Notebook Garantie - Fallen die USB-Anschlüsse unter die Garantie oder nicht?

11. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
musti33
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)
Notebook Garantie - Fallen die USB-Anschlüsse unter die Garantie oder nicht?

Hallo,

damals habe ich mir einen Notebook (Medion Akoya S2210) gekauft bei einem Discounter.

Der Notebook lief einwandfrei, hatte zwei USB-Anschlüsse, einer davon ist leider jetzt defektt, also kaputt, beruft sich auf meine unsachgemäße Behandlung, aber der Notebook lief ganz normal wieder weiter als wäre es nichts passiert ich konnte ja den zweiten USB-Anschluss verwenden, wo ich den Notebook zu machen wollte haben leider etwas fest zugemacht, dann ging nichts mehr.

Ich habe den Kundenhotline angerufen, der Kundenberater der Technik hat versucht am Telefon zu helfen, mit allen möglichen Sachen leider hat es nicht geholfen, nachdem wir alles versucht haben hat er gefragt was da steht, habe ihnen dann gesagt das HARD DISK ERROR auf dem Bildschirm steht, dann könne wir am Telefon nichts mehr machen sie müssten den Notebook einsenden, sie bekommen von uns ein Retouren aufkleber das sie das kostenlos Zurücksenden zum Reparatur.

Dann habe ich zwei- drei Wochen gewartet, dann habe ich nochmal in den Service-Account(Online) geschaut, da stand das mir Kostenvoranschlag erstellt worden ist, darauf habe ich den Kundencenter angerufen, die hat mir dann gesagt das es 150,00 € kosten würde, aber weiter konnte sie mir nicht helfen.

Da musste ich dann den Team der Kostenvoranschlag anrufe, das mit einem Kostenpflichtigen 0900 Rufnummer angerufen habe den Mitarbeiter von KVA Team (KVA= Kostenvoranschlag) gefragt warum die Reparatur was kostet obwohl ich eine Garantie habe, mir hat er den gesagt, es muss der ganzen Mainboard ausgetauscht werden, habe ihn dann gefragt warum der ganze Mainboard, es ist doch nur ein USB- Anschluss defekt und nicht der Mainboard, das stimmt schon nur die USB- Anshlüsse sind in den Mainboard integriert, ich habe gesagt ich will nur den USB- Anschluss repariert haben, der Mainboard ist in Ordnung geht nicht, weil die Integriert sind in den Mainboard, dann habe ich gefragt was die Reapartur kosten würde dann hat er mir gesagt das es 180,00 € kosten würde.

Ich habe ihm dann gesagt das mir 150,00 gesagt worden sind, ja das stimmt auch aber da kommen noch die Mehrwertssteuer dazu. Dann habe ich gesagt, ich habe doch eine Garantie, und die Anschlüsse müssten unter der Garantie repariern, nein das stimmt nicht, ich habe auch darauf gesagt das bei der Garantiekarte aber davon nichts stand. Auf der Garantiekarte stand nur dass die Verschleissteile, der Display , die Tastatur, und der DVD-Laufwerk nicht unter die Garantie fallen, aber von Anschlüssen und USB- Anschlüssen stand da nichts davon, da hat er mir gesagt das wir nicht auf alles auf die Garantiekarte schreiben können, ich sollte die AGB´s lesen, ich habe gesagt das keine AGB´s dabei waren, ich sollte es online bei medion.de schauen, dann wollte ich von ihm das er mir bitte die AGB´s faxen sollte, nein er wäre nicht verpflichtet das zu machen, dann wollte ich den vorgesetzten haben, nein er möchte nicht sein vorgesetzten geben obwohl sie verpflichtet sind, weil ich ihm gesagt habe ich möcht mit jemanden reden der Kompetenter ist als sie, nein er macht das nicht er ist befugt das mir so zusagen, dann fing eine Diskussion an, dann hat er aufgelegt.

