Notebook: Reparatur/Rückgabe verweigert

1. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Max321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Notebook: Reparatur/Rückgabe verweigert

Hallo,
ich habe vor knapp einem Jahr ein Notebook bei notebooksbilliger.de erworben. Das Gerät hatte allerdings schon nach wenigen Wochen Probleme mit dem Touchdisplay (zeitweise wurden nichtvorhandene Touchpunkte erkannt, die die Bedienung erheblich einschränkten bis hin zu unmöglich machten).
Nach einem Monat habe ich das Gerät eingeschickt, der Fehler wurde erkannt und das Display ausgetauscht. Das Problem wurde bei dieser Reparatur zwar nicht behoben, aus privaten Gründen (Informatik Studium) habe ich das Notebook allerdings erst wieder Anfang des Jahres erneut zur Reparatur eingeschickt (insgesamt 3 Mal, jedes Mal konnte der Fehler nicht gefunden werden und das Gerät kam unverändert zurück - das obwohl ich bei der dritten Einsendung das Auftreten des Fehlers per Video dokumentiert habe).

Ich habe mich währendessen und danach mehrfach mit Hersteller (Asus) und Verkäufer (notebooksbilliger) in Verbindung gesetzt, in Hoffnung auf ein Austauschgerät oder auch einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Mir wurde zuletzt am Telefon mit notebooksbilliger zu Zweiterem geraten, heute allerdings die Absage, weil sich der Verkäufer zwei Nachbesserungen vorbehält (ich aber nur eine vorweisen kann).

Für Ratschläge, was bzw. ob überhaupt ich in dieser Situation noch etwas machen kann, wäre ich sehr dankbar.

LG
Max


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-- Editiert Max321 am 01.04.2014 16:07

-- Editiert Max321 am 01.04.2014 16:09

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Wieso kannst du nur eine Nachbesserung nachweisen?

Hast du jeweils einen Nachweis, das du das Gerät eingeschickt hast?


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Max321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nachweise für jede Einsendung habe ich, allerdings gab es bis auf den ersten Fall immer nur ein "Test ok" auf den Reparatursberichten.

Im Wortlaut forderte der Mitarbeiter von notebooksbilliger.de:
"Bevor wir einen Rücktritt vom Kaufvertrag einleiten, behalten wir uns zwei fehlgeschlagene Nachbesserungen vor. Eine Nachbesserung bezieht sich in solch einem Fall auf einen reinen Hardwaredefekt des Gerätes. "

Der Displayaustausch wurde soweit auch als "Hardwarereparatur" anerkannt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Max321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

PUSH

Kann mir wirklich niemand schnell die rechtliche Lage erklären oder Ratschläge geben, wie ich noch am besten vorgehen könnte?

Ich kann natürlich versuchen mich zu präzisieren:
- Ist ASUS zum Beispiel dazu verpflichtet einen Defekt knapp ein Jahr nach Kauf zu reparieren, wenn dieser vom Reparaturservice nicht erkannt wird, von mir aber per Video dokumentiert ist. (mit dem Hintergrund, dass genau dieser Fehler bereits einen Monat nach Kauf vom Service repariert (und damit auch erkannt wurde)).
- Inwiefern hätte ich "Druckmittel" gegen den Verkäufer Notebooksbilliger (der sich zwei Nachbesserungen, wobei eine ein erkannter Hardwaredefekt miteinschließt, vorbehält), wenn ich schon 4 Mal eingeschickt habe (davon aber nur einmal ein HW-Defekt und sonst gar nichts erkannt wurde).

Ich weiß solche Frage kommen hier oft. Auf meinen Fall kann ich mir aus anderen Beiträgen ("Beweislastumkehr", etc. ) aber nur schlecht etwas zusammenreimen.

Wäre also für jede Antwort super dankbar!
Gruß Max321







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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
PUSH


... wird hier nicht gern gesehen.

quote:
dazu verpflichtet einen Defekt knapp ein Jahr nach Kauf zu reparieren


Wenn du beweisen kannst, daß er bei Übergabe schon vorlag, dann ja.

quote:
dass genau dieser Fehler bereits einen Monat nach Kauf vom Service repariert


Wenn er behoben wurde, dann wird es evtl. schwer, nachzuweisen, daß er von Anfang an vorlag (und nicht etwa nun "nur" ein Mangel der Reparatur vorliegt, den man nach 6 Monaten auch beweisen müßte).



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