Neuware

27. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Karlsruher06
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuware

Guten Tag,

wenn Käufer A bei Verkäufer B eine Ware kauft,Käufer A aber Hardwaretechnisch nach ca 3-4 Monaten merkt, dass die Ware Hardwaretechnische Mängel hat und diese Ware schoneimal zurück zur Reperatur geschickt worden ist, hat dann Käufer A nach §437 das Recht zu sagen " Ich möchte ein neues Gerät (z.B. Handy) ?

Was ist aber wenn Verkäufer B jetzt sagt "Nein Sie bekommen kein neues Gerät, erst 2 mal Reperatur und dann aber nur neues Gerät bei weiteren Mängeln".
Kann ich nicht jetzt schon, eben nach §437 BGB , ein neues Gerät verlangen?

Mit freundlichen Grüßen

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Doppelposting, dieses Mal aber im richtigen Forum :)

Die Frage wurde schon im Vertragsrecht beantwortet: Ja, der K kann im Regelfall entscheiden, ob er neue Ware oder Reparatur will. Siehe Gesetz.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karlsruher06
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

gut Danke.. dann hau ich mal am Montag auf den Tisch bei O²..

aber nur noch eins..
Vom Kaufvertrag zurücktreten, ist dann nur das Handy gemeint oder auch mein Genion 50 Vertrag?
:devilangel:

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