Dann habe ich nochmal angerufen bei der KVA, da hatte ich dann eine Dame, sie war auf jedenfall kompetenter, dann habe ich die Sachlage nochmal geschildert, dann hat sie in den Computer geschaut und mir gesagt, bevor weiter mit ihnen rede, rufe ich oder schreieb mail in den Werkstatt das sie mir die Unterlagen senden sowie die Fotos, sobald sie das hat wird sie mich anrufen, sie hat gesagt es kann schon morgen sein das ich mich bei ihnen melde oder aber auch am Montag ich sollte etwas Geduld haben.

Dann hat sie mich gleich am Nächsten Tag angerufen, leider konnte ich nicht mehr ans Telefon gehen weil ich verhindert, sie hat dann auf mein Mailbox geantwortet. Sie hat den gesagt, leider muss den Notebook reparieren der würde dann jetzt 250,00 kosten, und wenn ich ihn nicht reparieren würde wäre es auch kein Problem, dann darf ich den Notebook nicht einschalten sonst würde es kanllen, die Rücksendung würde dann 69,00 kosten, darauf habe ich nochmal bei der KVA angerufen, leider war ich zu spät die hatten dann schon geschlossen, dann habe ich bei der normalen Kundenhotline angerufen, und da wurde mir gesagt das die 69,00 ergebe durch die Untersuchung und der Versandkosten.

Ich habe ihm gesagt, das die Untersuchung normalerweise unter die Garantie fällt, nein das fällt nicht unter die Garantie hat er gesagt, ich habe ihm gesagt mir wurde aber davon nichts gesagt das die Untersuchung auch was kostet, er hat dann gesagt, das ist halt so. Ich sollte mich an den KVA-Team melden.

Und dann habe ich am Samstag endlich den Kostenvoranschlag Brief bekommen, da steht,(schreiben vom 07.10.09) Ich zitiere:
" Die Prüfung hat ergeben, das wir Gerät leider nicht im Rahmen der Garantie reparieren können. Details hierzu finden sie auf der nächsten Seite. Wir bieten ihnen an, ihr Gerät kostenpflichtig zu reaparieren.

Nächste Seite. Bemerkung: „ An ihrem Gerät sind Anschlüsse durch äußere mechanische Einwirkung(falsche Steckrichtung, falscher Stecker, Gewalteinwirkung o.ä.) beschädigt worden. Derartige Schäden sind nicht durch die Garantie abgedeckt. Eine Kostenlose Reparatur im Rahmen der Garantie ist daher nicht möglich."

Stimmt das ?

Die Reparaturkosten betragen incl. Versandkosten 180,00 Euro. Eine detaillierte Aufstellung der Kostenliegt diesem Schreiben bei."

Dann steht drin ob ich mit der Reparatur gemäß der Kostenvoranschlag einverstanden sei.

Entweder könnte ich es per Nachnahme + 2 Euro Nachnahmegebühr zahlen, oder per Überweisun (vorab) oder per Kreditkarte.

Dann steht noch ich zitiere " Nein ich bin mit der Reparatur nicht einverstanden

- Senden sie mir das defekte Gerät unrepariert zurück
- Entsorgen sie das Gerät.
dann steht " Bitte beachten sie folgende Hinweise"
zitiere:

- Auf die Gemäß Kostenvoranschlag durchgeführte Reparatur besteht ein
Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten.
- Wir übernehmen keine Gewähr für den Erhalt ihrer Daten.
Eine Datensicherung wird nicht durchgeführt.
- Wird die Reparatur gemäß Kostenvoranschlag nicht durchgeführt,
erheben wir eine [b]bearbeitungsgebühr in Höhe von 69,00 incl.MwSt.
zahlbar per Nachnahme (+ 2 Euro Nachnahmegebühr).
- Die Bearbeitungsgebühr fällt dann auch dann an, wenn der von ihnen
Beschriebenen Fehler nicht gefunden werden kann, der Reparatur-
auftrag vor Durchführung von ihnen storniert wird oder das Gerät auf
Wunsch auf ihren Wunsch entsorgt wird.

