Folgendes Problem, ich versuchs mal allgemein zu fassen: A liegt mit gebrochenen Beinen zu Hause und kann das Haus nicht verlassen.
Er bittet seine Freundin ihm ein interessanntes Buch zu kaufen.Sie wisse ja, wofür er sich so interessiert und würde schon etwas "schönes " aussuchen.Er gibt der F 20,-€ mit.Davon soll sie das Buch bezahlen .
Die F begibt sich in den Buchladen B und kauft dort den neuesten Harry Potter Roman,weil sie weiß,dass ihr Freund diesen noch nicht kennt und die anderen Teile immer gern gelesen hat.
Zwischen wem ist der Kaufvertrag zustande gekommen?
Meines Erachtens zwischen F und dem Buchhandel. Habe ich als Kranker aber denn noch Rechte, wenn mir der Harry Potter Band jetzt doch nicht gefällt?
Kaufvertrag :???:
1. Mai 2007
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Frage vom 1. Mai 2007 | 14:02
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag :???:
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 1. Mai 2007 | 14:09
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
klingt nach der juristischen Hausarbeit. Kleiner Schein zivilrecht, richtig ?
#2
Antwort vom 1. Mai 2007 | 14:11
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
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#3
Antwort vom 1. Mai 2007 | 14:27
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Na, dann lies doch mal etwas über Stellvertretung im Allgemeinen, Offenkundigkeitsprinzip, Geschäft für den, den es angeht, und über die teleologische Reduktion des § 164 I BGB
.
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#4
Antwort vom 1. Mai 2007 | 14:30
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Merci
#5
Antwort vom 1. Mai 2007 | 14:47
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
De rien
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