Kauf Solaranlage, fehlende Dokumentation, Schlussrate zahlen?

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Christkind66
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf Solaranlage, fehlende Dokumentation, Schlussrate zahlen?

Hallo,

ich habe bei einem Solateur eine Solaranlage als Komplettpaket gekauft, d.h. Material (Module, Wechselrichter, etc.) und Montage der Anlage aus einer Hand. Der Anteil der Montage am Rechnungsbetrag beträgt 24%, deshalb vermute ich (was ich bisher so gelesen habe), dass der Auftrag als Kaufvertrag gewertet wird und habe aus diesem Grund, die Anfrage in dieses Unterforum eingestellt. Hoffe, das ist so korrekt.....-) Die Anlage ist installiert, angemeldet und produziert Strom. Im Auftrag wurde die Zahlung in 3 Raten festgelegt (Auftragserteilung, Lieferung Module und 15% bei Inbetriebnahme). Bei der Installation hat mir der Solateur zugesichert, ein Inbetriebnahmeprotokoll zu erstellen. Dazu wollte er nochmal separat vorbeikommen, da er noch einige Messungen für das Protokoll machen muss. Leider hat er den vereinbarten Termin nicht eingehalten und auf meine Nachfragen, was nun mit dem Protokoll ist, nicht geantwortet. Soweit ich weiß, ist die Erstellung solch eines Protokolls für den Solateur aber Pflicht. Die Schlussrate von 15% habe ich bisher noch nicht überwiesen.

Nun zu meiner Frage: Kann ich einen Teil der Schlussrate einbehalten, bis das Inbetriebnahmeprotokoll erstellt wurde und wenn ja, wie hoch darf der Anteil sein?

Vielen Dank und Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Christkind66):
Kann ich einen Teil der Schlussrate einbehalten, bis das Inbetriebnahmeprotokoll erstellt wurde und wenn ja, wie hoch darf der Anteil sein?

Kann man und sollte man.

Die Höhe sollte so hoch sein, wie die Erstellung eines solchen Protokolls vo einem anderen Beauftragten kosten würde + 10%.


Den Auftragnehmer sollte man gerichtsfest darüber informieren und im gleichen Zuge auch zur Erstellung des Protokolls auffordern (mit Frist nach Datum, 14 Tage mindestens).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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