Hallo zusammen!
Habe im märz 05 bei karstadt 2 dvd player gekauft.Beide weisen die gleichen probleme auf.Beim einschalten wird die disc öfters nicht erkannt und gelesen,obwohl eine drin ist.Bei einem Gerät ist Kassenbeleg und verpackung vorhanden,bei dem anderen weder verpackung noch beleg.Umtausch laut Mitarbeiter von Karstadt nur mit Beleg und Originalverpackung,und bei der andeutung 2 Geräte umtauschen zu wollen,hat der sich gleich quer gestellt.Kann ich da was machen wenn kein Beleg/Verpackung existiert?
Muss ich einer Reperatur/Überprüfung zustimmen wenn 2 geräte das gleiche problem aufweisen.
Zu was ist der Verkäufer gegenüber mir verpflichtet,und umgekehrt!
Würde auch ein vergleichbar teueres Gerät bei zuzahlung nehmen.Wäre echt dankbar für jede hilfe,da ich in diesen dingen wirklich keine ahnung habe.
Vielen Dank im Voraus
Kein Beleg/Verpackung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Umtausch ohne Beleg ist oft schwierig, da nachgewiesen werden muss, wann das Gerät bei welcher Firma gekauft wurde.
Oft ist der Umtausch aber auf Kulanzbasis möglich. Wenn sich der betreffende Mitarbeiter bzgl. des 2 Geräts quer stellt, würde ich es direkt bei der Filialleitung versuchen.
@Mirko67
eine orig. verpackung ist nicht nötig.
gruss,
kristijan
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>eine orig. verpackung ist nicht nötig.
gruss,
kristijan
Das kann man so pauschal nicht sagen!!
Prinzipiell ist es möglich defekte Geräte ohne Kaufbeleg oder Originalverpackung zu reklamieren. Dann muss jedoch ein anderer Nachweis erbracht werden, dass das Gerät bei diesem Händler gekauft wurde. Dieser Nachweis wird sicherlich schwer fallen, zumal der DVD-Player sicher nicht nur von Karstadt vertrieben wird.
Es bleibt nur die Hoffnung auf die Kulanz des Verkäufers.
@Tommy21
gibt es ein gesetzt oder urteil dazu, dass ich die ovp 2 jahre aufbewaren muss?
gruss,
kristijan
@KristijanM:
>Umtausch laut Mitarbeiter von Karstadt nur mit Beleg und Originalverpackung
Was ist daran auszusetzen? Karstadt ist nicht verpflichtet einen Umtausch durchzuführen. Da es sich um Kulanz handelt, ist die Forderung der OVP meiner Ansicht nach nicht zu beanstanden.
@tommy21
Hier liegt doch kein Umtausch vor, sondern Ansprüche aus Gewährleistung/Garantie, da die DVD-Player die CD's nicht annehmen.
Ansonsten hättest Du Recht und es läge bloße Kulanz vor.
Der Sachverhalt liegt hier jedoch anders.
@LawNet:
nun, was hier genau vorliegt sollte vielleicht am besten der Fragesteller beantworten, oder?
>Umtausch laut Mitarbeiter von Karstadt nur mit Beleg und Originalverpackung...
Stimmt!
>Muss ich einer Reperatur/Überprüfung zustimmen wenn 2 geräte das gleiche problem aufweisen....
Ja, Händler hat Recht auf Nachbesserung!
Ich hätte es so verstanden, dass der Händler nur Nachbesserung anbietet, der Käufer jedoch umtausch bevorzugen würde. Kann mich natürlich täuschen.
gruss
so wie der fragende schreibt
quote:
Habe im märz 05 bei karstadt 2 dvd player gekauft.Beide weisen die gleichen probleme auf.Beim einschalten wird die disc öfters nicht erkannt und gelesen,obwohl eine drin ist
gehe ich auch von der gewährleistung bzw garantie aus. und damit ist er nicht verpflichtet die ovp aufzubewahren. auch der beleg ist nicht unbedingt erforderlich, ein zeuge reicht.
gruss,
kristijan
hehe, wir können noch 100 Beiträge schreiben, ABER
>Umtausch laut Mitarbeiter von Karstadt nur mit Beleg und Originalverpackung,und bei der andeutung 2 Geräte umtauschen zu wollen...
@Tommy21
umtausch geht natürlich nur auf kulanz und wenn der karstadtfutzi nur in ovp umtauscht siehts schlecht aus. obwohl man auch hier einfach das neue gerät raus und das defekte in die ovp packen könnte....
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