Notbook / Geld zurück

24. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
thomas1801
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Notbook / Geld zurück

Hallo!

ich habe mein Notebook nun einmal eingesendet (6 Fehler), danach kam es nach langem umeinandertelefonieren nach 1,5 Monaten wieder zurück und es wurden lediglich 4 Fehler davon behoben.

Nun muss ich es nochmal einschicken. Wie sieht es aus, wenn dann noch immer nicht alles behoben wurde?

Ich habe mich jedoch immer direkt an den Hersteller gewandt, da mein Händler meinte, dass ich mich direkt an den Händler wänden soll. Ist es trotzdem möglich nach 2 mal einschicken mit dem gleichen Problem das Geld zurück zu fordern oder eben ein neues Gerät?

Vielen Dank für eure Hilfe.

am Rande: Darf es sein, dass eine Firma wie MSI keine Beschwerdestelle braucht? Die an der Hotline meinten ich kann mit keinem Vorgesetzen telefonieren und sie haben keine Beschwerdestelle.

Lg



-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Wann wurde das Notebook gekauft?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thomas1801
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Kaufdatum war der 25.06.2009

da war doch was mit 2 jahren oder irre ich mich da jetzt?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Ich habe mich jedoch immer direkt an den Hersteller gewandt, da mein Händler meinte, dass ich mich direkt an den Händler wänden soll. Ist es trotzdem möglich nach 2 mal einschicken mit dem gleichen Problem das Geld zurück zu fordern oder eben ein neues Gerät?


Genau da liegt das Problem, es geht hier um den Unterschied Gewährleistung = gesetzliche Sachmängelhaftung und Garantie = einseitiges Leistungsversprechen des Herstellers.

http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/Gewaehrleistungsrechte/index.php#1

Es sind 2 verschiedene paar Schuhe, sie stehen gleichberechtigt unabhängig voneinander nebeneinander.

Entweder wendet man sich an den Händler (Gewährleistung) oder an den Hersteller (Garantie). Nur bei der Gewährleistung hat man ein Recht, unter bestimmen Umständen vom Vertrag zurückzutreten, also ist nur der Händler maßgeblich, denn mit ihm hat man ja einen Vertrag.

Dieses Recht hat man nicht gegenüber dem Hersteller aus Garantieansprüchen. Der Garantiegeber bestimmt selbst für was er wie wie lange garantiert. Hierbei läuft es in der Regel immer nur auf Nachbesserung (Reparatur) oder Austausch des Geräts hinaus, man hat keinen Vertrag, somit kann man auch nicht zurücktreten. Man könnte höchstens Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn z. B. der Hersteller nicht in der Lage ist, das Gerät zu reparieren.

Schlaue Händler versuchen sich jetzt der Gewährleistung zu entziehen, indem sie den Käufer bei Problemen sofort auf den Hersteller verweisen ("ist doch viel einfacher, geht doch viel schneller").

Darauf sollte man sich nicht einlassen und schon gar nicht innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf. Wenn man sich darauf eingelassen hat, verliert man wertvolle Zeit, denn nur in den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang hat es der Käufer einigermaßen einfach, einen Sachmangel, der immer zu beweisen ist, beim Händler zu reklamieren, das hat etwas mit der Beweislast zu tun.

Siehe hier:

http://www.123recht.net/R%C3%BCcktritt-vom-Kaufvertag-%28Wandlung%29-Laptop--__f217460.html

http://www.123recht.net/Gutschrift-Differenz-bei-erfolgloser-Reperatur-__f215837.html

Sind 6 Monate herum, stellen nicht wenige Online-Händler die Ohren auf Durchzug und verlangen von dem Käufer den Beweis, dass das Notebook

1. einen Sachmangel hat
2. schon bei Gefahrübergang diesen Mangel hatte, was kaum und wenn nur mit Hilfe eines Sachverständigen zu beweisen ist.

Die meisten können einen solch einen Beweis nicht erbringen, also bleibt nur der Hersteller mit seiner Garantie --> nur reparieren --> evtl. Austausch, aber kein Rücktritt.

http://www.123recht.net/Gew%C3%A4hrleistung-f%C3%BCr-ein-15-Jahre-altes-Laptop-__f225884.html

Die Händler sind fein raus...



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thomas1801
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Info! echt tolle sache, dass einem hier so schnell geholfen wird.

Nachdem ich heute mein notbook mal genauer angeschaut habe, musste ich feststellen, dass genau 2 sachen richtig gemacht wurden von 6. und das sind gumminoppen aufkleben und kühler tauschen.

der rest ist nachwievor kaputt. tastatur wurde angeblich getauscht und heute viel schon wieder die gleiche taste raus, wegen welche ich das notebook einschickte.

kann ich irgendwie drauf bestehen, dass ich ein neues gerät haben möchte?

immerhin war das notebook 1,5 monate weg und nun noch mal 1,5 monate einschicken? ich mein das ist 1/8 der Garantiezeit.

gibt es auch gesetzliche bestimmungen zum thema garantie, welche beschreiben was genau wie lange gemacht werden darf, bis ein austausch erfolgen muss.

danke schon mal

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>kann ich irgendwie drauf bestehen, dass ich ein neues gerät haben möchte? <hr size=1 noshade>


Nicht, wenn man sich an den Hersteller (Garantie) gewendet hat. Aus der Garantieerklärung sollte klipp und klar hervorgehen, für was der Hersteller garantiert und wie er das umzusetzen gedenkt.

