Leeres Paket angekommen , Händler will nicht zahlen!

26. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb450576-91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Leeres Paket angekommen , Händler will nicht zahlen!

Hallo,

ich habe bei einem Händler online für etwa 190 Euro Lebensmittel gekauft. Als es ankam war das Paket bis auf das Füllmaterial leer. Der Händler bat mich das Paket aufzuheben und schrieb er würde sich an DHL wenden. Nachdem 2 Wochen keine Rückmeldung kam meldet ich mich bei Ihm um zu fragen wie es jetzt weiter geht .Daraufhin bekam ich die Antwort, dass DHL vorbeikommen möchte und das Paket abholt, jedoch hat mein Mann es aus versehen weggeworfen , da wir ja 2 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben.
Nun weigert sich der Händler zu zahlen und meint ich hätte die Beschädigung direkt beim annehmen des Pakets an den Postboten weitergeben müssen und da das Paket nun nicht mehr da ist und keine Schadensmeldung gemacht werden kann, kann auch Nichts erstattet werden. Auch den Hinweis, dass der gewerbliche Sender das Transportrisiko trägt hat nichts genutzt und der Händler bleibt stur.
Was kann ich jetzt machen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Auch den Hinweis, dass der gewerbliche Sender das Transportrisiko trägt hat nichts genutzt

Das Problem ist folgendes:
Der Händler kann wahrscheinlich mit Hilfe von Lieferscheinen glaubhaft machen, dass er die Ware korrekt abgesendet hat.
Und der Händler hat die Unterlagen von DHL, dass das Paket bei Ihnen ausgeliefert wurde.
Damit hat er zwar nicht viel in der Hand - aber mehr als nichts.
Sie haben nur die Behauptung, dass Paket sei leer gewesen. Das Paket als Beweismittel haben Sie selbst entsorgt - damit fehlt Ihnen etwas, womit Sie Ihre Behauptung untermauern könnten. Und allein mit der bloßen Behauptung werden Sie nicht weit kommen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von fb450576-91):
ich habe bei einem Händler online für etwa 190 Euro Lebensmittel gekauft.
Die müssen doch was wiegen. Ein leeres Paket müsste doch beim "in Empfang nehmen" auffallen. Wer nimmt denn ein leeres Paket an?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von fb450576-91):
Was kann ich jetzt machen?

Was waren das denn alles für Waren im Detail?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb450576-91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von fb450576-91):
ich habe bei einem Händler online für etwa 190 Euro Lebensmittel gekauft.
Die müssen doch was wiegen. Ein leeres Paket müsste doch beim "in Empfang nehmen" auffallen. Wer nimmt denn ein leeres Paket an?

Das Füllmaterial hat schon einiges gewogen und ich habe es auch nicht sofort aufgemacht, es gäbe auch jemanden der als Zeuge aussagen würde.

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#5
 Von 
fb450576-91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb450576-91):
Was kann ich jetzt machen?

Was waren das denn alles für Waren im Detail?

Das waren hauptsächlich Nahrungsergänzungmittel und Müsli , also nicht so wahnsinnig schwer.
Ich habe es doch aber nicht falsch verstanden, dass der Händler die Verantwortung trägt oder?
Ich sehe nicht ein, dass ich jetzt fast 200 Euro bezahle und keine Ware erhalten habe...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Ich habe es doch aber nicht falsch verstanden, dass der Händler die Verantwortung trägt oder?

Das ist schon richtig. Der Händler hat die Verantwortung, dass die Ware ankommt.
Aber mit seinem Lieferschein und dem Auslierungsbeleg von DHL hat der Händler erstmal einen Anscheinsbeweis, dass er seiner Verantwortung gerecht geworden ist.
Da muss man erstmal gegen ankommen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Beweismittel vernichtet, der Zeuge ist der Ehemann ... die Aussichten sind nicht so optimal.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb450576-91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe jetzt erstmal mit Anwalt und Vebraucherschutz gedroht, glücklicherweise habe ich eine Rechtsschutzversicherung. Ich hatte dem Händler sofort nach Erhalt des Pakets Fotos geschickt, bringt mir das etwas? Ich habe auch zum Glück per Rechnung bezahlt, ist es sinnvoll sich bei dem Anbieter zu melden? Kann ich es gegen den Händler verwenden, dass er sich 2 Wochen nicht gemeldet hat?

-- Editiert von fb450576-91 am 26.09.2016 21:50

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#9
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Zitat:
Kann ich es gegen den Händler verwenden, dass er sich 2 Wochen nicht gemeldet hat?


Eher nicht, denn ihr habt ja den Karton ja weggeworfen, ohne vorher mit dem Händler Kontakt aufzunehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von fb450576-91):
Ich habe auch zum Glück per Rechnung bezahlt,....
Na und? die Rechnung musst du dennoch bezahlen. Warum sollte der VK dir etwas schulden wenn du nichts bezahlst? Aus Sicht des VK hat er Ware versendet und erwartet, mit gutem Recht, die Bezahlung.

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