Kauf von Privat - Gerät defekt - Rechtslage?

19. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Cassiopeia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kauf von Privat - Gerät defekt - Rechtslage?

Hallo!
Ich habe eine von einer Bekannten eine gebrauchte Waschmaschine gekauft. Sie wollte selbst eine neue kaufen und verkaufte ihre alte mit dem Hinweis, dass ihr diese zu laut sei. Auf Nachfrage sagte sie, sie sei ihr persönlich nur zu laut, aber nicht defekt.
Es stellte sich aber heraus, dass die Maschine einen Lagerschaden hat und allein das Ersatzteil fast dem Kaufpreis entspricht. Die Verkäuferin war sich dessen selbst nicht bewusst, allerdings war sie auch aufgrund einer Verwechslung davon ausgegangen, dass mit der Maschine alles in Ordnung sei (sie hatte letztes Jahr den Kundendienst geholt, allerdings war dies, wie sich später herausstellte, nicht wegen Wasch- sondern Geschirrspülmaschine!). Es gibt keinen schriftlichen Kaufvertrag.
Können wir trotzdem den Kauf rückgängig machen, da wir von anderen Voraussetzugen ausgegangen sind und ausdrücklich nach Mängeln gefragt haben? Oder hätten wir uns vor Ort vergewissern müssen, dass die Maschine in Ordnung ist?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
garfield-zero
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ihr hättet euch beim Kauf der Funktion der Maschine überzeugen können und habt dies leider vergessen.

Somit habt ihr an sich keinerlei Rechte, denn schliesslich ahbt ihr die Maschine vor Ort gekauft. Wie gekauft so....Und Garantien gibt es bei Privatkäufen nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cassiopeia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Garfield-Zero,
danke für Deine Antwort! Das Problem ist - leider - dass es eben eine gute Bekannte war und wir ihr geglaubt haben, dass die Maschine in Ordnung ist. Wir haben sie ja extra noch gefragt, ob die Maschine einen Defekt hat (weil sie sagte, sie sei ihr zu laut) und sie sagte, nein, sie sei total in Ordnung. Wir glauben ihr auch, dass sie das selbst nicht wusste - aber es ist doch trotzdem ein "verdeckter Mangel" (falls man das so nennt), oder nicht? Ich meine nur, wenn man eine solche Aussage des Verkäufers hat, muss man dann nicht davon ausgehen, dass wirklich alles ok ist? Man kann sich ja auch vor Ort nicht ohne weiteres vergewissern (Maschine war z.B. schon nicht mehr angeschlossen)... Aber wie gesagt, es gibt nur diese mündliche Aussage, nichts Schriftliches...
Viele Grüsse
Cassiopeia

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zeus
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 4x hilfreich)

Zu „Garfield“

Ich bekomme regelmäßig einen Kamm bis zum Mond, wenn ich derart Falsches lese, das auch noch mit einer Überzeugung ausgesprochen wird, die abseits von Naivität steht, zumal auch die Implikationen und Begründungen umwerfend sind: Wer nicht fragt, bekommt – hochdeutsch gesprochen – Scheiße angedreht. Das funktioniert vielleicht bei Garfield, aber nicht nach BGB und das ist Gott sei Dank maßgebend.



Grundsätzlich sind schuldrechtliche Verträge formfrei. Kaufverträge des täglichen Lebens, wie der Brötchenkauf, entpuppten sich auch als widersinnig, so man diese denn schriftlich etwa vollzöge. Zu einem Kaufvertrag bedarf es zweier übereinstimmenden Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Bei einem Mangel haftet der Verkäufer verschuldensunabhängig, dem Käufer stehen die Rechte aus §437 zu, sofern die Mängelrechte nicht wirksam ausgeschlossen wurden. Im Falle der fehlenden Schriftlichkeit ist dies für den Verkäufer eher hinderlich, denn er trägt diesbezüglich die Beweislast.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Wenn ich das so lese ,stellt sich für mich die Frage ,wie der Begriff "gute Bekannte " zu interpretieren ist , und in wie weit in Zukunft Wert auf eine weitere ausgeglichene Beziehung mit der "guten Bekannten "gelegt wird .

Aber bekanntlich hört ja bei Geld die Freundschaft auf... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zeus
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 4x hilfreich)

Nur Justitia trägt eine Augenbinde - Bekannte idR nicht. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cassiopeia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

... da muss ich euch leider recht geben! :-(

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