Media Markt EM- Aktion

26. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
DiegoM831213
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Media Markt EM- Aktion

Hallo zusammen!
Folgendes:
Media Markt hatte eine EM-Wette: Wer vom 2.6.-7.6. etwas im Wert von min. 500€ kauft bekommt im Falle des Falles für jedes Tor, das Deutschland im Finale schießt 100€ zurück erstattet.

Ich habe mir in diesem Zeitraum einen Fernseher für 699€ gekauft. Anbei erhielt ich die Rechnung,an die ein Blatt getackert war, welches als "Gutschein" für die Wette galt.

Diese Rechnung samt diesem Wisch habe ich nun nicht mehr. Meine Mutter hat sie anscheinend weggeworfen. Als ich dann gestern zu Media Markt ging, stellte man mir eine neue Rechnung aus, jedoch ohne dieses EM-Wette Blatt. Als ich nachfragte sagte man mir, ich würde dann keine 100€ pro Tor mehr bekommen.

Ist das denn so rechtens? Auf der Rechnung steht doch das Datum und auch der Kaufbetrag, also gilt dieses Angebot doch auch für mich oder?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn Sie ohne Rechnung nachweisen können, wann Sie den Fernseher gekauft haben und wie teuer er war, dann ja.

Dann müßte MM aber die Gutscheine in die Tonne kloppen und dürfte nur anhand der Rechnung auszahlen, sonst 'verlieren' ganz viele Leute ihren Gutschein. ;)

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#2
 Von 
DiegoM831213
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Also das verstehe ich nicht ganz!
Wieso denn ohne Rechnung nachweisen? Habe ja eine neue ausgestellt bekommen und habe auch noch den kontoauszug, da ich mit karte bezahlt habe!

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#3
 Von 
DiegoM831213
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Also das verstehe ich nicht ganz!
Wieso denn ohne Rechnung nachweisen? Habe ja eine neue ausgestellt bekommen und habe auch noch den kontoauszug, da ich mit karte bezahlt habe!

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#4
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Die Frage ist wie die das prüfen. Wenn die Auszahlung nur auf Basis eines Gutscheins erfolgt dann gute Nacht. Die Druckerei wird sich freuen.

SONY z.B. verlangt bei der aktuellen Aktion mit den ALPHA Kameras (Cashback Aktion), dass man aus dem Karton (Originalverpackung) den Teil mit der Seriennummer ausschneidet (physikalisch, keine Kopie) und zusammen mit der Rechnung einschickt.

Meiner Meinung nach ist Media Markt in der Pflicht, den entsprechenden Betrag an den Rechnungsadressaten auszuzahlen, Gutschein hin oder her. Es handelt sich um ein Vertragsversprechen (was ja auch nicht bestritten wird von MM) und die Anspruchsberechtigung kann durch Vorlage der Rechnung (Datum und Betrag) nachgewiesen werden. Die müssen eine Datenbank führen, welchen Rechnungsnummern die Beträge ausbezahlt wurden.

Ich würde mich beim Geschäftsführer des betreffenden Media Marktes beschweren.

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#5
 Von 
DiegoM831213
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Also das ist nicht so ein richtiger Gutschein, eher ein Beleg, dass ich es in diesem Zeitraum gekauft habe und somit an der Aktion teilnehme.
Naja, erstmal abwarten ob Deutschland überhaupt ein Tor schiesst, und dann werde ich wohl mal mein Glück versuchen

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#6
 Von 
guest123-1792
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
obiwan29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Frage ist die folgende:

Nach dem Versprechen des Händlers soll jeder (bei deutschen Toren) den entsprechenden Betrag zurückerhalten, der
(1)in dem fraglichen Zeitraum die Sache gekauft hat und
(2) einen Kaufpreis in Höhe des Mindestbetrages oder darüber für die Sache bezahlt hat.

Beide Bedingungen gehen bereits aus dem Kaufbeleg hervor. So gesehen bestünde dann auch nicht die Gefahr, dass jemand, der vorgibt den Gutschein verloren zu haben und nur anhand des Kassenbelegs den Betrag ausgezahlt bekommt, den eigentlich noch vorhandenen Gutschein zum Beispiel einem anderen gibt. Denn dieser andere müsste dann ja ebenfalls die beiden Bedingungen anhand seines Kassenbelegs nachweisen können. Wenn er das kann, dann hat er selber einen Gutschein. Wenn nicht, nützt ihm auch der Gutschein nichts.

