Hallo,
wir haben eine Eigentumswohnung zum Preis von 130.000€ gekauft. Nach der Beurkundung haben wir die Notarrechnung bekommen.Es gibt zwei Positionen, die ich nicht verstehe.
Im Kaufvertrag steht:
1.Die Kosten für die Löschung nicht übernommener rechte trägt der Verkäufer
2. Genehmigungskosten trägt die Partei, deren Erklärungen zu genehmigen sind.
Auf der Rechnung habe ich aber :
1. Vollzug des Geschäfts, Einholung von Löschungsbewilligungen 5/10 = 126€
2. Einholung von Genehmigungen 5/10 = 57€
Dazu muss ich sagen, dass der Verkäufer nicht persönlich bei der Beurkundung dabei war sondern eine vollmachtslose Vertreterin. Somit sind die Gebühren für die Genemigung nur deswegen entstanden, weil der Verkäufer nicht persönlich dabei war. Warum muss ich auch dafür zahlen ?
Das gleich gilt für die Löschung seiner Grundschuld. Es wurde mir erklärt, dass er für die Löschung zahlt und ich für den Rest (Einhlung von Bewilligungen).
Sollte nicht der Verkäufer die Kosten tragen ?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Notarkosten unklar
31. Oktober 2011
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Frage vom 31. Oktober 2011 | 19:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarkosten unklar
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2011 | 22:42
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
quote:
Es wurde mir erklärt,
Von wem und in welcher Form?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 1. November 2011 | 09:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
"Es wurde mir erklärt" - ich habe bei der Kanzlei angerufen und die Angestellte hat mir das telefonisch erklärt. Ich finde das aber trotzdem nicht fair, dass ich die Kosten tragen muss. Deswegen die Frage, ob das überall so ist ?
Grüße
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#3
Antwort vom 1. November 2011 | 14:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
quote:
ich habe bei der Kanzlei angerufen und die Angestellte hat mir das telefonisch erklärt.
Also wurde im Vertrag keinerlei Aussage über die Kostenaufteilung getroffen?
Außer diesen hier:
quote:
1.Die Kosten für die Löschung nicht übernommener rechte trägt der Verkäufer
2. Genehmigungskosten trägt die Partei, deren Erklärungen zu genehmigen sind.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#4
Antwort vom 1. November 2011 | 21:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
nein, wie geschrieben, das waren die einzigen Sätze über die Kosten.
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