Minderung bei Einbauküche möglich?

28. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Larifari
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 14x hilfreich)
Minderung bei Einbauküche möglich?

Hallo,

ich versuche mich kurz zu fassen.

Ich habe mir eine neue Einbauküche von einem Küchenstudio gekauft.

In der 32. KW wurde der Vertrag unterschrieben.
Liefertermin war die 40./41. KW 2004.
Der Kaufpreis betrug bei Barzahlung 7333,- EUR.
Nach diversen Problemen hat sich die Fertigstellung, die mir mündlich innerhalb von 4 Tagen zugesagt war, auf 9,5 Wochen verlängert!!!
Es wurden Absprachen zur Planung nicht eingehalten und geändert, ich musste mir mehr Urlaub nehmen als angedacht, ein Monteur hat mir den Teppich im Flur versaut, etc.
Desweiteren wurden mir bei Vertragsabschluss in die Hand versprochen:

2 Stühle
evtl. Reduzierung des Betrages auf 7000 EUR

Das die 7000 EUR unter einwandfreien Bedingungen nicht zu halten waren, ist mir bewusst.
Jedoch sehe ich nach einer so langen Phase bis zur entgültigen Fertigstellung ein Recht zur Minderung.
Der Chef der Firma bot mir die Stühle als Entschädigung an, die mir sein Bruder eh versprochen hatte. Lächerlich!!

Welche Möglichkeiten habe ich zur Minderung der Gesamtsumme?
Muss ich eine so überzogene Fertigstellung einfach hinnehmen?
Mit all dem Frust wegen mangelnder Kommunikation, Fehlern und schlechter Ausführung?

Ich habe zwischenzeitlich einen Abschlag von 5000 EUR überwiesen.
Der Chef ging übrigens mit den Worten: "Überweisen sie doch was sie wollen."

Ich bitte um Rat.

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Wenn der Chef Ihnen gesagt hat, dass Sie überweisen können, was Sie wollen, würd ich das wörtlich nehmen. € 5000.-- haben Sie gezahlt und gut. Wenn tatsächlich eine Zahlungserinnerung über den Restbetrag kommen sollte, dann würde ich mir rechtliche Schritte überlegen. Minderungsgründe haben Sie m.E. durchaus, da Zusagen nicht eingehalten wurden und auch Schäden entstanden sind. Sind Sie rechtschutzversichert? Dann würd ich mir ggf. einen Anwalt zu Rate ziehen.

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#2
 Von 
Larifari
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Julia,

Sie haben sicherlich Recht damit, dass ich Minderungen für den entsprechenden Schaden geltend machen kann.
Jedoch ja sicherlich nicht höher als die entsprechenden Reinigungskosten.
Mir geht es in erster Linie mehr um einen Ausgleich für die, in meinen Augen, überlange Fertigstellungszeit.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.
Was ich suche sind eigentlich vielmehr Urteile die hier anwendbar sind ohne das man den juristischen Apparat in Schwung bringen muss.

Was ich da an Nerven verloren habe, das glaubt mir keiner.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

minderung bei verspäteter lieferung einer einbauküche sowie schadensersatz für den zusätzlichen urlaub und den teppich sind grundsätzlich möglich.

sie haben ja 2333 eur vom preis zunächst einbehalten - ob das letztlich gerechtfertigt ist hängt natürlich davon ab, ob sie in der zeit eine andere küche zur verfügung hatte oder schlicht und ergreifend gar keine, wie beträchtlich der schaden des teppichs ist und wieviel urlaub zusätzlich genommen wurde.

solange sie der liefernat nicht auffordert mehr zu zahlen würde ich an ihrer stelle entspannt abwarten was auf sie zukommt. sollte er sich einen anwalt nehmen und sie zur zahlung auffordern sollten sie sich ebenfalls einen nehmen - dieser wird aussergerichtlich (ohne vergleich) ca. 270 eur kosten - die dürften sich dann aber lohnen.

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