Kaufvertrag Einbauküche

28. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Michael Schulze
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag Einbauküche

Guten Tag,

wir brauchen dringend Hilfe. Wir haben am 15.07.2006 einen Kaufvertrag für eine Einbauküche unterschrieben. Damit ist auch alles in Ordnung. Nun hat uns in unserer gekauften Altimmobilie ein Bauschaden überrascht, der unser gesamtes restliches Budget beanspruchen wird, so dass wir uns die Küche nicht mehr leisten können. Haben wir eine Chance, davon zurückzutreten (Widerrufsrecht Verbraucherverträge?)?

Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Schulze

Probleme nach Kauf?

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Da ihr den Vertrag wohl nicht im Fernhandel geschlossen habt, sondern im Geschäft, habt ihr keine Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen. Alles andere wäre Kulanz.

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#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Kater

Wo schreibt der Fragesteller hier was von einem Darlehen? Bisher haben wir nur einen einfachen Kaufvertrag für eine Küche!

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#5
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Na da muss ich dem Kater doch glatt wieder einmal widersprechen.

Da es sich hier um kein Darlehen handelt (jedenfalls wurde dies nicht erwähnt) besteht kein Widerrufsrecht.

Versuchen Sie dem Verkäufer zu erklären, wie die Situation ist. In der Regel verhalten sich diese doch relativ kulant.

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#6
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Kater

ich glaube nicht, daß Michael an deiner Theorie interessiert ist, sondern die Rechtslage in seinem konkreten fall wissen möchte. Und die besagt nun mal, daß kein widerrufsrecht besteht.

wie murgab schon sagt, hat der fragesteller nichts von einem darlehen erwähnt. von daher kann ich es wohl kaum annehmen. ansonsten müßte man sich ja auch fragen, ob die küche überhaupt in Deutschlang gekauft wurde. dann könnte die Rechtslage doch noch eine ganz andere sein.

Bleiben wir doch bei den Fakten...

-- Editiert von normi am 28.07.2006 11:11:17

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#8
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich glaube diese Empfehlung war an den Threadersteller gerichtet.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#10
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Danke Mahnman, wenigstens einer der mich versteht :) :)

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#11
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Zwei... :)

-- Editiert von normi am 28.07.2006 12:24:46

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#12
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Na da ist mein Tag ja gerettet!! :)

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#13
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

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#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Also, solange wir vom Fragesteller nichts über einen darlehnvertrag hören, ist ein Widerufsrecht reine Spekulation. In der Regel kauft man ja seine Küche eben nicht mit Darlehn. Genausogut könnten wir annehmen, daß die Küche nicht in Deutschland gekauft wurde. Was soll also dieses theoretische Konstrukt Kater? Wieso bleiben wir nicht bei den bekannten Fakten, anstatt irgenwelche sachverhalte dazuzuerfinden?

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#15
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

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