Möbelkauf-Stornierung

11. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Herr SZ
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbelkauf-Stornierung

Habe eine Ledercouch mit einer LZ von 14 Wochen bestellt (Anzahlung 30% des Kaufpreises). Nach 3 Wochen wurde die Bestellung von mir schriftlich storniert. Der Verkäufer besteht auf Einbehaltung von 25% des Kaufpreises nach § 10 der Allgem. Verkaufsbedingungen. Diese sind auf der Rückseite des Kaufvertrages aufgeführt. Ist es rechtens einen so hohen Betrag einzubehalten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Verkäufer besteht auf Einbehaltung von 25% des Kaufpreises nach § 10 der Allgem. Verkaufsbedingungen. Diese sind auf der Rückseite des Kaufvertrages aufgeführt. <<

Und das wurde von Ihnen unterschrieben?

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#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sehe ich auch so.

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#4
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ohne zu lesen, unterschrieben, würde ich stark vermuten. :zoff:

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