Hallo!
Wir haben im Dezember eine Küche gekauft und auch eine Anzahlung geleistet. Jetzt kam es zum Abschlußgespräch und einige Posten kamen dazu, einige mit Mehrkosten für uns. Nun stellte sich dann heraus, dass gewünschte Leistungen so nicht erbracht werden können und auch noch Mehrkosten für den Einbau von Eigengeräten dazu kommen. Alles wurde vorher immerwieder mündlich besprochen, von den Kosten war nie die Rede. Erst als wir den Vertrag unterschrieben haben kommen Nebenabreden. Wir wollen vom Vetrag zurücktreten, wir fühlen uns übers Ohr gehauen und wissen gar nicht mehr woran wir sind. Kommen nun noch mehr Forderungen? Zum Vertag gab es nie AGBs dazu, obwohl sich darauf berufen wird. Nun kennen wir die Rücktrittsbedingungen des Vertrages nicht. Ist das rechtens? Haben wir ne Chance das zu beenden?
Danke für die Antwort!!
Küchenkauf - Erst als wir den Vertrag unterschrieben haben kommen Nebenabreden.
12. Januar 2011
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Frage vom 12. Januar 2011 | 21:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Küchenkauf - Erst als wir den Vertrag unterschrieben haben kommen Nebenabreden.
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 13. Januar 2011 | 01:59
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
quote:
Nun stellte sich dann heraus, dass gewünschte Leistungen so nicht erbracht werden können
Aufgrund von welchen Gegebenheiten?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 13. Januar 2011 | 08:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Es kommen plötzlich Kosten dazu, von denen nie die Rede war. Z.Bsp. wollen wir unsre Geräte mitnehmen und habne das von Anfang an gesagt. Nach Unterzeichnung des Vertrages kommt ein Schreiben, dass das Einbauen der Eigengeräte Zusatzkosten macht.
Das nervt langsam, ich fürchte dass da nochmehr Kosten kommen, die vor uns nach Abzocke ausschauen. Das hätte doch gleich gesagt werden müssen, wir sind von inkl Leistungen ausgegangen, da es nicht extra vermerkt war.
Danke
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Januar 2011 | 00:54
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Nun stellte sich dann heraus, dass gewünschte Leistungen so nicht erbracht werden können und auch noch Mehrkosten für den Einbau von Eigengeräten dazu kommen.
<hr size=1 noshade>
Welche anderen Leistungen wären das denn?
Aufgrund der Einbaukosten wird man wohl nicht erfolgreich zurücktrten können.
quote:<hr size=1 noshade>Das hätte doch gleich gesagt werden müssen, wir sind von inkl Leistungen ausgegangen, <hr size=1 noshade>
Da würde ich man den Vertrag und die AGB lesen.
Im Vertrag wird vermutlich stehen das die AGB vereinbart wurden und das wurde von euch unterschrieben.
Wenn weder im Vertrag noch in den AGB solche Leistungen explizit als kostenfrei beschrieben wurden, hat man laut Gesetzgeber mit einer Vergütung zu rechnen (siehe § 632 BGB - Vergütung).
Das wäre also kein Anfechtungsgrund.
quote:<hr size=1 noshade>Zum Vertag gab es nie AGBs dazu, <hr size=1 noshade>
Das ist auch nicht unbedingt notwendig. Es reicht, wenn vor bzw. bei Vertragsabschluß in zumutbarer Weise davon Kenntnis erlangt werden konnte. Es reicht also wenn die AGB dort ausliegen und gelesen werden konnten.
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