Habe eine Ledercouch mit einer LZ von 14 Wochen bestellt (Anzahlung 30% des Kaufpreises). Nach 3 Wochen wurde die Bestellung von mir schriftlich storniert. Der Verkäufer besteht auf Einbehaltung von 25% des Kaufpreises nach § 10 der Allgem. Verkaufsbedingungen. Diese sind auf der Rückseite des Kaufvertrages aufgeführt. Ist es rechtens einen so hohen Betrag einzubehalten?
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"Vielen Dank für Ihre Hilfe"
Möbelkauf-Stornierung
11. Februar 2007
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Frage vom 11. Februar 2007 | 20:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbelkauf-Stornierung
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#1
Antwort vom 12. Februar 2007 | 13:34
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 408x hilfreich)
>>Verkäufer besteht auf Einbehaltung von 25% des Kaufpreises nach § 10 der Allgem. Verkaufsbedingungen. Diese sind auf der Rückseite des Kaufvertrages aufgeführt. <<
Und das wurde von Ihnen unterschrieben?
#2
Antwort vom 12. Februar 2007 | 14:04
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 907x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 13. Februar 2007 | 12:11
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Sehe ich auch so.
#4
Antwort vom 13. Februar 2007 | 23:43
Von
Status: Lehrling (1828 Beiträge, 211x hilfreich)
Ohne zu lesen, unterschrieben, würde ich stark vermuten.
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