T.erwirbt ein Whirpool über das Internet. Er bezahlt mit PayPal, da ihm Versprochen wird, dass bei Verlust sein Geld sicher ist. Nun wird eine Lieferfrist von 8 bis 12 Wochen vereinbart. T. kann nach den AGB auch nicht vorzeitig aus dem Vertrag ausscheiden. Es vergehen 4 Wochen. T.versucht über das Portal eine Meldung abzugeben. Dabei wird er an dem Verkäufer verwiesen. Der Verkäufer sagt er meldet sich sobald die Ware Versandbereit ist. Es vergehen 8 Wochen und T. macht nur erneute Meldung bei dem Internetverkaufsportal. Er macht das Portal darauf aufmerksam, dass die Ware noch nicht geliefert wurde. Nun vergeht noch eine Woche bevor T. von E-Portal eine Nachricht erhält. Darin steht, der Verkäufer hat Konkurs angemeldet. Da PayPal nur in der Zeit von 45 Tagen nach Zahlung haftet, weigert sich nur PayPal für die Summe einzustehen. Was kannT.machen?
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"Th"
Kauf per Internet
7. November 2009
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Frage vom 7. November 2009 | 12:59
Von
Status: Beginner (87 Beiträge, 22x hilfreich)
Kauf per Internet
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#1
Antwort vom 7. November 2009 | 14:05
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
Doppelpost.
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#2
Antwort vom 7. November 2009 | 16:25
Von
Status: Praktikant (573 Beiträge, 167x hilfreich)
T kann sich lediglich an den Konkursverwalter des insolventen Händlers wenden und seine Ansprüche anmelden.
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