Küchenkauf - Abstand MIetvertrag

19. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
kauefer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Küchenkauf - Abstand MIetvertrag

Hallo wir haben im Dezember 2005 einen Mietvertrag unterschrieben. Ausserdem wurde eine Küche mitabgelöst.
Der Makler teilte uns mit das der Vermieter 2500€ haben will. Wir hatten aber keine 2500€ worauf der Makler beim Vermieter zwecks Ratenzahlung nachfragte. Inzwischen hatte meine Schwiegermutter dem Makler angeboten 2000€ sofort zu zahlen und damit einen Preisnachlass in Höhe von 500€ erfragt. Der Makler ging daraufhin ins Büro des Vermieters. Der sagte ihm das wäre in Ordnung und unterschrieb den Mietvertrag. Als Mietempfängerin steht eine Frau im Mietvertrag. Wir überwiesen daraufhin die 2000€.Pünktlich zur Kündigung will die Frau jetzt 500€ die wir angeblich noch schulden. Ihr Mann könne sich an keine Vereinbarung mit dem Makler erinnern. Als Beweis seinerseits lies er uns eine Kopie des Mietvertrags zukommen an dem hinten angeheftet ein nicht unterschriebener Zettel zwecks Ratenzahlung angehängt wurde.
Ich bin der Meinung das die Frau gar keine Forderungen stellen kann da sie erstens nicht als Vermieterin im Mietvertrag steht und zweitens es außer einer mündlichen Zusage des Vermieters an den Makler keinerlei Kaufvertrag existiert. Die ursprüngliche Ratenzahlung wurde ja vom Vermieter nicht durch eine Willenserklärung angenommen und wir haben ja 2000€ unstrittig überwiesen.

Außerdem liegt das Kautionskonto-Sparbuch bei uns und die Frau des Vermieters will das wir dieses Sparbuch unverzüglich an die Bank schicken und mit dem Einbehalt (zu erwartende Nebenkostennachzahlung + angeblich 500€ für Küche).
Wie sollen wir verfahren?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

zweitens es außer einer mündlichen Zusage des Vermieters an den Makler keinerlei Kaufvertrag existiert

Und wieso sollte das nicht ausreichen?

Die ursprüngliche Ratenzahlung wurde ja vom Vermieter nicht durch eine Willenserklärung angenommen

Wieso? Der VM hat 2500 gefordert und die wurden vom M angenommen. Was sollte der VM dann erneut 'annehmen' müssen?

und damit einen Preisnachlass in Höhe von 500€ erfragt

'Damit' schon mal gar nicht - seit wann ist eine Teilzahlung ein Angebot zur Verringerung des Gesamtpreises?
Und selbst wenn ein Gesuch um Verringerung explizit ergangen wäre, ist es offenbar nicht angenommen worden.

Fakt ist:

1. VM will 2500
2. M stimmt zu, erbittet aber Ratenzahlung
3. VM stimmt zu

Damit ist alles gegessen, wie sollte man jetzt konstruieren, man schulde doch nur 2000 EUR?

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#2
 Von 
kauefer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich erklär es gern nochmal es ist etwas verwirrend. Wir haben einen Mietvertrag über einen Makler gemacht. Der teilte uns mit das der Vermieter 2500€ für die Küche will. Darauf hin haben wir dem Makler mitgeteilt das wir lieber auf Rate zahlen wollen. Darauf rief der Makler beim Vermieter an, der gab ihm mündlich sein OK. Noch am selben Tag (der Mietvertrag war noch nicht unterschrieben und die Küchenablösung war Bedingung für den Abschluss des Mietvertrags), sagte meine Schwiegermutter dem Makler ob der Vermieter auch 2000€ auf einmal akzeptieren würde. Der Makler fuhr mit dem Mietvertrag zum Vermieter und fragte Ihn ob dies in Ordnung wäre. Er versicherte ihm das mit der Zahlung von 2000€ die Küche abgelöst wäre und unterschrieb den Mietvertrag. Jetzt nach 2 Jahren fiel der Frau des Vermieters ein das ja noch 500€ Forderung für eine Küche offen wären. Nach 2 Jahren!!! Weder wir noch der Vermieter haben irgendetwas schriftliches. Wir haben nur den Makler und die Schwiegermutter als Zeugen. Der Vermieter hat ein nicht unterschriebenes handgeschriebenes Blättchen auf dem Ratenzahlung vereinbart ist. Dieses Blättchen wurde nachträglich! an den Durchschlag des Mietvertrages vom Vermieter geheftet. Uns wurde nichts ausgehändigt.

Der Vermieter kann sich an kein Treffen erinnern und fordert stur 500€. Erreichbar ist er aber zur Abklärung des Tatbestandes nie!

Sowohl Kaufvertrag als auch Nebenabsprache wurden mündlich via Makler getätigt. Es fand also nie eine direkte Zusage gegenüber dem Vermieter und umgekehrt statt.

-- Editiert von kauefer am 19.04.2008 20:25:06

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Dann würde ich mich mal mit dem Makler auseinandersetzen, ob er sich noch daran erinnert.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#4
 Von 
kauefer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

na klar erinnert er sich den Vermieter erreicht er aber nicht weil der nicht ans Telefon geht und die Frau des Vermieters sagt ihm nur ihr Mann könne sich an nichts erinnern. Bei uns ist es anders herum ich erreiche den Vermieter aber seine Frau nicht. Ist wohl Prinzip bei den beiden.
Wir haben zwar den Makler als Zeugen und der will uns auch helfen, aber wenn der Vermieter auf stur schaltet hilft wohl nur eine Anzeige. Nie mehr einen mündlichen Vertrag!
Ist doch auch sehr komisch das weder der Vermieter noch seine Frau ihrer nun zum dritten mal geforderten 500€ nicht mehr Nachdruck verleihen als ein: das steht uns zu.

-- Editiert von kauefer am 20.04.2008 07:23:18

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

wenn der Vermieter auf stur schaltet hilft wohl nur eine Anzeige

Wieso und wegen was? Die Gegenseite will Geld von Ihnen; wenn Sie meinen, daß das unberechtigt ist, dann lassen Sie doch die Gegenseite klagen.

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