Mahngebühren - 17 Euro rechtens ?

18. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)
Mahngebühren - 17 Euro rechtens ?

Hallo !

Angenommen Person A bestellt einen Schrank in Höhe von 200 Euro.

Person A wird ins Krankenhaus eingeliefert und kann in dieser Zeit keine Rechnungen zahlen.

Ratenzahlung war vereinbart. 3 Raten, je 1 Rate pro Monat.

Rate 1 wird durch Krankenhausaufenthalt somit nicht bezahlt.

Es folgt keine Zahlungserinnerung sondern Mahnung 1 mit Gebühren in Höhe von 7 Euro.

Der zweite Betrag ist direkt fällig da neuer Monat und kurz darauf tritt Mahnung Nummer 2 ein Höhe von 10 Euro.

Person A hat natürlich nach Verlass des Krankenhaus beide Raten samt Gebühren beglichen.


Aber sind 17 Euro Mahngebühren gerechtfertigt bei zwei vergessenen Raten ?

MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)


Hallo Jona84,

wird durch einen Gläubiger selbst gemahnt, werden grundsätzlich Kosten in Höhe von EUR 2,50 für eine Mahnung als zulässig erachtet.

-- Editiert JuR am 18.01.2013 19:45

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Und der Grund ist einfach: Briefporto/ Papier/ Toner. Fertig.
Nach gängiger Rechtsprechung sind "Strafgebühren" oder "Personalaufwände" nicht erstattungsfähig und dürfen nicht berechnet werden.

Sofern es allerdings zu Rücklastschriften kam, kommen die nochmal drauf (je nach Bank etwas unterschiedlich, 3€ berechnen Banken untereinander, normalerweise ist das auch nicht viel mehr, was man als Endkunde zahlt).

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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