Hallo,
wg. Auszug aus der Wohnung haben wir einen nachmieter gesucht der die Köche und Böden... übernimm. Den haben wir gefunden.
Er schreib uns per mail das er die Sachen zum vereibarten preis x bei Vermittlung der Wohnung nimmt. Bei der Besichtigung füllte er den Fragebogen der Gesellschaft aus und schreib bei Bemerkungen was er alles und zum welche Preis übernimm.
Das hat er unterschrieben. Kopie haben wir an die gesellschaft geschick.Nun haben wir von der Wohnungsgesellschaft erfahren das er die Wohnung bekommen hat. Das ist 3 Wochen her. Unsere anrufe ,mails, Nachrichten beantwortet er nicht und hat uns mitterweile an seinem handy gesperrt.
Bei der Abgabe der Wohnung in ein paar Tagen muss er nicht dabei sein. Er wird denke ich nicht mit uns zusammen und dem Vermieter da sein. Sondern die Schlüssel ein paar Tage später vom Vermieter holen.
Den Vermieter geht das nichts an, ist privatrechtlich.
Was nun. Alles rausreißen, wo anders verkaufen? Wohl eher nicht, da eine art Vertrag mit uns besteht. Wenn die Wohnung nicht mehr unsere ist, gehören die Sachen noch uns? Darf er die nutzen?
Küche verkauft
11. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 11. Dezember 2017 | 22:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche verkauft
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 23:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120011 Beiträge, 39816x hilfreich)
ZitatWohl eher nicht, da eine art Vertrag mit uns besteht. :
Wieso eine Art Vertrag? Der Schilderung nach hat man einen Vertrag.
ZitatWenn die Wohnung nicht mehr unsere ist, gehören die Sachen noch uns? :
Wenn man in den vertraglichen Vereinbarungen einen Eigentumsvorbehalt stehen hat, ja.
Ich vermute aber das es zu 99,9999% nicht so ist.
ZitatDarf er die nutzen? :
Er darf sie - als Eigentümer - sogar verbrennen wenn er mag.
#2
Antwort vom 14. Dezember 2017 | 11:10
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatEr darf sie - als Eigentümer - sogar verbrennen wenn er mag. :
Dafür müsste erstmal ein Eigentumsübertragung stattgefunden haben.
-- Editiert von Tasti123 am 14.12.2017 11:11
Und jetzt?
Schon
267.724
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten