Käufer behauptet ich hätte Gerät zerstört

21. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
arens_a
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer behauptet ich hätte Gerät zerstört

Hallo, ich habe bei Ebay 2 Lautsprecher ersteigert. Jedoch wurde die falschen und zudem defekte geliefert. Nach tel. Rücksprache mit dem Verkäuer meinte er, die Lautsprecher wären heile verschickt worden und ich hätte sie zerstört. Er nur das Gelde zurücküberweisen wenn sie noch funktionieren.
Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß

Probleme nach Kauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Wenn die Aussage so zutrifft , wie Sie oben schreiben , sieht die Angelegenheit gar nicht schlecht für Sie aus :

Der entscheidene Punkt ist nicht die Tatsache , daß die Lautsprecher defekt sind , sondern daß nach Ihrer Aussage die falschen - abweichend von der Artikelbeschreibung , anderes Modell ? - geliefert wurden.

Eine aliud - Lieferung , wie man so etwas nennt ,stellt aber seit der Schuldrechtsreform keine wirksame Erfüllung mehr dar .

Ihr Verkäufer ist durch die Lieferung der falschen Lautsprecher seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen , dies würde auch gelten ,wenn diese intakt wären, daß Sie es nicht sind , sollte in der Regel zunächst einmal nicht Ihr Problem sein ... :) .

Ihr Verkäufer schuldet Ihnen also immer noch die Lautsprecher gemäß Artikelbeschreibung .

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Dennoch bleibt das Problem, daß der VK behaupten kann "ich habe dem K zwar die falsche Ware geliefert, jedoch intakte Ware - zurückbekommen habe ich hingegen defekte Ware".

Da käme es dann im Einzelfall auf die Beweislage an.

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#3
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Bingo , nichts anderes wollte ich mit meinem Smiley ausdrücken . Was im anderen Falle dem Käufer schon schwer fällt , dürfte in diesem für den Verkäufer nicht leichter sein ,wenn nicht sogar unmöglich. Immerhin müßte bei Schadensersatzforderung ,da es sich hier um unverlangte Zusendung handelt , der direkte Schadenszusammenhang dargelegt werden :
"Sie verehrter Käufer haben persönlich meine Ware beschädigt! "

Deshalb sollte auch unbedingt ein Antrag auf Käuferschutz bei ebay gestellt werden, wenn der Verkäufer sich weigern sollte zu erfüllen. Die Frage eines Versandschadens wäre da Aliud für die Beantragung irrelvant .

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