Küche geplant, Kaufvertrag geschlossen doch Küche kann nicht wie geplant verbaut werden - Rücktritts

2. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Neuling0815_2018
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche geplant, Kaufvertrag geschlossen doch Küche kann nicht wie geplant verbaut werden - Rücktritts

Hallo liebe Forengemeinde,

Anfang Mai 2018 habe ich - nach circa zweiwöchiger vorangegangener Beratung - den Kaufvertrag über eine Einbauküche abgeschlossen. Der Küchenbauer hat zu den ersten Beratungsterminen von mir einen Elektro-Installationsplan der kompletten Wohnung zur Verfügung gestellt bekommen. Auf diesem Plan war ersichtlich:

- Elektroanschlüsse in der gesamten Wohnung
- Grundrisse inkl. Maßstabsangaben
- sowie weitere Details, die aber für die Küche nicht von Bedeutung sind

Auf Grundlage dieser Planung arbeitete der spätere Auftragsnehmer zwei alternative Versionen der Küche aus, nannte mir zwei Preise (ein Preis für jede Variante) und nach Bestimmung von Farbe, Oberfläche & Co. sowie einem Wochenende "Bedenkzeit" wurde der Kaufvertrag unterschrieben. Eine erste Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises hat der Auftragsnehmer bereits erhalten.

Folgende Unterlagen habe ich erst NACH Unterschrift des Kaufvertrages bekommen:
- Kaufvertrag (klar)
- detailiertes Angebot, aus welchem die komplette Küchen-Konfiguration hervorgeht
- sowie drei Wochen nach Vertragsunterzeichnung die Küchenplanung für den Bauträger (es handelt sich um eine Neubauwohnung).

Nachdem der Installationsplan nun an den Bauträger übersendet wurde hat mir dieser mitgeteilt, dass die Planung so nicht umsetzbar ist, weil von einer falschen Gesamtlänge der Küchenzeile ausgegangen wurde. D. h. mit der derzeitigen Planung müsste man eigentlich einen "Versorgungsschacht" einreißen, damit die Küche in den hinter dem Vorsorgungssschacht befindlichen Abstellraum mit eingeplant werden kann. Das ist technisch natürlich nicht möglich.

Frage: Da sich damit die komplette Küchenkonfiguration ändert (als auch der Preis - denn eine kleinere Küche wird mit Sicherheit weniger Kosten) - kann ich vom Vertrag zurücktreten? Die Küche wurde noch nicht produziert, da der Liefertermin erst in Q1 2019 liegt. Der Gedanke vom Vertrag zurück zu treten besteht vor allem deshalb, weil ich seit der Reklamation beim Auftragsnehmer (Anfang der Woche) keinerlei Reaktion bekommen habe. Gut - es sind Pfingstferien, aber wozu gibt es sowas wie Abwesenheitsassistenten im Mail-Programm? Ganz davon abgesehen leidet das Vertrauen in den Auftragsnehmer schon ein bisschen wenn beim ersten Planungsschritt direkt was schief geht.

Würde mich sehr über ein bisschen Feedback freuen. Wenn mehr Infos gebraucht werden - her damit! :)

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Bei wem liegt der Fehler? Angenommen der Bauplan ist richtig und die Küchenplanung falsch: Per Einschreiben mitteilen, dass die Unterlagen nicht mit dem Plan übereinstimmen.

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#2
 Von 
Neuling0815_2018
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja - wenn ich mit Elektroplan in ein renommiertes Küchenstudio gehe, gehe ich als Laie davon aus, dass die Abmessungen korrekt genommen werden. Da mir vor Kaufvertragsschluss keine Installationspläne ausgehändigt bzw. gezeigt wurden, konnte ich die Abmessungen erst nach Unterschrift des Kaufvertrags sehen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Neuling0815_2018):
Naja - wenn ich mit Elektroplan in ein renommiertes Küchenstudio gehe, gehe ich als Laie davon aus, dass die Abmessungen korrekt genommen werden.

Schön.

Und nun sollte man sich der Realität widmen und entsprechend verfizieren.

Und ein "Elektroplan" ist kein Bauplan - kann also durchaus sein, das der Plan generell ungeignet ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Neuling0815_2018
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbstverständlich handelt es sich bei dem vorliegenden Elektro-Plan um einen vollständigen Bauplan. Diesem Bauplan können Abmessungen, vorgesehene Bohrungen für Elektrogeräte als auch ein passender Maßstab entnommen werden. Mit Hilfe dieses Plans ist es mir als Person die nicht vom Fach ist problemlos möglich, die reellen Abmessungen mittels Lineal u. Maßstab nachzurechnen. Ihr dürft mir ruhig glauben, dass der Plan in diesem Fall absolut nicht das Problem darstellt, sondern vielmehr die fehlerhaft durch das Küchenstudio durchgeführte Installationsplanung.

