Hallo !
Angenommen Person A bestellt einen Schrank in Höhe von 200 Euro.
Person A wird ins Krankenhaus eingeliefert und kann in dieser Zeit keine Rechnungen zahlen.
Ratenzahlung war vereinbart. 3 Raten, je 1 Rate pro Monat.
Rate 1 wird durch Krankenhausaufenthalt somit nicht bezahlt.
Es folgt keine Zahlungserinnerung sondern Mahnung 1 mit Gebühren in Höhe von 7 Euro.
Der zweite Betrag ist direkt fällig da neuer Monat und kurz darauf tritt Mahnung Nummer 2 ein Höhe von 10 Euro.
Person A hat natürlich nach Verlass des Krankenhaus beide Raten samt Gebühren beglichen.
Aber sind 17 Euro Mahngebühren gerechtfertigt bei zwei vergessenen Raten ?
MfG
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Mahngebühren - 17 Euro rechtens ?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hallo Jona84,
wird durch einen Gläubiger selbst gemahnt, werden grundsätzlich Kosten in Höhe von EUR 2,50 für eine Mahnung als zulässig erachtet.
-- Editiert JuR am 18.01.2013 19:45
Und der Grund ist einfach: Briefporto/ Papier/ Toner. Fertig.
Nach gängiger Rechtsprechung sind "Strafgebühren" oder "Personalaufwände" nicht erstattungsfähig und dürfen nicht berechnet werden.
Sofern es allerdings zu Rücklastschriften kam, kommen die nochmal drauf (je nach Bank etwas unterschiedlich, 3€ berechnen Banken untereinander, normalerweise ist das auch nicht viel mehr, was man als Endkunde zahlt).
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