Kaufvertrag - Rücktritt wegen Wucher möglich?

8. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Josch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag - Rücktritt wegen Wucher möglich?

Hi@all,

also... *dickenhalsschieb* am 23.04. besuchte ich die RheinlandPfalzausstellung und landete gegen ende in der möbelabteilung... da ich derzeit umbaue, war ich auch an einer wohnzimmereinrichtung interessiert und liebäugelte mit einer couchgarnitur... FEHLER!!! ... kaum hatte ich mich mit der couch angebandelt tauchte wie aus dem nichts der verkäufer neben mir auf *puff* lange rede kurzer sinn... er sagte er wolle mir preislich entgegen kommen, da ich ja noch jung sei, aber die couch wäre für die ewigkeit blablabla... jedenfalls unterbreitete er mir einen Preis von €2200 von anfangs €3600... einige schleimspuren und komplimente später hatte er mich dann weichgekocht und auf meine bitte hin, den preis festzuhalten und mir zeit zu lassen, mich zu informieren, meinte er, dass dies nur ein einmaliges angebot zur messe und für mich sei...
der vertrag wurde aufgesetzt und alle artikel gelistet, der preis eingetragen und eine anzahlung von 700€ via scheck ausgemacht.
ein schlichter blick auf die AGBs zeigte mich dick ein rückgaberecht und ich laß nicht gross weiter -FEHLER!!!
Liefertermin hielten wir noch mitte juni fest, da ich bis dahin vielleicht ein wohnzimmer habe... =P
also zu hause angekommen ergriff mich wieder das schmerzhafte gefühl, zuviel ausgegeben zu haben und suchte im INet nach ähnlichem... und siehe da, ein versandhaus bietet etwa die gleiche garnitur und couchtisch an, und das zu einem preis, der mit der o.g. anzahlung beglichen wäre... *seufz*
verärgert schickte ich am 27.03. ein fax mit der bitte den kaufvertrag zu anullieren und, falls schon geschehen, den anzahlungsbetrag zurückzubuchen.
heute ( 08.04.) erhalte ich einen brief, dass ein rücktritt vom vertrag rechtlich nicht möglich sei und meine kontoauszüge vergleichend, sehe ich die Abbuchung mit buchungsdatum 04.04.

*ARGHS*!!!!

was nun? muss ich mich damit abfinden?
soll ich es mit bibelzitaten wie "liebe deinen nächsten" odgl. versuchen?
...ich fühle mich einfach "über den tisch gezogen" *heul*
(für den preis muss ich ohne miete und essen etc. 2 monate arbeiten!!!)

Mögliche antworten:

- Selber schuld!
- Lass´dir das eine Lehre sein!!!
- *kicher*
- ich hätte da ein auto für dich... =P
- brauchst du noch eine küche?
- [platz für eigene antworten]
...

lg josch

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

bwaaahaaahaaa! :) :)

- warst du zum ersten Mal einkaufen?
- Warte, ich schick Dir mal einen Vertrach zu...
- Wenigstens hat die Couch einen hohen Chillfaktor...

Aber im ernst... ;) Weiß einer, ob auf Ausstellungen bzw. Messen das Haustürwiderrufgesetz anwendbar ist?

-----------------
"Here is your sign, baby!"

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Josch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

und wer sagt mir das? :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Josch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ach du *******... im nachhinein hätte ich einige rechtschreibfehler vermeiden können... naja... jedenfalls konnte ich hier ein wenig dampf ablassen - ist auch was wert... =P

vielen dank an hank

p.s. ist es eigentlich legitim, die gemeine firma, Polstermöbel Fischer, zu nennen?
-oops ,)
( :( heul vor lachen )

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Josch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

so ein **** ihr zensiert ja jeden ****
also *** "pppeeeeepp"... lol

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Josch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hmmm, das ist doch jetzt kein monolog, oder?
grenzt an spamming... egal .... hauptsache ich kann "noch" lachen...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

LOL! :)

Bin leider immer noch nicht dazu gekommen, mal nachzuschlagen von wegen Haustürwiderrufsgeschnetz...
Was genau steht denn da nun von wegen Rückgaberecht im Vertrach?

Grüße

~H

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Josch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

§I RÜCKTRITTSRECHT
1)
Der Käufer ist drei Wochen an diesen Vertrag gebunden
2)
Nach Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zusande, sollte der Verkäufer ihn nicht vorher schrifltlich abgelehnt haben.

wenn ich nun behaupte, ehrlich gesagt, weiss ich gar nicht, ob es auch nicht so war..., dass er mir ein rücktrittsrecht von 14 tagen einräumte (mündlich) schließlich war ich mit zwei weiteren Leuten da (einer freundin und meiner mutter) und er nur alleine, sein "komplieze" war bei vertragsabwicklung schon bei den nächsten "opfern"...

*schluchz*

lg josch

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Zur Verbraucherzentrale und zwar schnell . Sie wären und sind nicht der erste , der bei solchen Verkaufsveranstaltungen über den Tisch gezogen wurde.

Die AGBs dieser Anbieter strotzen nur so vor juristischen "Unwahrheiten" und bieten deßhalb für einen Fachmann zahlreiche Ansätze. Ihr Anbieter ,da es sich immer wieder um die gleichen schwarzen Schafe handelt ,dürfte dort bereits bekannt sein.

Auch ein Widerruf nach Haustürwiderufsparagraph kann unter Umständen doch in Betracht kommen . Hierfür kommt es entscheidend daruf an , ob die Veranstaltung aufgrund Ihrer Gestaltung als Freizeitveranstaltung gemäß Gesetz einzustufen ist .

Das dies unter Umständen auch auf eine Messe zutreffen kann zeigt folgendes Urteil , daß Ihren Fall bespielhaft zu Gunsten des überrumpelten Käufers entscheidet:

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/super-illu/urteilssuche/00846/

http://www.sakowski.de/newsletter/recht016.html

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