Motorradverkauf auf Ebay

5. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
derbassist
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorradverkauf auf Ebay

Guten Abend,
am 01.08. habe ich ein Motorrad im Wert von 2000€ über die Sofort-Kauf-Option bei Ebay verkauft. Käufer war ein ganz neu angelegter Ebay-Account, was bei mir schon die Alarmglocken hat läuten lassen.

Der Käufer stellte bei mir direkt nach Kauf die Anfrage, ob das Motorrad auch geliefert werden kann, was ich verneinte (stand auch nur mit Abholung im Angebot). Daraufhin hatte der Käufer nach meiner Mobiltelefonnummer gefragt um bei mir bzgl. des Motorrads anzurufen, was er bisher nie getan hat.

Da mir immer weiter klar wurde, dass der Käufer das Motorrad nicht zahlen möchte, habe ich ihm meine Zweifel an dem ernsthaften Gedanken das Motorrad zu Kaufen mitgeteilt und ihm angeboten den Kauf abzubrechen, damit ich nicht unnötig viel Zeit vergeude und das Motorrad anderweitig verkaufen kann. Dafür habe ich bereits einen Antrag bei Ebay zum Abbrechen des Kaufs gestellt. Auf alle Nachrichten und dem eröffneten Fall zeigte der Käufer jedoch keinerlei Reaktion (letzte Nachricht war das Nachfragen der Handynummer).

Daher habe ich dem Käufer eine Frist bis zum 12.08 gesetzt das Motorrad abzuholen und zu bezahlen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sollte er bis dahin nicht reagieren, so meinte ich, werde ich rechtliche Mittel einleiten und auf mein Recht bestehen, dass der Kaufvertrag erfüllt wird.

Ehrlich gesagt würde ich aber einen Rechtsstreit möglichst vermeiden und vom Kaufvertrag zurücktreten, da mir wichtig ist, dass ich nichtmehr an diesen Gebunden bin, um Schadensersatzansprüchen bei einer möglichen Betrugsmasche zu vermeiden. Ist es möglich nach Ablauf der Zahlungsfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten, damit ich das Motorrad folgenlos weiterverkaufen kann? Im Internet finde ich überall, dass beide Parteien hierbei zustimmen müssen und der Verkäufer alleine nicht zurücktreten kann.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von derbassist):
Daher habe ich dem Käufer eine Frist bis zum 12.08 gesetzt

Etwas kurz, 14 Tage sollte die Frist mindestens betragen.
Die Fristsetzung wurde gerichtsfest zugestellt?



Zitat (von derbassist):
Im Internet finde ich überall, dass beide Parteien hierbei zustimmen müssen und der Verkäufer alleine nicht zurücktreten kann.

Das ist so nicht richtig.
Es ist halt nur nicht wirklich einfach.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
derbassist
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vermutlich nicht. Habe ihm per EBay und per Mail kontaktiert.
Also sollte ich nochmal ein Einschreiben schicken? Muss ich dort dann nochmal neu die 14 Tage zählen oder 14 Tage ab Kauf?

Wie würde ich dann aus dem Kaufvertrag rauskommen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von derbassist):
Also sollte ich nochmal ein Einschreiben schicken? Muss ich dort dann nochmal neu die 14 Tage zählen

Ja und Ja



Zitat (von derbassist):
Wie würde ich dann aus dem Kaufvertrag rauskommen?

Separate Rücktrittserklärung wegen Verweigerung der Erfüllung, auch wieder mit gerichtsfester Zustellung.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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