Übrigens: Wenn der vorgelegte Elektroplan ungeeignet gewesen wäre - dann hätte doch das Küchenstudio ebenfalls sagen müssen, dass aufgrund dieser Tatsache keine Planung möglich ist. Achja - den Plan samt Detailplan mit den Elektrobohrungen habe ich im Nachgang an das erste Gespräch sogar noch per Mail verschickt, d. h. das Küchenstudio hatte eigentlich alle notwendigen Unterlagen für eine korrekte Planung vorliegen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Neuling0815_2018):
Wenn der vorgelegte Elektroplan ungeeignet gewesen wäre - dann hätte doch das Küchenstudio ebenfalls sagen müssen, dass aufgrund dieser Tatsache keine Planung möglich ist.

Kommt auf den genauen Inhalt des Planes an.
Ob die derzeitigen Probleme auf dem Plan nicht erkennbar waren, ob das Studio das hätte erkennen müssen, ...



Zitat (von Neuling0815_2018):
Ihr dürft mir ruhig glauben, dass der Plan in diesem Fall absolut nicht das Problem darstellt, sondern vielmehr die fehlerhaft durch das Küchenstudio durchgeführte Installationsplanung.

Ok, dann hat das Studio einen Fehler gemacht, der müsste dann entsprechend korrigiert werden.
Sollte man dem Studio mitteilen, mit Fristsetzung nach Datum und Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Neuling0815_2018
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja - schon klar. Meine Frage war ja viel mehr, ob das hier vorliegende Problem der Falschplanung in Verbindung mit einem jetzt falschen Gesamtpreis (da Küche real kleiner als vorab geplant) und dem verloren gegangenen Vertrauen schon die Möglichkeit bietet, aus dem geschlossenen Vertrag wieder rauszukommen?

Das Hauptproblem (neben den oben genannten) ist, dass ich jetzt schnellstmöglich einen korrekten Plan benötige, damit der Bauträger beim momentan in Bau befindlichen Rohbau noch die gewünschten Änderungen an Steckdosen & Co. berücksichtigen kann (Schlitze fräsen, etc.).

Kurz:

Ermöglichen mir die bestehenden Problematiken
- falsche Kalkulation einer Küche da größer geplant und kalkuliert als letztlich umsetzbar
- verlorengeganges Vertrauen in das Küchenstudio da man sich ja zumindest auf die korrekte Planung anhand von Bauplan & Co. verlassen können sollte
- bislang negative Kommunikation auf die erste Kontaktaufnahme vergangene Woche per Mail
einen Rücktritt vom Kaufvertrag? In den AGB ist auf den ersten Blick nichts darüber zu finden - Gleiches gilt für etwaige Stornierungsgebühren o. ä.

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#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Neuling0815_2018):
Ermöglichen mir die bestehenden Problematiken
- falsche Kalkulation einer Küche da größer geplant und kalkuliert als letztlich umsetzbar
- verlorengeganges Vertrauen in das Küchenstudio da man sich ja zumindest auf die korrekte Planung anhand von Bauplan & Co. verlassen können sollte
- bislang negative Kommunikation auf die erste Kontaktaufnahme vergangene Woche per Mail
einen Rücktritt vom Kaufvertrag?


Nein, ist hier nicht erkennbar. Neuplanung fordern.

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#8
 Von 
Neuling0815_2018
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Tasti123: Danke, und wie verhält es sich mit dem jetzt niedrigeren Preis der aufgrund der minimierten Größe zu erwarten ist? Neuer Kaufvertrag? Alte Gesamtsumme streichen u. händisch ergänzen? Die bereits geleistete Anzahlung wäre dann nämlich auch niedriger und ich müsste Betrag X zurück überwiesen bekommen...

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#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von Neuling0815_2018):
Die bereits geleistete Anzahlung wäre dann nämlich auch niedriger und ich müsste Betrag X zurück überwiesen bekommen...
Oder man zahlt letztlich weniger als Schlusszahlung. Da jetzt auch noch mit "anteilig müsste ich von der Anzahlung auch X € wieder zurück überwiesen bekommen" wird die Stimmung des Händlers nicht heben. Sowas ist Kindergarten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Auch mir fehlt eine verständliche Erklärung des Fehlers, der dem Küchenstudio unterlaufen sein soll.
Oder anders gefragt: was hat das Studio nicht berücksichtigt, obwohl es im von Dir vorgelegten Bauplan klar ersichtlich ist?

