Guten Tag,
wenn Käufer A bei Verkäufer B eine Ware kauft,Käufer A aber Hardwaretechnisch nach ca 3-4 Monaten merkt, dass die Ware Hardwaretechnische Mängel hat und diese Ware schoneimal zurück zur Reperatur geschickt worden ist, hat dann Käufer A nach §437 das Recht zu sagen " Ich möchte ein neues Gerät (z.B. Handy) ?
Was ist aber wenn Verkäufer B jetzt sagt "Nein Sie bekommen kein neues Gerät, erst 2 mal Reperatur und dann aber nur neues Gerät bei weiteren Mängeln".
Kann ich nicht jetzt schon, eben nach §437 BGB
, ein neues Gerät verlangen?
Mit freundlichen Grüßen
Neuware
27. Oktober 2007
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Frage vom 27. Oktober 2007 | 11:43
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuware
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2007 | 15:46
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Doppelposting, dieses Mal aber im richtigen Forum
Die Frage wurde schon im Vertragsrecht beantwortet: Ja, der K kann im Regelfall entscheiden, ob er neue Ware oder Reparatur will. Siehe Gesetz.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 27. Oktober 2007 | 16:50
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
gut Danke.. dann hau ich mal am Montag auf den Tisch bei O²..
aber nur noch eins..
Vom Kaufvertrag zurücktreten, ist dann nur das Handy gemeint oder auch mein Genion 50 Vertrag?
Und jetzt?
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