Hallo, ich hoffe jemand von euch kann mir bei dieser Situation etwas behilflich sein.
Ich habe einen Laptop von einem Internethändler erworben. Nach einer selbstverschuldeten Beschädigung schicke ich ihn zum Hersteller zur Reparatur ein. Diese verspätet sich ewig, und letztendlich bietet mir der Hersteller eine volle Rückerstattung des Kaufpreises an, weil er das nötige Ersatzteil nicht bekommt. Er schickt mir einen unterschriebenen Brief, in dem mir die Rückerstattung des Kaufpreises gewährt wird, und ich soll mich damit an den Händler wende, weil dieser zuständig ist. Ich schicke eine Mail mit der Rechnung und dem Schreiben vom Hersteller an den Händler, das ist 6 Tage her, gestern habe ich erneut eine Mail geschickt, bis jetzt keine Antwort. Wie sollte ich am besten vorgehen, wenn ich weiterhin keine Reaktion bekomme?
DANKE.
PS: Das ganze hat sich in Österreich abgespielt.
-- Editier von fb416933-15 am 17.06.2015 15:37
Kaufpreis-Rückerstattung vom Hersteller, Händler meldet sich nicht.
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hallo,
keine AHnung wie is bei EUchist, aber in D hättest du sozusagen dem Händler rein gar nichts geschickt. Solange du nicht sicher sein kannst, dass der Händler die Mails überhaupt bekommen und gelesen hat,musst du davon ausgehen, dass er keine deiner Mails bekommen hat! In D würde man ein EInschreiben senden, also etwas mit Zugangsnachweis.
IN D wäre aber nicht der Händler zuständig. Wenn der Hersteller dir den Kaufpreis erstattet ist auch der Hersteller dran, nicht der Händler. Wundert mich jetzt, dass das bei EUch so ist, denn was hat der Händler jetzt damit zu tun?
In Deutschland würde man dann auf eine Kommunikation mit Zustellnachweis umsteigen.
So etwas müsste es auch in Österreich geben.
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Okay, dann werd ich das ganze wohl als Einschreiben schicken müssen.
ZitatIN D wäre aber nicht der Händler zuständig. Wenn der Hersteller dir den Kaufpreis erstattet ist auch der Hersteller dran, nicht der Händler. :
Wenn der Hersteller eine solche Rückabwicklung nur über den Händler vornimmt, dann würde ich davon ausgehen, dass der Händler gemäß §242 BGB verpflichtet, bei der Abwicklung zu unterstützen - unüblich ist das ja nicht. Und in Österreich gibt es den Grundsatz von "Treu und Glauben" meines Wissens ebenfalls.
Eine Aufwandsentschädigung kann er dafür aber u.U. ansetzen.
-- Editiert von JogyB am 17.06.2015 22:57
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