Berry

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#12
 Von 
Neuling0815_2018
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Senior-Partner: Eigentlich steht alles klipp und klar oben. Selbstverständlich ist der Versorgungsschacht auf dem Bauplan eingezeichnet und ersichtlich. Wir reden hier im Klartext um mehr als einen Meter, der mir von der geplanten Küche "verloren" geht weil das Studio eben "über" diesen Schacht geplant hat. Dass die Bauausführung übereinstimmt, davon kann / muss man ausgehen. Wie bereits oben kurz angeschnitten handelt es sich um einen Neubau, das Objekt befindet sich derzeit im Rohbau-Status.
@Bachelor: Ähm - hab' ich den Fehler gemacht, oder der Händler? Nach meiner Stimmung erkundigt sich auch niemand... Und Kindergarten ist das ganz sicher nicht. Sowas nennt sich Vertragssicherheit - wenn der bisherige Kaufvertrag ohne Änderung o. ä. bestehen bleibt, bezahle ich für 3/4 der geplanten Küche 4/4 des Preises. Wenn Du mir die Differenz erstattest, können wir das gerne so weiterlaufen lassen.
@Master: Bauplan vorgelegt, Studio nimmt Abmessungen gemäß Bauplan, entwirft eine erste Küche und erstellt nach Kaufvertragsschluss den dazugehörigen Installationsplan. Erst auf dem Installationsplan ist ersichtlich, dass die Küche ca. 1 Meter zu lange geplant wurde; das konnte von mir vorab nicht geprüft werden da ich vor Kaufvertragsschluss keine Detailzeichnungen / Pläne / etc. zu Gesicht bekommen habe. Jetzt klar?

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#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zuerst sollte man das Gespräch suchen und sachlich nach den Gründen der momentanen Planung am Schacht fragen. Bei uns wurde auch einfach ohne den Heizungsschacht geplant und dann intelligent ausgeschnitten und dann mit viel Aufwand innen verblendet.
Nicht eskalieren lassen ohne Grund!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#14
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Jetzt reden Sie von Bauplan ... oben schreiben Sie Elektro-Installationsplan. Sind denn auf dem Plan, den Sie dem Küchenstudio ausgehändigt haben, tatsächlich Maße verzeichnet? Oder musste das Küchenstudio mit Massstabsangabe und Metermaß selbst auf dem Plan messen und rechnen.
Haben Sie den Plan, den Sie dem Küchenstudio zur Verfügung gestellt haben, eigenhändig dahin gehend geprüft, ob die Maße richtig sind?

Wenn auf dem Plan alles korrekt ist, liegt die Schuld beim Küchenstudio. Falls nicht ....

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#15
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Wie immer: Kommunikation ist alles.

Man suche das Küchenstudio auf und bespreche das Thema ruhig und sachlich. Damit finden sich in fast allen Fällen tragfähige Lösungen, erst recht wenn das Teil noch nicht in der Fertigung ist.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Neuling0815_2018):
Jetzt klar?


Nein, immer noch nicht, wenn es um die Beurteilung etwaiger rechtlich durchsetzbarer Forderungen geht.

Denn auch nach Deinen Ergänzungen ist nicht klar, ob der hinderliche Versorgungsschacht in dem dem Studio vorgelegten Bauplan als hervorstehendes Bauteilelement eingezeichnet ist, oder ob man anhand des Planes von einer durchgehenden Fläche von einer Wand zur anderen ausgehen konnte.

ich hab auch zwei Versorgungsschächte im eigenen Haus, aber die sind innenliegend, würden davor aufzustellende Küchenelemente also nicht tangieren.

Versetz Dich bitte in unsere Lage; wir müssen uns allein aus Deiner Beschreibung ein Bild machen.

Stell doch einfach mal ein Bild des im Studio vorgelegten Planes hier ein, ist vielleicht einfacher.

Berry

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#18
 Von 
Neuling0815_2018
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@guyfromhamburg: Im Eingangsposting hatte ich Elektro-Installationsplan geschrieben - das Wort "Bauplan" wurde erstmals von tasti123 hier in Kommunikation gebracht und von mir dann eben so "aufgeschnappt". Auf dem Plan sind Abmessungen eingezeichnet, das Studio hat auch nochmal selbst nachgemessen. Umso unerklärlicher ist die Tatsache, dass nun dieses Problem aufgetreten ist.
@Osmos: Das hatte ich ja versucht (siehe Eingangposting); allerdings ist man bis dato nicht auf einen ersten Kommunikationsversuch eingegangen. Mittlerweile bin ich in Kontakt mit dem Studio.
@Sir Berry: Der Schacht ist glasklar auf dem Plan eingezeichnet - inkl. Abmessungen & Co.
@Flo Ryan: Sorry - aber was bist Du denn bitte für ein eingebildeter Fatzke? Erstens wurde das letzte Posting "auf die Schnelle" vom Smartphone aus geschrieben und ich muss leider sagen dass das Forum in der mobilen Ansicht in Kombination mit einem 5,2" Smartphone-Screen nicht gerade "komfortabel" ist. Und wenn Du in der Lage dazu wärst, Postings komplett zu lesen und zu verstehen wüsstest Du auch, dass das Problem nicht am Plan liegt (mehrmals geschrieben). Der Plan wurde dem Studio im Original überlassen, da mir vom Bauträger drei Originale überlassen wurden. Wenn also falsch kopiert wurde, dann im Studio - aber auch das ist dann nicht mein Problem.

