Guten Morgen!
Ich habe vor einiger Zeit zwei Katzen aus einer Zucht erworben. Nun bin ich aber leider krank geworden und kann mich nicht mehr um die Tiere kümmern. Meine Frage lautet nun, ob ich die Tiere an jemand anderes weiterverkaufen/abgeben darf oder ob ich dann eine Anzeige von dem Züchter bekommen könnte. Im Vertrag steht keine Glausel, dass der Züchter nach Kauf noch das Verkaufsrecht inne hat, aber dafür diese hier:
"Der Käufer ist verpflichtet, dem Züchter jede beabsichtigte Weiterveräußerung des Tieres unverzüglich schriftlich anzuzeigen."
Ich habe mehrmals versucht mit dem Züchter in Kontakt zu treten, leider ohne Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen,
Annika
Katzen weiterverkaufen
16. März 2014
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Frage vom 16. März 2014 | 11:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Katzen weiterverkaufen
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 17. März 2014 | 06:26
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:
von RikkuNox am 16.03.2014 11:09
"Der Käufer ist verpflichtet, dem Züchter jede beabsichtigte Weiterveräußerung des Tieres unverzüglich schriftlich anzuzeigen."
Ich habe mehrmals versucht mit dem Züchter in Kontakt zu treten, leider ohne Erfolg.
schriftlich?
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#2
Antwort vom 17. März 2014 | 11:38
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>oder ob ich dann eine Anzeige von dem Züchter bekommen könnte <hr size=1 noshade>
Strafbar machen kannst du dich mit einem bloßen Vertragsverstoß nicht, das ist reines Zivilrecht.
quote:<hr size=1 noshade>"Der Käufer ist verpflichtet, dem Züchter jede beabsichtigte Weiterveräußerung des Tieres unverzüglich schriftlich anzuzeigen." <hr size=1 noshade>
Was ist der Sinn, wenn kein Vorkaufsrecht besteht? So ist die Klausel (so schreibt man das) sinnfrei. IMO wäre daher selbst ein Verstoß gegen sie irrelevant, weil eine darauf basierende Handlung des VK reine Schikane wäre, §226 BGB .
-----------------
""
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#3
Antwort vom 17. März 2014 | 14:20
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
ich stimme TheCat zu - aber was spricht dagegen, diesem Passus nachzukommen? Zeig es doch schriftlich an - der Verkäufer kann das dann zur Kenntnis nehmen oder nicht, eine Handhabe gegen den Verkauf hat er nicht.
-----------------
""
#4
Antwort vom 17. März 2014 | 18:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, ich habe dem Züchter bereits schriftlich mitgeteilt,
dass ich die Katzen nicht behalten kann.
Bisher hat sich halt keiner gemeldet..
Vielleicht ist es ihnen dann wirklich egal..
#5
Antwort vom 18. März 2014 | 07:19
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:
von RikkuNox am 17.03.2014 18:04
Ja, ich habe dem Züchter bereits schriftlich mitgeteilt,
Dann hast du das getan und gut ist.
quote:
von RikkuNox am 17.03.2014 18:04
Bisher hat sich halt keiner gemeldet..
Warum auch? Wenn du dir noch einmal den Passus durchliest wirst du feststellen (oder auch nicht) dass du nur melden sollst. Mehr nicht. Das ist One-Way, da ist keine Reaktion vorgesehen.
quote:
von RikkuNox am 17.03.2014 18:04
Vielleicht ist es ihnen dann wirklich egal..
Kann sein.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
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