Dann aber muss man fragen: Was erfüllt der Gutschein überhaupt für eine Funktion, wenn schon alles Wichtige aus dem Kassenbeleg hervorgeht?

Das einzige, was mir dazu einfällt ist: Durch die Rücknahme des Gutscheins bei der Ausbezahlung soll vermieden werden, dass aufgrund desselben Kassenbelegs mehrfach der Betrag gefordert wird (etwa bei verschiedenen Filialen oder zu verschiedenen Zeiten bei verschiedenen Angestellten). Das aber könnte man genauso gut durch einen entsprechenden Vermerk direkt auf den Kassenbeleg erreichen.

Schwierig schwierig....

Aber unabhängig davon, gilt meines Erachtens folgendes: Das Versprechen von MM ist eine freiwillig übernommene, über die Pflichten des Verkäufers hinausgehende Leistung. Also kann MM auch die Bedingungen nach eigenem Belieben festlegen, ob diese Bedingungen eine sinnvolle Funktion haben oder nicht. Es ist ähnlich wie bei der freiwillig übernommenen Herstellergarantie. Dort kann der Hersteller z.B. auch festlegen, dass im Garantiefall unbedingt ein Kaufbeleg vorzulegen ist (im Gegensatz zum Verkäufer im Gewährleistungsfall).

Wenn also MM vorher (z.B. durch einen Vermerk auf dem Gutschein) auf die Bedingung hingewiesen hat, dass der Gutschein unbedingt vorzulegen ist, dann hat man seinen Anspruch mit dem Verlust des Gutscheins verloren. Und zwar unabhängig davon, ob das Versprechen für den Kauf ein Mit-Grund war (denn die Garantie zum Beispiel kann ja ebenfalls ein Mit-Grund für den Kauf sein; das ändert aber nichts daran, dass sie freiwillig ist und ihre Bedingungen daher nach eigenem Belieben festgelegt werden können.)

mfG

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#8
 Von 
DiegoM831213
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

ok,ich merke schon, das ist alles ein zweiseitiges schwert.
ich werde jedenfalls mein glück mal versuchen ,vielleicht gerate ich an einen netten geschäftsführer, der mir als student entgegen kommt. und wenn deutschland keine tore schiesst, was wir ja alle nicht hoffen, dann ist es ja eh egal.

vielen dank jedenfalls für die hilfe hier, ich werde berichten, wie es ausgegangen ist.

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#9
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Also Moment mal. Der Markt verspricht jedem, der in einem bestimmten Zeitraum etwas in einem bestimmten Wert gekauft hat, einen Gutschein, den er gegen einen Eierkocher einloesen kann, wenn es am 1. November mindestens 20 Grad hat. Der Gutschein ist ein Inhaberpaier, alles andere wird nicht mehr geprueft und ist auch nicht Voraussetzung fuer den Erhalt des Eierkochers (sehr wohl war es aber Voraussetzung fuer den Erhalt dieses Inhaberpaiers).

Warum soll das nicht gehen und warum sollte jetzt ploetzlich jemand Anspruch auf den Eierkocher haben, der gar keinen Gutschein hat?

Der Einkauf selbst loest doch gar keinen Anspruch auf den Eierkocher aus, sondern lediglich auf den Gutschein. Der wurde ja auch ausgegeben. Wer den jetzt hat, der kann sich - wenn das vorausgestzte Ereignis tatsaechlich eintritt - halt den eierdingsbums abholen.

Sehe das aehnlich wie bei Rabattmarken. Wenn das Buch voll ist, gibt's ein paar Groschen. Voellig egal, ob man die selbst gesammelt hat oder von der Oma geschenkt bekam. Wer die wann fuer welchen Einkauf bekommen hat, interesiert dann jedenfalls nicht mehr und auch die Oma kann dann nicht ploetzlich mit ihren gesammelten Kassenzetteln auftauchen und den Wert des *verloreren* Markenbuches einfordern.

Gruss
CAM

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#10
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Grins, sehr lustig Herr Schaffrath ...


Mareike ist Herr Schaffrath? Wirklich? Kann ich irgendwie nicht glauben.

Gruss
CAM

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#11
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Oder Gino Wild :grins:

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#12
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

[offtopic]
Das Thema hat sich wohl nun erledigt...

ESPANA OLE!!
[/offtopic]

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#13
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Ja nix mit Toren, Media Markt lacht sich jetzt einen Ast über die vielen Käufer, die die Produkte in der Regel zum vom Hersteller empfohlenen Preis gekauft haben.
:grins:

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