Notebook hat Mängel, muss ich bei Rücktritt Abnutzung zahlen?

15. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
sam066
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)
Notebook hat Mängel, muss ich bei Rücktritt Abnutzung zahlen?

Hallo mein Problem dreht sich um einen Kauf eines Notebooks im Internet. Das Notebook ist ein Gamerlaptop und hatte auch seinen Preis. Nun waren die Treiber unausgereift, dass Leistungseinbrüche bei den ältesten Spielen mit sich zog. Mein Verkäufer ist nur ein Vertrieb und baut diee Geräte nicht selber. Der kauf ist nun 3 Monate her. Nun hat sich etwas im fall getan. Ich könnte eine Grafikkarte von einem anderen Anbieter bekommen und müsste dann nochmal 250€ bezahlen. Oder ich könnte das Gerät zurück geben und würde nicht den kompletten Kaufpreis bekommen. Man sprach dabei von einer Abnutzung die etwa 100 bis 150€ ausmachen dürfte. Damit müsste ich rechnen. Ich kann mir nich vorstellen, dass dies rechtens sei, da das Gerät auch absolut gepflegt ist und nicht einen Kratzer besitzt. Ich würde mich über eine Aufklärung sehr freuen.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Anhaltswert ist die Abschreibung für 3 Monate (Kaufpreis/36)

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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von abgezockt am 15.09.2012 21:06

Anhaltswert ist die Abschreibung für 3 Monate (Kaufpreis/36)

Die Abschreibung sid 3 Jahre, also
Kaufpreis / (Drei Jahre Abschreibug in Monate) * (Monate der Nutzung)

Kaufpreis / 36 * 3

Beispiel:
3000/36*3=250 € Wertverlust

Wenn du nur durch 36 teilst und das ein Quartal (also 3 Monate sind) beträgt die Abschreibung 108 Moate und somit 9 Jahre. Das wäre falsch!!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

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#3
 Von 
sam066
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber ist denn eine Abschreibung überhaupt nötig. Immerhin hab ich ein Gamerlaptop geholt was leistung verspricht und sie nicht liefert. Lässt sich damit nicht eh der Kaufvertrag anfechten? Und wenn eine Abschreibung notwendig ist, sind 1400/38 ja nur ca. 40€ und nich 100 bis 150.

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
sind 1400/38 ja nur ca. 40€ und nich 100 bis 150.



Darf ich deine Rechnung korrigieren. Ein Notebook im Wert von 1.400,- Euro hat bei 3 jähriger Abschreibung einen Wertverlust von rund 40,- Euro pro Monat, macht bei 3 Monaten 120,- Euro.

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#5
 Von 
sam066
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

Ah ok also wäre die Abschreibung in der Höhe schon einmal verständlich, nur irgendwie bin ich halt mit dem ganzen Verfahren noch nicht glücklich. Das Gerät besitzt einen Fehler und da bin ich nicht alleine. Diese Serie im ganzen besitzt mit der Grafikkarte das Problem. Selbst in den Staaten wird in verschiedenen Foren das Thema behandelt. Wäre denn durch den Mangel es nicht möglich, den Laptop 2 mal in eine Reperatur zu bringen und dann den Kaufpreis zurück zu erstatten. Einen Tausch der Grafikkarte wäre zwar sinnlos, aber dadurch wäre ja das notwendige Vorgehen absolviert

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#7
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Ich frage mich nur wie man einen "Gamer"-Fehler nachweisen kann. Gibt es überhaupt Messkriterien für einen Gamer-PC?

Daher würde ich die Wertminderung akzeptieren, statt akademische Rechtsstreitigkeiten zu führen.

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#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
[...]Man sprach dabei von einer Abnutzung die etwa 100 bis 150€ ausmachen dürfte. Damit müsste ich rechnen. Ich kann mir nich vorstellen, dass dies rechtens sei, [...]


Bedenke, schneller und verlustärmer wirst Du das Notebook (das ja nicht tut was Du erwartetst) wahrscheinlich nicht mehr los.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
sam066
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok wie man das nachweisen kann. Ein Computer mit der der selben Grafikkarte nur von einem großen Unternehmen liefert eine bestimmte Leistung, die sich messen lässt. Dabei werden die selben Komponenten (Grafikkarte, Prozessor usw. eingebaut). Mein No-Name Laptop mit dieser Ausstattung liegt in den Messkriterien 40% und mehr hinten dran. Bei Spielen, die Grafiklastig sind, lässt sich die Auslastung der Grafikkarte aufzeichnen. Die Leistung ist äußerst mangelhaft und die Auslastung beträgt nie mehr als 60%.

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#11
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Gamer Notebook.

Hmm. Das sind zwei sachen, die sich so gar nicht vertragen.

Ich kann in ein Notebook eine noch so gute GraKa einbauen, die wird immer mit der Zeit Leistung verlieren, weil ich im Notebook bauart bedingt nicht genug Platz habe, dauerhaft die Abwärme los zu werden.

Mir ist schon lange kein Notebook mehr unter die Hände gekommen, was dauerhaft 100% Leistung verkraftet hätte.

Dieser Fakt sollte aber eigentlich bekannt sein.

Damit kommen wir dann auch zu dem nächsten Punkt, warum mit derselben Hardware die Leistungen so unterschiedlich sind. Es ist alles eine Sache der Kühlung.

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#12
 Von 
sam066
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

Ah Kühlung wohl eher nicht, denn der Temperaturbereich liegt bei maximalen 55Grad. Das Problem liegt in den fehlerhaften Treibern des Herstellers. Dieses ist auch bekannt. Also an der Kühlung kann es absolut nicht liegen.

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