Maßanfertigung + immer Verlust des Widerrufsrechts

14. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
mischa123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Maßanfertigung + immer Verlust des Widerrufsrechts

Hallo.

Mich interessiert ab wann eine Maßanfertigung, ein Widerrufsrecht außer Kraft setzt.
Folgender Fall:
Es wird ein Tisch verkauft für den Betrag X. Er besteht aus Holzlatten und simplen Aluminiumrohren (unbearbeitet/Kurz mit Flex drüber noch scharfe ungenaue Kanten), die in die Holzbretter gesteckt werden. Das Zusammenstecken erledigt der Kunde zuhause.
Für einen zusätzlichen Betrag Y kann man die Beine (Aluminiumröhren) in einer längeren Version kaufen.
Dabei wird einfach etwas mehr von der Aluminiumstange abgeschnitten.
Ansonsten ist der Tisch genau gleich. Und der Verkäufer Könnte die Beine nach belieben neu verwenden und hätte maximal 2 cm Verschnitt (die Stangen sind 120cm lang) und Eine Minute Arbeit.

Man bekommt also einen Tisch für den Betrag X mit Widerrufsrecht.
Oder man bekommt den Tisch mit längeren Aluminiumrohren für den Betrag X + zusätzlichen Beitrag.

Kann man nun Betrag X zurück verlangen und dem Verkäufer den zusätzlichen Beitrag lassen? Weil der Tisch ja sonst unverändert ist. Beide Posten sind getrennt auf der Rechnung aufgeführt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann man nun Betrag X zurück verlangen und dem Verkäufer den zusätzlichen Beitrag lassen? <hr size=1 noshade>



Das mit dem zusätlichen Beitrag habe ich nicht verstanden, du kannst jedenfalls den KV in der Frist widerrufen und dein Geld komplett zurück verlangen.

Was VK da macht ist eine gesetzlich verbotene, unzulässige Umgehung des Verbraucherschutz.

Der BGH hat sehr hohe Hürden für die Kundenspezifikation gesetzt, hier zum Nachlesen:

VIII ZR 295/01

Darüber hinaus müssen die Angaben des Verbrauchers, nach denen die Ware angefertigt wird, die Sache so individualisieren, daß diese für den Unternehmer im Falle ihrer Rücknahme deshalb (wirtschaftlich) wertlos ist, weil er sie wegen ihrer vom Verbraucher veranlaßten besonderen Gestalt anderweitig nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Schwierigkeiten oder Preisnachlässen absetzen kann


Da der VK "zu lange" Rohre einfach auf Normalmaß kürzen und wieder verkaufen kann, liegt das nicht vor.

Wenn du einen "Zwergentisch" bestellt hättest, wäre das u.U. anders.

D.h. wenn ein Online-Kauf/Fernabsatz vorliegt, kannst du unproblematisch widerrufen.

-----------------
""

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#2
 Von 
mischa123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Das mit dem zusätlichen Beitrag habe ich nicht verstanden

Es schaut so aus:
Betrag X ist der Tisch mit Beinen in der Standardlänge.
Wenn man längere Beine will, muss man einen zusätzlichen Betrag Y zahlen.
Man bekommt dann den selben Bausatz (ohne Beine) + längere Beine. Dabei sind die Beine wirklich billigste Aluminiumrohre aus dem Baumarkt und können ohne Probleme wiederverwendet werden.
Auf der Rechnung steht dann:

1x Tisch X : Betrag X
1x Sonderhöhe: Betrag Y
----------
Betrag X + Betrag Y


.............

Aber danke für die Antwort, genau so schaute es nach meinem Gefühl auch aus. Bzw. Danke für den Paragraphen. Lese mir das mal durch ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

Es gibt doch nur 2 Artikel:
- Tisch mit kurzen Beinen
- Tisch mit langen Beinen

Sofern nicht in allen Teilen irgendwo der Name des Käufers oder sonstige vom Käufer bestimmte Verzierungen eingraviert wurden, dürfte keine Indiviadualisierung vorliegen.
Oder die Tische genau nach den individuellen Maßangaben des Kunden gefertigt wurden.

Oder kann die Länge der Beine und andere Maße beliebig bestimmen?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mischa123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Oder kann die Länge der Beine und andere Maße beliebig bestimmen?

Ja bis 1,20m
Es sind aber im Tisch auch so die selben Stangen verbaut mit 1,19m ( es ist ein Fototisch, die Stangen auf dem Tisch sind sind immer 1,19m lang.)

Die "Beine" könnten also ohne Problem weiter verwendet werden
Und der Tisch an sich ist unverändert + steht als einzelner Posten auf der Rechnung.

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