Hallo aus dem hohen Norden,
ich benötige mal einen Rat.
Ich habe mir im Dezember 2010 eine Unterwasserkamera gekauft (Bezeichnung der Kamera: Riff dc 09 vom Herstellter intova), diese benutze ich einmal im Jahr in Ägypten im Urlaub. Der Urlaub im Jahr 2011 ist leider ins Wasser gefalen, weil zu meiner Reisezeit die Unruhen dort waren und ich meinen Urlaub storniert habe. Jetzt war ich im Februar 2012 mit der unbenutzten Kamera in Ägypten tauchen und habe Fotos gemacht. Ich bemerkte im Urlaub schon, dass das Scharnier des Gehäuses Rost ansetzt. (Eine Reinigung der Kamera wurde nach jedem Tauchgang durchgeführt)
Jetzt nach meinem Urlaub ist das Scharnier komplett mit Rost bedeckt.
Habe sofort beim Händler, bei dem ich die Kamera gekauft habe angerufen und ihm das erzählt. Am Telefon hörte es sich alles so an als ob es kein Problem gibt, sich eine neue Kamera auszusuchen und die Diffenrenz zu bezahlen.
Er müsse die Kamera jedoch zuerst mal einschicken, also brachte ich Ihm die Kamera.
Die Rückmeldung des Herstellers soll laut des Händlers folgende gewesen sein:
Die Funktion der Kamera ist durch Rost nicht beeinträchtigt, daher besteht kein Anspruch auf irgendwas.
Der Händler machte mir jetzt das Angebot: Das ich mir eine neue Kamera aussuche. Er würde mir dann 150€ für meine alte Kamera (einmal benutzt) gutschreiben, da er die dann in seiner Tauchschule verwenden würde. Der Neupreis war allerding 219€.
Habe ich einen Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises?
Vielen Dank schon mal im vorraus.
Mit freundlichem Gruß
Fragezeichen
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Kamera Kauf Garantie
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
quote:
Habe ich einen Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises?
Bei Gewährleistung bist du außerhalb der ersten 6 Monate, müßtest also nachweisen, daß der Mangel (Tendenz zum schnellen Rosten) schon bei Übergabe vorgelegen hat. Das kann leicht sein oder unmöglich, man weiß es nicht.
Kannst du das, hast du Anspruch auf eine mangelfreie Ware. Bei Rückabwicklung müßtest du dir den Gebrauchsvorteil (Faustregel: 0,1% pro Tag der mangelfreien Nutzung) anrechnen lassen.
Kannst du das nicht, bist du auf Kulanz bzw. die freiwillige Garantie und deren Bedingungen angewiesen.
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Danke erst einmal für die Antwort,
das das Material eine Tendenz zum schnellen Rost erst nachträglich erhält ist ja rein logisch gesehen sehr unwahrscheinlich.
Wie sehen es die anderen?
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Ausser Kulanzangebot nutzen wird nichts übrigbleiben, denn die Beweislastumkehr (6 Monate) ist vorbei und durch die lange Lagerung kann ein Schutzlack ab sein, es wurde nicht nach Vorschrift geölt oder was auch immer. Das kostet mehr Aufwand und Ärger als die 69.-€.
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
Also sind die 2 Jahre Gewährleistung/Garantie ja eigentlich überflüssig, es gibt ja immer irgendwas, was der Käufer falsch machen könnte, wodurch irgendein Schaden ensteht. Jedoch ist es in diesem Fall ja eine Unterwasserkamera, die doch eigentlich aus Rostfreien Material bestehen müsste.
Ein Auto, wo nach einem Jahr die Motorhaube total verrostet ist muss ich doch auch nicht hinnehmen oder?
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quote:
Also sind die 2 Jahre Gewährleistung/Garantie ja eigentlich überflüssig
Sie sind jedenfalls, im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung, keine 2 Jahre Funktionsgarantie. Es geht immer nur um Mängel, die bei Übergabe schon vorlagen. Und immerhin hat man 6 Monate Beweislastumkehr. Noch mehr würde wohl den Unternehmer auch wirklich unzumutbar belasten.
quote:
eine Unterwasserkamera, die doch eigentlich aus Rostfreien Material bestehen müsste
Nicht zwingend, das müßte im Einzelfall ein Fachmann klären. Bedenke, daß 219 EUR für eine "Unterwasserkamera" nicht viel Geld sind. Irgendwo muß ja offenbar gespart werden, sonst gäbe es ja keinen Grund, sich ein Profigerät für 10 Mille zu kaufen.
Das ist so wie bei einem billigen Safe, der auch keinem Schweißbrenner standhält, sondern halt nur "primitiven" Aufbruchversuchen.
quote:
Ein Auto, wo nach einem Jahr die Motorhaube total verrostet ist muss ich doch auch nicht hinnehmen oder?
Wenn du nicht nachweisen kannst, daß der Mangel bei Übergabe schon vorlag, dann ja.
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