Oft ist es so geregelt, dass er nach eigenem Ermessen reparieren oder austauschen kann, es ist ja eine freiwillige Erklärung, ein Hersteller muss nicht für irgendetwas garantieren.

quote:<hr size=1 noshade>Nachdem ich heute mein notbook mal genauer angeschaut habe, musste ich feststellen, dass genau 2 sachen richtig gemacht wurden von 6. und das sind gumminoppen aufkleben und kühler tauschen. <hr size=1 noshade>


Ja, ein grundsätzliches Problem. Bei vielen Servicepunkten der Hersteller stapeln sich die Notebooks bis unter die Decke. Oft werden die nach Fristsetzung halb oder gar nicht repariert wieder den Kunden zugeschickt, "repariert" heißt es lapidar, soll der doch beweisen, dass die Reparatur nicht gelungen ist. Ein Katz und Maus Spiel, dass manche perfekt beherrschen - und die Garantiezeit läuft unerbittlich ab.

Dabei gibt es große Unterschiede bei den Herstellern, auch das sollte in die Kaufentscheidung mit einfließen.

Hier ein Bericht aus der ct:

Wenn der Kunde zweimal klingelt, Erfahrungen mit dem Notebook-Service

https://www.pc.ibm.com/de/notebook/ct_umfrage.pdf

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe mich jedoch immer direkt an den Hersteller gewandt, da mein Händler meinte, dass ich mich direkt an den Händler wänden soll. Ist es trotzdem möglich nach 2 mal einschicken mit dem gleichen Problem das Geld zurück zu fordern oder eben ein neues Gerät? <hr size=1 noshade>


Der Händler hat dich ausgetrickst, könnte man meinen. Wenn du dich jetzt auf Gewährleistung berufst, was immer noch möglich ist, würde er als nächstes mit einiger Wahrscheinlichkeit von dir den Beweis verlangen, dass das Notebook schon bei Gefahrübergang im Juni 2009 mangelbehaftet war, die Beweislastumkehr nach § 476 BGB kommt dir nicht mehr zugute, dann stehst du auch dort im Regen, den Beweis könntest du nur in einem Prozess durch einen Gutachter erbringen. Nicht zu empfehlen.

Wie man es dreht und wendet, es ist speziell bei Notebooks noch ärger, als anderswo. Manchmal gibt es durch die Hersteller eine Rückabwicklung = technische Rücknahme, wenn sie fair sind und zugeben, dass sie das Notebook nicht reparieren können, das macht aber auch nicht jedes Unternehmen, andere sitzen das aus, halten den Käufer hin, irgendwann ist die Garantiezeit abgelaufen. Ein Trauerspiel.


-----------------
""

-- Editiert am 24.04.2010 18:34

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thomas1801
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hm, ich werde auf jeden fall nochmal über den händler versuchen...

wie stehen meine chancen mit dem kosumentenschutz dagegen zu halten?

http://www.europakonsument.at/

komme übrigens aus österreich. Also gut, aber der hersteller garantiert ja gewisse sachen zu machen. also muss er diese auch nicht korrekt erfüllen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Also gut, aber der hersteller garantiert ja gewisse sachen zu machen. also muss er diese auch nicht korrekt erfüllen?


Natürlich muss er sein Pflichten aus der abgegebenen Garantie korrekt erfüllen, das Problem ist nur, dass man über die schwierige Schiene des Schadensersatzes gehen muss, falls er es nicht tut.

Zu einem Konsumentenschutz in Österreich kann ich nichts sagen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thomas1801
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok verstehe....

Aber wäre es gut, wenn zum Beispiel mal ein Schreiben vom europäischen Konsumenteschutz bei MSI eintrifft? oder stört die das nicht weiter, wenn der Endkunde den Konsumentenschutz einschaltet?

Ps.: D.h. im notfall kann ich hier nur mit rechtlichen Schritten agieren?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Zuerst einmal würde ich doch das Notebook wieder einschicken, wenn noch Garantie darauf ist und die Fehler reklamieren. Es kann sich auch anbieten, einmal in die Foren zu schauen, die sich speziell mit den Problemen dieses Herstellers befassen. Da ergibt sich eine Tendenz, da berichten Leute von ihren Erfahrungen, man sieht was geht und was nicht.

Ob ein Konsumentenschutz erfolgreich ist, kann ich nicht beurteilen. Jeden Tag warten zigtausende auf die Garantie-Reparatur ihrer Notebooks (der verschiedenen Hersteller), teilweise schon 3-4 Monate. Ob das alles ein Konsumentenschutz regeln kann?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thomas1801
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich weiß nicht wie gut du dich auskennt mit Computer? Aber ich kann dir sagen, dass 3-4 Monate einschicken echt zu viel ist, da die technik so rasend schnell voran geht, dass du dann dein notebook oder was auch immer zurück bekommst und es einfach "alt/schlecht" ist.

Vielen dank für eure hilfe, echt ein tolles forum....

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.993 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen