Neue Schuhe Sohle nach paar Tagen gebrochen Kompletter Umtausch oder nur Reparatur?

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.08.2020 22:56:44
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Schuhe Sohle nach paar Tagen gebrochen Kompletter Umtausch oder nur Reparatur?

Hallo zusammen,

Frau X kaufte ein paar Schuhe bei denen die Sohle nach einigen Tagen vorne regelrecht durchgebrochen ist. Bei beiden Schuhen.

Außerdem stinken die Schuhe nachdem diese naß wurden dermaßen, daß sie untragbar geworden sind.

Frau X fragte schon im Laden nach, während sie ein paar andere Schuhe kaufte, ob sie die Schuhe zurück bringen kann. Man bejahte dies, aber will die Schuhe vorerst einsenden. Frau X bekommt dann einen sog. Reklamations- oder Reparaturzettel.

Frage: Ist das Schuhgeschäft verpflichtet die Schuhe sofort gegen Gutschein oder Bargeld umzutauschen oder kann es die Schuhe - wie im Fall Frau X - erst mal einsenden?

Danke.

Gruss Taubenfreundin

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ist das Schuhgeschäft verpflichtet die Schuhe sofort gegen Gutschein oder Bargeld umzutauschen
Auf einen Gutschein braucht man sich nicht einlassen!

Der VK hat ja das recht zur Nachbesserung, hier würde eine Frist von 14 Tagen als gegeben sein, würde ich sagen. In dieser zeit kann er natürlich den Artikel überprüfen lassen...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Der VK hat ja das recht zur Nachbesserung

Korrekt.

Allerdings darf der Kunde bei der Nachbesserung wählen, zwischen Reparatur und Neulieferung.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
hier würde eine Frist von 14 Tagen als gegeben sein, würde ich sagen.

Korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12313.08.2020 22:56:44
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
also . Die Schuhe wurden von einer - ich glaube Reklamationsstelle - ich nenne es jetzt mal so - überprüft.
Einige Tage später bekam Frau X Antwort, daß sie sich was anderes aussuchen kann.
Jetzt hat sie aber mittlerweile schon drei Paar Schuhe gekauft.
Hat Frau X auch das Recht Geld zurück zu verlangen? Auf welches Argument/Gesetz kann sie sich berufen?
Danke,

Gruss
Susanne

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#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Sie könnte sich darauf berufen, dass sie nur dieses bestimmte Modell kaufen wollte und es anscheinend nicht möglich ist, dieses mangelfrei zu liefern (etwa weil sie aufgrund ihres Materials oder ihrer Produktion immer stinken oder beschädigt werden), und sie deshalb vom Vertrag zurücktritt. Danach wäre ihr der Kaufpreis zurückzugewähren.

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#5
 Von 
guest-12313.08.2020 22:56:44
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das Anrecht auf Geld gibt es nicht explizit?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Doch; sonst hätte ich doch meinen letzten Satz nicht schreiben können? Dass der Kaufpreis zurückzugewähren ist?

Bevor man zurücktritt, möchte die Gesetzgeberin allerdings erstmal, dass die Parteien am Vertrag festhalten. Der Verkäufer soll darum Gelegenheit bekommen, doch noch vertragsgemäß zu leisten, indem er die Sache repariert oder austauscht, so dass sie danach mangelfrei ist. Wenn das aber nicht möglich ist (wie schon geschrieben), erübrigt es sich aber, ihm Gelegenheit dazu zu geben. Dann darf man wie gesagt zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.

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#7
 Von 
guest-12313.08.2020 22:56:44
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn sich der Verkäufer weigert das Geld zurück zu geben müßte Frau X Argumente zur Hand haben...also etwas wo das geregelt ist...Gesetz oder sowas...verstehen Sie worauf ich raus will? die Verkäuferin kann ja sagen : nö suchen Sie sich was anderes oder lassen Sie es.


Darum ging es mir. Und danke bis hierher :o)

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#8
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Die Argumente, die Frau X braucht, sind ja rein faktischer Natur: Die Nacherfüllung müsste unmöglich sein. Der Verkäufer kann ja behaupten, das sei noch möglich oder er handelt nur aus Kulanz; ich persönlich würde mich davon aber nicht einschüchtern lassen.

Die rechtlichen Argumente, wenn der Verkäufer tatsächlich auch die rein rechtliche Seite bestreiten sollte, finden sich in 437 Nr. 2 und davon ausgehend in den 323 und 346; bei genaueren Fragen gern später mehr, muss jetzt weg. Schönen Abend noch :)

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Taubenfreundin):
Hat Frau X auch das Recht Geld zurück zu verlangen?

Klar.



Zitat (von Taubenfreundin):
Auf welches Argument/Gesetz kann sie sich berufen?

Es ist laut Gesetz nicht verboten, das zu tun.

Nur wenn sich der Verkäufer weigert, benötigt man §§.



Zitat (von Taubenfreundin):
Einige Tage später bekam Frau X Antwort, daß sie sich was anderes aussuchen kann.

War das alles? Keine Info ob man den Mangel anerkennt oder das nur Kulanz ist?

Bei Kulanz hat man nämlich nicht die Hilfe des gesetzlichen Sachmängelhaftungsrechchtes


Dem Gesetz entspricht "was anderes aussuchen" zwar nicht, aber es ist im Handel durchaus üblich.


Aber ist doch nett, das man sich was anderes aussuchen darf, ich würde mir bei so einem Freibrief dann ein teureres Paar aussuchen, dann hat man doch einen guten Schnitt gemacht.



Zitat (von Taubenfreundin):
Jetzt hat sie aber mittlerweile schon drei Paar Schuhe gekauft.

Und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
guest-12313.08.2020 22:56:44
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
danke für alle Antworten bisher und sorry, daß ich mich nicht mehr gemeldet habe. Es ist völlig untergegangen.
Frau X hat sich für die Schuhe inzwischen was anderes ausgesucht.

Jetzt gibt es aber noch ein weiteres Problem bzw. einen zweiten Fall der ähnlich ist. Deswegen eröffnete ich keinen neuen Thread dafür:

Frau X kaufte auch Schuhe in einem anderen Geschäft (kein Discounter - größer. Nun fingen auch diese Schuhe an wie die Pest zu stinken nach einigen Tagen. Zudem bemerkte Frau X jetzt ein Loch in der Sohle. Nun hat sie aber keinen Kassenbon mehr wohl aber den Original-Karton mit Preis und allem. Die gleichen Schuhe stehen auch immer noch im Laden zum Verkauf.

Kann Frau X die Schuhe in dem Fall auch ohne Bon umtauschen?
Danke.

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#11
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Tag :)

Vom Drumherum abgesehen:

Der Bon ist nicht wirklich Voraussetzung. Theoretisch könnte der andere aber (selbst mit Bon) bestreiten, dass man der Vertragspartner des Ladens ist. Wiederum theoretisch kann man dies aber auch anders nachweisen, zB durch eine Kartenzahlung, durch Zeugen, durch Nennen des Kaufzeitpunktes.

Schöne Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Taubenfreundin):
Kann Frau X die Schuhe in dem Fall auch ohne Bon umtauschen?
Nö. Wird sie nicht können. Der Bon ist für den Laden der Beleg, dass die Schuhe dann&dort gekauft wurden.

Ist das nicht das kleine 1x1 des Verbrauchers/Käufers? Quittung aufbewahren!!

btw. in den Herstellungsländern gilt solcher Geruch vielleicht als besonders *anziehend*? :neck:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö. Wird sie nicht können. Der Bon ist für den Laden der Beleg, dass die Schuhe dann&dort gekauft wurden.


Bei einem Großteil der Händler, kann man recht problemlos ohne Bon Waren umtauschen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö. Wird sie nicht können. Der Bon ist für den Laden der Beleg, dass die Schuhe dann&dort gekauft wurden.


Bei einem Großteil der Händler, kann man recht problemlos ohne Bon Waren umtauschen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Taubenfreundin):
Kann Frau X die Schuhe in dem Fall auch ohne Bon umtauschen?

Ja, wenn der Vertragspartner mitspielt geht das ganz unkompliziert.



Zitat (von Droitteur):
Der Bon ist nicht wirklich Voraussetzung.

Korrekt.

Lieder beharren viel dennoch auf den Bon - sei es aus Unwissen oder aus Kalkül.
Da muss man dann mal die Beweislage analysieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12313.08.2020 22:56:44
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
ich kann das Thema abhaken.

Frau X hat erst dort im Laden angerufen ( größerer Einkaufsmarkt). und zwar hatte sie den Service-Point an der Strippe. Die Dame meinte "nein ohne Bon kann man nichts machen".
Frau X schrieb dann noch mal den Abteilungsleiter per Email an -- also Email an den Markt ging wohl automatisch zu ihm - und dieser antwortete, daß Frau X die Mail ausdrucken- zum Markt mitnehmen soll ( natürlich auch den Karton mit den Schuhen) und sie bekommt dort aus Kulanz das Geld zurück.

Lieben Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Sehr schön :)

So ähnlich habe ich das andernorts auch schon erlebt; da wurde einfach an einer Servicestelle der Bon neu ausgedruckt. Nur hat man da nicht darauf bestanden, dies als "Kulanz" zu bezeichnen :D

Aber egal; schön, dass es geklappt hat und Danke für die Rückmeldung!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12313.08.2020 22:56:44
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Gerne :o)

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