Meine Antwort muss ich bis zum 23.10.2009 geben, wenn ich mich bis dahin antworte, wir mir das Gerät unrepariert zu der o.g. aufgeführen Gebühr per Nachnahme an mich zurückgesendet.

Meine frage sind folgende:
1. Fallen die USB-Anschlüsse unter die Garantie oder nicht.
2. Kann man die USB- Anschlüsse auch ohnen den ganzen Mainboard
auszutauschen die USB- Anschlüsse reparieren, auch wenn die
USB-Anschluss in den Mainbord integriert ist.
3. Sind die Kosten angemessen Netto 151,26 zzgl 19% MwSt.=180,00 €
(bei der letzten Telefonat wurden 250,00 € gesagt, welcher Voranschlag
gilt jetzt, der am Telefonat oder der beim Schreiben vom 07.10.2009,
mit 180,00 incl. Versandkosten.)
4. Sind die angebenen Bezahlungsmöglichkeiten in Ordnung für die
Reparatur ?
5. Sind die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 69 € in Ordnung, wenn ich es
nicht repariere und an mich zurückgesenet wird mit zzgl. 2 € Nachnahmeg.
die Bearbeitungsgebühr fällt dann auch an, wenn der von mir genannten
Fehler nicht gefunden werden kann, wenn ich ihn vor der Durchführung
storniere oder auf mein Wunsch entsorgt wird. Den Gerät kann ich nur auf
per Nachnahme zurücksenden, es gibt keine andere Zahlmöglichkeiten.
Ist das Korrekt ?
6. Wenn ich bis zum 23.10.2009 keinen Anwort gebe, wir das Gerät an mich
zurückgesendet zu der Aufgeführten Gebühr per Nachnahme.

Ich bedanke mich jetzt schon im Voraus für ihre Antworten. Danke

musti33

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wann war das? "damals habe ich mir einen Notebook " Länger als 6 Monate bzw. 2 Jahre?
Wurde die evtl. defekte Festplatte "HARD DISK ERROR" nirgends aufgeführt? Hätte auf die Abschätzung des Reparaturpreises erheblichen Einfluß!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
musti33
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Mr.Cool,

entschuldige das war mein fehler nich´t damals,den Notebook habe ich im August gekauft, aber den Datum weiss ich jetzt nicht auf anhieb.

Der Hard Disk error wurde bei nicht direkt gezeigt, wo ich den Kundenhotline angerufen habe und die mich zu Technik weiterverbunden haben, war ein Berater der versucht mir zu helfen ich sollte immer die F1 Taste(Recorey) oder die F11(Bootsmenü) Taste drücken, dann nach mehrmaligen versuch die Taste F11 gerückt und dann kam die Meldung Hard Disk Error, aber den Notebook konntest du ganz normal einschalten, als wäre nichts passiert, aber bevor zur Anmeldeseite ging sollte ich die DVD-ROM einlegen, habe ich auch dann gemacht, dann wurde ich gefragt ob ich das neu installieren möcht habe ich ja gedrück aber ging nicht, weil ich kein Treiber mehr hatte, dann habe ich Kundehotline angerufen.

musti33

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ohne Datumsangaben kann man wenig zu deinem Fall beitragen.
Die Gewährleistung läuft eigentlich 24 Monate und du weisst offenbar nicht mal ob diese noch besteht. Bereits nach 6 Monaten hast du das Problem des Nachweises eines bereits vorher bestehenden Qualitätsmangels, den du vollgemerkt erbringen mußt. Und ja - USB-Anschlüsse sind auf dem Motherboard. Diese gehen durch externe Geräte gerne kaputt und fallen nach >6 Monaten meist nicht unter Gewährleistung. Ferner solltest du die unterschiedlichen Begriffe Herstellergarantie und gesetzliche Gewährleistung in Wikipedia nachlesen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
musti33
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Mr.Cool,

erstmal danke für deinen Antworten.
den Notebokk habe dieses Jahr im August 2009 (zwischen den 11 und den 18.August diesen Jahres) gekauft, den Kopie der Kassenzettel habe ich der Garantie beigelegt. Bloss auf anhieb finde ich jetzt den Kassenzettel nicht.

