Hallo,
mein Tante hat folgendes Problem. Sie hatte letztes Jahr eine Konzertkarte für die Sharukh Khan Tour ergattert.
Das Konzert wurde aber wenige Tage vorher abgesagt. Seit dem rennt sie ihrem Geld hinterher. Der Veranstalter ist der Meinung dass er das Geld einbehalten darf, weil es evtl doch noch ein Konzert mit Sharukh geben wird. Das ist doch quatsch oder? Meine Tante will das Geld wiederhaben und zwar am besten gestern noch, das wäre aber seiner Meinung nicht zulässig, weil es ja dieses angebliche Konzert noch geben soll.
Ich habe ihr geraten zu einem Anwalt zu gehen, sie ist aber nicht rechtschutzversichert. Kann mir evtl auch jemand sagen wie hoch die Beratungsgebühr wäre? Die Karte hat 89€ gekostet. Müsste sie die Kosten überhaupt tragen, wo sie ja eigentlich im Recht ist?
lG,
FrauGausDO
Konzertkarte gekauft - Konzert ausgefallen
4. Januar 2009
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Frage vom 4. Januar 2009 | 20:38
Von
Status: Schüler (161 Beiträge, 9x hilfreich)
Konzertkarte gekauft - Konzert ausgefallen
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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