Notarkosten unklar

31. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
martus1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarkosten unklar

Hallo,
wir haben eine Eigentumswohnung zum Preis von 130.000€ gekauft. Nach der Beurkundung haben wir die Notarrechnung bekommen.Es gibt zwei Positionen, die ich nicht verstehe.
Im Kaufvertrag steht:
1.Die Kosten für die Löschung nicht übernommener rechte trägt der Verkäufer
2. Genehmigungskosten trägt die Partei, deren Erklärungen zu genehmigen sind.
Auf der Rechnung habe ich aber :
1. Vollzug des Geschäfts, Einholung von Löschungsbewilligungen 5/10 = 126€
2. Einholung von Genehmigungen 5/10 = 57€
Dazu muss ich sagen, dass der Verkäufer nicht persönlich bei der Beurkundung dabei war sondern eine vollmachtslose Vertreterin. Somit sind die Gebühren für die Genemigung nur deswegen entstanden, weil der Verkäufer nicht persönlich dabei war. Warum muss ich auch dafür zahlen ?
Das gleich gilt für die Löschung seiner Grundschuld. Es wurde mir erklärt, dass er für die Löschung zahlt und ich für den Rest (Einhlung von Bewilligungen).
Sollte nicht der Verkäufer die Kosten tragen ?
Vielen Dank für Eure Hilfe!


-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:
Es wurde mir erklärt,

Von wem und in welcher Form?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
martus1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Es wurde mir erklärt" - ich habe bei der Kanzlei angerufen und die Angestellte hat mir das telefonisch erklärt. Ich finde das aber trotzdem nicht fair, dass ich die Kosten tragen muss. Deswegen die Frage, ob das überall so ist ?
Grüße

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:
ich habe bei der Kanzlei angerufen und die Angestellte hat mir das telefonisch erklärt.

Also wurde im Vertrag keinerlei Aussage über die Kostenaufteilung getroffen?
Außer diesen hier:
quote:
1.Die Kosten für die Löschung nicht übernommener rechte trägt der Verkäufer
2. Genehmigungskosten trägt die Partei, deren Erklärungen zu genehmigen sind.






-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
martus1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, wie geschrieben, das waren die einzigen Sätze über die Kosten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.156 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen