Mündlicher Vertrag gegeben?

13. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schmu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Vertrag gegeben?

Hallo!

Mein Freund und ich haben folgendes Problem..

Wir ziehen gerade von seiner Wohnung um in meine eigene. Um ein wenig Kosten und Arbeit zu sparen, wollen wir seine Küche in der Wohnung belassen und dem Nachmieter für eine Ablöse überlassen. Das war auch von vornherein immer als Bedingung gesagt..
Die Wohnung bzw. der Mietvertrag selbst läuft über eine Wohnungsbaugesellschaft, also nicht privat von uns.

Mein Freund hat nun jemanden gefunden, der die Wohnung übernehmen wollte. Sie haben bereits beim Besichtigungstermin (da war ich nicht selbst anwesend) die Ablöse besprochen - der Nachmieter wollte die Ablöse per Ratenzahlung bezahlen.
Diese Übereinkunft wurde später nocheinmal beiderseits am Telefon bestätigt; dieses Gespräch habe ich auch mitgehört.

Der Mietvertrag für den Herren ist inzwischen auch unterschrieben, nun kam allerdings kurzfristig eine SMS von ihm, er würde die Küche doch nicht mehr benötigen, da er eine neue gekauft hat. Wir sollen die andere also doch bitte ausbauen..
Als wir ihn in einer Rücksprache darauf aufmerksam machen wollten, dass er einen mündlichen Vertrag eingegangen ist und sich auch daran halten muss (also die Küche bezahlen sollte), wies er jegliche Verantwortung von sich, er habe ja nie etwas unterschrieben.


Inwieweit ist das richtig?
Ich habe bereits mehrfach von mündlichen Verträgen und deren Gültigkeit gelesen, und es war nie abgesprochen, dass noch eine schriftliche Festsetzung folgen solle.


Wenn mir dazu jemand Auskunft, Ratschläge oder Tipps geben kann, wäre ich sehr dankbar ;)
Gern auch in Form von Paragraphen. Vielleicht lässt sich der Herr ja so noch zur Vernunft bringen (vorrausgesetzt, wir sind im Recht :sweat: ).



Mit freundlichen Grüßen,
Nora

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Mündlicher Verträge sind gültig, aber schwer zu beweisen.
Wenn der Nachmieter hartnäckig bei seiner Weigerung bleibt, habt ihr schlechte Chancen ihn zu zwingen die Küche zu nehmen und bezahlen.
Im Ernstfall stünde Aussage gegen Aussage, selbst mit dir als Zeugin.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Die SMS ist ein Indiz, daß ein Vertrag geschlossen wurde, also nicht löschen!
Notfalls auf Vertragserfüllung klagen. Einfach eine SMS schreiben, daß mündlich ein Kauf vereinbart wurde un abwarten was er schreibt, evtl. gibt er den mündlichen Kauf ja unwissend zu, wenn er sogar per SMA den Kauf widerrufen möchte.

Gruß, Michael

-- Editiert von micbu am 13.08.2008 16:44:31

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#3
 Von 
Brabinder Singh
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 153x hilfreich)

> Im Ernstfall stünde Aussage gegen Aussage, selbst mit dir als Zeugin.

Nicht richtig. Vor Gericht wichtig, wie gut Aussage.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Mündliche Verträge sind gültig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Form (z.B. Schriftform) vereinbart worden oder vom Gesetz vorgesehen ist. Für den Küchenkauf ist keine bestimmte Form vorgesehen. Im Grundsatz muss sich der Nachmieter an die Vereinbarung halten. Den Abschluss und Inhalt des Vertrages müssen aber Sie beweisen. Als Beweis, dass überhaupt ein Vertrag abgeschlossen worden ist, kann die SMS dienen. Wegen der Höhe des Kaufpreises werden Sie aber wohl ein Problem bekommen. Das Mithören eines Telefongespräches ist als Beweis zumindest kritisch (bei heimlichem Lautstellen), oder hat Ihr Freund Ihnen nur vom Inhalt des Gesprächs erzählt?

Sie müssen nun selber prüfen, ob sich ein Rechtsstreit lohnt. Merken Sie sich in jedem Fall: Mietinteressenten versprechen alles, ist der Mietvertrag unterschrieben, wird vieles vergessen. Hätten Sie aber auch selber drauf kommen können, wenn Sie sich in die Lage des Nachmieters versetzt hätten.

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