mustie33

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
musti33
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Mr.Cool,

ich habe noch eine Frage, falls die Garantie nicht gelten sollte, sind die Reparaturkosten in Ordnung ? und sind die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 69 € + 2€ Nachnahme gebühr incl. Versandin Ordnung wenn ich zurücksenden lassen sollte, und auch das sie keine andere Zahlungsmöglichkeiten anbieten wie per Überweisung und PayPal (Medion ist Mitglied in seinem online shop bietet er es an,und fällt die Untersuchung nicht unter die Garantie.

Und welche Kostenvoranschlag gilt jetzt, der von Schreiben (180,00 incl. Versand+Nachnahmegebühr) der heute gekommen ist oder der vom Telefonischen Kundenberaterin des KVA Team von gestern 250,00 €

Danke.

musti33

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:
1. Fallen die USB-Anschlüsse unter die Garantie oder nicht.

Nein, da hier wohl eine mechanische Beschädigung vorliegt.
So etwas wird weder von der Garantie noch von der Gewährleistung erfasst.
Ein Auto das gegen einen Baum fährt, wird auch nicht auf Garantie repariert.



quote:
2. Kann man die USB- Anschlüsse auch ohnen den ganzen Mainboard auszutauschen die USB- Anschlüsse reparieren, auch wenn die
USB-Anschluss in den Mainbord integriert ist.

Ja kann man. Jedoch müsste dann eine Prüfung auf EMV-Verträglichkeit durchgeführt werden, Kosten ca. 600 EUR. Diese Prüfung entfällt wenn das komplette Bauteil getauscht wird, da hier die Prüfung auf EMV-Verträglichkeit standartmäßig in der Fabrik (und damit wesentlich kostengünstiger) gemacht wird.
Insofern ist der komplette Tausch die kostengünstigere Variante



quote:
3. Sind die Kosten angemessen Netto 151,26 zzgl 19% MwSt.=180,00 €
(bei der letzten Telefonat wurden 250,00 € gesagt, welcher Voranschlag
gilt jetzt, der am Telefonat oder der beim Schreiben vom 07.10.2009,
mit 180,00 incl. Versandkosten.)

Es gilt was in dem Schreiben steht. Jedoch kann eine Überschreitung von 20-25% ohne vorherige Benachrichtigung angemessen sein.



quote:
4. Sind die angebenen Bezahlungsmöglichkeiten in Ordnung für die
Reparatur ?

Ja



quote:
5. Sind die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 69 € in Ordnung, wenn ich es
nicht repariere und an mich zurückgesenet wird mit zzgl. 2 € Nachnahmeg.
die Bearbeitungsgebühr fällt dann auch an, wenn der von mir genannten
Fehler nicht gefunden werden kann, wenn ich ihn vor der Durchführung
storniere oder auf mein Wunsch entsorgt wird.

Diese sind angemessen.
Die Techniker und Sachbearbeiter müssen ja bezahlt werden, Porto und Verpackungskosten fallen an ...



quote:
Den Gerät kann ich nur auf per Nachnahme zurücksenden, es gibt keine andere Zahlmöglichkeiten.
Ist das Korrekt ?

Ja. So vermeidet man aufwändige und kostenintensive Mahnverfahren. Der Kunde bekommt das Gerät wenn die Werkstatt das Geld hat. Abwicklung Zug um Zug nennt man das.



quote:
6. Wenn ich bis zum 23.10.2009 keinen Anwort gebe, wir das Gerät an mich zurückgesendet zu der Aufgeführten Gebühr per Nachnahme.

Das ist korrekt.
Jedoch kann man eine Verlängerung der Frist (1-2 Wochen) beantragen. Oft wird dem entsprochen.




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