Küche verkauft

11. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
pa452598-61
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche verkauft

Hallo,
wg. Auszug aus der Wohnung haben wir einen nachmieter gesucht der die Köche und Böden... übernimm. Den haben wir gefunden.
Er schreib uns per mail das er die Sachen zum vereibarten preis x bei Vermittlung der Wohnung nimmt. Bei der Besichtigung füllte er den Fragebogen der Gesellschaft aus und schreib bei Bemerkungen was er alles und zum welche Preis übernimm.
Das hat er unterschrieben. Kopie haben wir an die gesellschaft geschick.Nun haben wir von der Wohnungsgesellschaft erfahren das er die Wohnung bekommen hat. Das ist 3 Wochen her. Unsere anrufe ,mails, Nachrichten beantwortet er nicht und hat uns mitterweile an seinem handy gesperrt.
Bei der Abgabe der Wohnung in ein paar Tagen muss er nicht dabei sein. Er wird denke ich nicht mit uns zusammen und dem Vermieter da sein. Sondern die Schlüssel ein paar Tage später vom Vermieter holen.
Den Vermieter geht das nichts an, ist privatrechtlich.
Was nun. Alles rausreißen, wo anders verkaufen? Wohl eher nicht, da eine art Vertrag mit uns besteht. Wenn die Wohnung nicht mehr unsere ist, gehören die Sachen noch uns? Darf er die nutzen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120011 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von pa452598-61):
Wohl eher nicht, da eine art Vertrag mit uns besteht.

Wieso eine Art Vertrag? Der Schilderung nach hat man einen Vertrag.



Zitat (von pa452598-61):
Wenn die Wohnung nicht mehr unsere ist, gehören die Sachen noch uns?

Wenn man in den vertraglichen Vereinbarungen einen Eigentumsvorbehalt stehen hat, ja.
Ich vermute aber das es zu 99,9999% nicht so ist.



Zitat (von pa452598-61):
Darf er die nutzen?

Er darf sie - als Eigentümer - sogar verbrennen wenn er mag.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Er darf sie - als Eigentümer - sogar verbrennen wenn er mag.


Dafür müsste erstmal ein Eigentumsübertragung stattgefunden haben.



-- Editiert von Tasti123 am 14.12.2017 11:11

0x Hilfreiche Antwort

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