Küchenkauf seit 6 Monaten Vertrags Nichterfüllung

30. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb500714-14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Küchenkauf seit 6 Monaten Vertrags Nichterfüllung

wir haben am 16.03.2018 eine Küche bei xxxx planen lassen und gekauft. Die geplante Lieferzeit betrug 12 Wochen.
Nach einigen Wochen hatten wir immer noch keinen Aufmaßtermin obwohl sich nach 2 Tagen jemand melden sollte und mussten etliche Anrufe plus 2 Fahrten in die Filiale (240km) tätigen um diesen Termin zu bekommen. Am 10.04 wurde das Aufmaß gemacht und als Entschädigung für die Unannehmlichkeiten, wurde uns zugesichert, dass wir Lieferung und Montage kostenlos dazu erhalten.
Nach dem Aufmaß mussten noch einige Änderungen besprochen werden und am 21.06 wurde ein Liefertermin zwischen 8 und 11 Uhr festgelegt. Wir haben uns an diesem Tag Urlaub genommen, allerdings warteten wir vergebens und die Küche wurde nicht geliefert. An diesem Tag haben wir mehrmals beim Möbelhaus angerufen um letztendlich um 15 Uhr mitgeteilt zu bekommen, dass ein Systemfehler vorliege. Am 21.06 haben wir bereits die erste Fristsetzung bis 05.07 zur Lieferung der Küche an das Möbelhaus gesendet.
Als Entschädigung für den verlorenen Urlaubstag erhielten wir einen 150€ Gutschein des Möbelhauses.
Am 29.06 wurde ein neuer Liefertermin angesetzt. Die Monteure erschienen auch, die Küche wurde teilweise montiert, jedoch blieb der Großteil der Montage auf der Strecke und die restlichen Teile der Küche wurden in unserem Wohnzimmer und der Küche verteilt. Die Küche war zu diesem Zeitpunkt nicht nutzbar. Die Monteure brachen den Aufbau gegen 14 Uhr ab, da die Arbeitsplatte angeblich nicht passte, und verwiesen auf das Möbelhaus, dass sich um eine Nachlieferung kümmern würde.
Am 02.07 haben wir, nachdem wir keinerlei Rückmeldung seitens des Möbelhauses mehr erhalten hatten, eine 2. Fristsetzung zur Nachbesserung gesetzt.
Am 02.08 folgte die 3. Fristsetzung via Einschreiben, da die Küche sich immer noch in unnutzbarem Zustand befand.
Am 21.08 wurde dann ein weiterer Montagetermin zur Nachbesserung und vollständigen Montage der Küche anberaumt. Als die Monteure erschienen, wussten sie nicht, dass die Küche nicht vollständige aufgebaut ist und gingen lediglich von einem Arbeitsplattentausch aus. Sie bauten jedoch nach Rücksprache mit dem Möbelhaus die Küche fertig auf und schlossen die Elektrogeräte an.
Nach der fertigen Montage der Küche am 21.08 ergaben sich folgende Mängel:
Backofen funktionsunfähig, Armatur undicht, Exzenter der Spüle fehlte, Oberschrank hängt zu tief, Mikrowelle streift am Schrank (lässt sich nicht wie vorgesehen öffnen) und wurde falsch montiert, komplette Küche ist zu weit rechts aufgebaut, Besteckkasten fehlt, Spülmaschinenfront ist nicht angebracht.
Die Monteure schrieben eine Kundendienstmeldung und verwiesen uns an das Möbelhaus. Das Möbelhaus hat die Reparaturen des Backofens und der Armatur veranlasst.
Am 29.08 kam ein Kundendienstmitarbeiter um den Fehler des Backofens zu beheben, was ihm nicht gelang. Die vollständige Reparatur erfolgte am 05.09. Jedoch stellte der Herr fest, dass das Herdset fälschlicher Weise auf zwei statt 3 Phasen angeschlossen wurde und somit nicht parallel und nicht wie vorgesehen gleichzeitig genutzt werden kann.

Die Reparatur der Armatur erfolgte am 07.09 allerdings wurden bei der Montage nur Dichtungen ersetzt. Zwar läuft in der Spüle nun Wasser aber der Exzenter fehlt immer noch und somit lässt sich der Abfluss nicht verschließen.
Nach mehreren Mails und Anrufen in denen uns umgehende Behebung der Mängel die wir bereits aufgelistet und an das Möbelhaus übermittelt hatten zugesichert wurde, setzten wir am 19.09.18 eine weiter Frist mit der Bitte um umgehende Nachbesserung und der Androhung des Rücktritts vom Vertrag.

Der aktuelle Stand ist:
Bis zum 21.08 hatten wir keine nutzbare Küche und mussten in der Badewanne spülen und auf einem Campingkocher im Wohnzimmer kochen. Einen Kühlschrank hatten wir uns von Freunden geliehen.
Wir haben 200€ des Kaufpreises bis zur Behebung der Mängel einbehalten.
6 Urlaubstage aufgewendet.
4 Fristen gesetzt
4 Nachbesserungsversuche und 2 Montagetermine gehabt.
Und es bestehen noch folgende Mängel: Ceranfeld und Backofen falsch angeschlossen und nicht wie vorgesehen nutzbar, Oberschrank hängt zu tief, Exzenter an der Spüle fehlt, Besteckkasten fehlt, Mikrowelle falsch montiert und lässt sich nicht wie vorgesehen öffnen, Küche ist zu weit rechts aufgebaut, Spülmachinenfront wurde nicht angebracht.
Bisher keine Reaktion seitens des Möbelhauses.
Welche rechtlichen Optionen haben wir?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

A) sich einen Anwalt nehmen und auf Erfüllung klagen
B) den Rücktritt wegen Verweigerung der Vertragserüllung und der Verweigerung der gesetzlichen Gewährleistung erklären, Termin nach Datum zum Rückbau und Erstattung des Geldes setzen.
Falls darauf keine Reaktion kommt: sich einen Anwalt nehmen und klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Eine Selbstvornahme kommt ebenfalls in Betracht (natürlich durch einen anderen Unternehmer, nicht durch eigene Hand).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Die Lösungsansätze wären mir derzeit etwas voreilig, denn hier gilt es zwischen der kostenpflichtigen Küchenlieferung und dem nächträglich zugestandenen kostenlosen Bonus "Aufbau der Küche" zu unterscheiden.

Zitat (von fb500714-14):
Exzenter an der Spüle fehlt, Besteckkasten fehlt,
Klarer Sachmangel, der Umfang ist aber im Verhältnis zum Kaufpreis der Küche vermutlich zu gering, um hieraus einen Rücktritt ableiten zu können.
Die beiden Teile sind bei Ersatzbeschaffung teurer als die einbehaltenen 200 €?
Falls nein, da Verzug besteht, einfach woanders kaufen.
Falls teurer kann der Differenzbetrag zur Not auch gerichtlich geltend gemacht werden.

Oberschrank zu tief und Küchenblock zu weit rechts - beides mehr als die hinzunehmenden Toleranzen - lassen sich gerichtsfest beweisen? Hatten die Monteure damals eine bemaßte Aufbauzeichnung von Dir erhalten?
nebenfrage: Warum habt ihr nicht sofort was gesagt?

Zitat (von fb500714-14):
Ceranfeld und Backofen falsch angeschlossen und nicht wie vorgesehen nutzbar,

macht mich etwas stutzig, da es einfacher ist fünf Leitungen in fünf Klemmen anzuschließen, als zwei in eine Klemme reinzuwürgen. Macht man eigentlich nur, wenn nur 4 Leitungen beschaltet sind.
Gleichwohl sollten aber Ceranfeld und Backofen funktionieren.

Ist der Grund für den angeblichen Fehlanschluss bekannt? Warum hat der zweite MA nicht einfach umgeklemmt, wenn er den Herd schon raus hatte. Alles recht merkwürdig und praxisfremd - daher der Gedanke in Richtung bauseits.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen