Kunde forderte nach 1 Jahr Widerruf

23. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)
Kunde forderte nach 1 Jahr Widerruf

hallo, ich habe im April 17 einen Luxus Artikel verkauft. Der Artikel ist gebraucht und ca. 30 Jahre alt. Der Artikel wurde farblich aufgearbeitet, um wieder neuwertig auszusehen. Alter und die Aufarbeitung habe ich im Angebot auf Ebay beschrieben. Der Kunde hat nicht über Ebay gekauft, sondern mich direkt und telefonisch kontaktiert.

Der Kunde hatte mich nach Erhalt des Artikels angeschrieben und als Mangel beschrieben das der Artikel nicht neu ist und verändert wurde. Ich war über den Kommentar überrascht und habe nachgefragt ob der Kunde das Angebot gelesen hat. Der Preis war war ebenfalls marktüblich für einen gebrauchten Artikel.

nun 1 Jahr später bekomme ich Post vom Anwalt in dem der Kunden von Kaufvertrag zurück treten will und ich soll zudem seine Anwaltskosten zahlen.

Der Anwalt bezieht sich nun darauf das ich im Angebot nicht genannt habe das die Aufarbeitung nicht vom Hersteller durchgeführt wurde und der Artikel somit nicht original ist.

Hat er rechtlich eine Grundlage den Artikel 1 Jahr zu benutzen und dann den Kaufpreis zurück zu fordern? Ist der Anwalt im Recht die Anwaltskosten zu fordern?

danke,
DLW

-- Editiert von dlW am 23.04.2018 13:17

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von dlW):
Hat er rechtlich eine Grundlage den Artikel 1 Jahr zu benutzen und dann den Kaufpreis zurück zu fordern?

Um hier eine Diskussionsgrundlage zu haben, müsste man das Angebot kennen. Und die Kummunikation von damals



Zitat (von dlW):
nun 1 Jahr später bekomme ich Post vom Anwalt in dem der Kunden von Kaufvertrag zurück treten will

Würde ich (erstmal) ignorieren



Zitat (von dlW):
Ist der Anwalt im Recht die Anwaltskosten zu fordern?

Ja, ist er.
Aber nur wil etwas fordern darf, bedeutet das noch lange nicht, das es mir auch zusteht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Deiner Beschreibung nach hat der Kunde das bekommen was du versprochen hast. Bist du gewerblicher Verkäufer?
Falls ja: Wurde der Kunde ordentlich über sein Widerrufsrecht informiert?
Falls nein: Entspannt zurücklehnen und Kommunikation mit Käufer und Anwalt komplett einstellen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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