Hallo,
ich habe ein Sofa bestellt und durch 2 malige Nichtlieferung (1. Liefertermin Ostern, 2. Termin Ende Mai) bietet man mir eine von Ihnen bezahlte Spedition an, die mir das Sofa liefert (ca. 160 €) und einmal eine Kaufpreisminderung von 100 €. In dem Brief steht aber auch, dass mit der Zahlung der Minderung alle Ansprüche abgegolten sind. Die Spedition wurde telefonisch vereinbart und der Brief mit der Minderung kam jetzt an.
Nun meine Frage an euch, was bedeutet der Passus genau?
Wenn ich das jetzt unterschreibe und es erneut zu einer Verspätung kommt, dann fallen jegliche Ansprüche hinten runter?
VG
Kai
-- Editiert von go492249-25 am 05.06.2018 19:59
Kaufpreisminderung bei Lieferverzug
5. Juni 2018
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Frage vom 5. Juni 2018 | 19:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufpreisminderung bei Lieferverzug
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#1
Antwort vom 5. Juni 2018 | 20:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39809x hilfreich)
ZitatNun meine Frage an euch, was bedeutet der Passus genau? :
Dazu müsste man den Passus im Wortlaut kennen.
#2
Antwort vom 5. Juni 2018 | 22:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatNun meine Frage an euch, was bedeutet der Passus genau? :
Dazu müsste man den Passus im Wortlaut kennen.
Der Passus ist vom Wortlaut her genauso, wie ich beschrieben habe. Im Gesamten steht folgendes da:
Zur verspäteten Lieferung bieten wir Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Kaufpreisminderung I. H. V. 100 € an. Mit der Zahlung der Minderung sind sämtliche Ansprüche abgegolten. "
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#3
Antwort vom 5. Juni 2018 | 22:35
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39809x hilfreich)
ZitatDer Passus ist vom Wortlaut her genauso, wie ich beschrieben habe. :
Nö, der ist etwas anders ...
ZitatZur verspäteten Lieferung :
Das bedeutet, das sich der Nachlass nur auf die bisherige Verspätung bezieht.
#4
Antwort vom 6. Juni 2018 | 11:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Info. Ich war mir nur nicht sicher, ob damit auch künftige Ansprüche ausgeschlossen werden.
VG
Kai
#5
Antwort vom 6. Juni 2018 | 14:18
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatDanke für die Info. Ich war mir nur nicht sicher, ob damit auch künftige Ansprüche ausgeschlossen werden. :
Ansprüche, die sich aus der verspäteten Lieferung ergeben, sofern solche überhaupt denkbar sind, sind ausgeschlossen. Andere Ansprüche, zB aus etwaiger Sachmängelhafzung, natürlich nicht.
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