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#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von Neuling0815_2018):
Die bereits geleistete Anzahlung wäre dann nämlich auch niedriger und ich müsste Betrag X zurück überwiesen bekommen...
Oder man zahlt letztlich weniger als Schlusszahlung. Da jetzt auch noch mit "anteilig müsste ich von der Anzahlung auch X € wieder zurück überwiesen bekommen" wird die Stimmung des Händlers nicht heben. Sowas ist Kindergarten.


Zitat (von Neuling0815_2018):
@Bachelor: Ähm - hab' ich den Fehler gemacht, oder der Händler? Nach meiner Stimmung erkundigt sich auch niemand... Und Kindergarten ist das ganz sicher nicht. Sowas nennt sich Vertragssicherheit - wenn der bisherige Kaufvertrag ohne Änderung o. ä. bestehen bleibt, bezahle ich für 3/4 der geplanten Küche 4/4 des Preises. Wenn Du mir die Differenz erstattest, können wir das gerne so weiterlaufen lassen.


Um bei Ihren Worten zu bleiben: Wie sind Sie denn drauf?

Ich erkläre es nochmal mit einfachen Worten:

Sie haben den Vertrag für 1500€ unterschrieben und sollen 10% Anzahlung leisten. Das wären 150€. Die Schlusszahlung wäre dann 1350€, die Sie noch zu zahlen hätten.

Die 150€ Anzahlung überwiesen Sie.

xxxxxxx

Nun zur Möglichkeit, daß das Küchenstudio falsch geplant hat und die neu zu planende Küche billiger ist.

Möglicherweise wird festgestellt, daß die neue Küche nur 1000€ kosten wird. Sie hätten auch hier 10% Anzahlung zu leisten. Das wären 100€. Die Schlusszahlung wäre hier 900€.

Statt zusätzliche Arbeit zu verursachen, indem die überzähligen 50€ aus der Anzahlung zurücküberwiesen werden, KÖNNTE man auf die Idee kommen, die Anzahlung von 150€ stehen zu lassen und nun statt einer Schlusszahlung von 900€ dann halt nur 850€ leisten zu müssen.

Hat's geklickert?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Neuling0815_2018
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@fb367463-2: Mir ist schon klar wie das läuft (ich bin nicht doof), aber solch einen Deal mache ich sicherlich nicht ohne Anpassung des alten Kaufvertrages oder das Aufsetzen eines neuen Vertrags bei gleichzeitiger ungültig-Erlärung des alten Vertrages und das war ja die ursprüngliche Frage. Angenommen wir hätten jetzt keine Niedrigzinsphase und ich hätte die "zu viel bezahlten" 50 €uro hätte ich in dieser Zeit (3/4 Jahr) gewinnbringend anlegen können. Wer hätte mir das ersetzt? Gut - in dem Beispiel sind's nur 50 €uro und mit denen hätte man auch keinen Krieg gewinnen können - aber der Betrag ist in der Realität ja deutlich höher.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Neuling0815_2018):
Sorry - aber was bist Du denn bitte für ein eingebildeter Fatzke?


So etwas muss nicht sein, erst recht nicht, wenn man hier Hilfe erwartet.
Flo Rayn war nicht der Einzige, den Deine Bezeichnungen im Post 12 irritiert haben.

Aber zur Sache:


Zitat (von Neuling0815_2018):
Der Schacht ist glasklar auf dem Plan eingezeichnet - inkl. Abmessungen & Co.


Ich nehme an, dass er auch entsprechend herausragt, sodass das Küchenstudio ein Eigeninteresse an der Abänderung des Kaufvertrages hat. Denn sie können den Vertrag ja so nicht erfüllen. Also hin zum Vertragspartner und das Ganze besprechen.

Ein Anspruch auf Teilauszahlung der Vorauszahlung besteht nicht, da man durchaus auch vor Fälligkeit eine Schuld begleichen kann.

Berry

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Und jetzt?

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