Internetkauf beim Händler. Kein Versand.

27. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
handy4
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 9x hilfreich)
Internetkauf beim Händler. Kein Versand.

Hallo

bei einem größeren Händler Ware bestellt. Bezahlt Kreditkarte. Versand nicht erfolgt.

Nach 5 Tagen Nachfrage beim Händler, keine Reaktion. Nach 7 Tagen Widerruf vom Kaufvertrag per email.
Antwort email Ware wurde heute versendet, weitere 7 Tage später immer noch keine Ware da.

Wie geht man am besten vor um den Geldbetrag wiederzubekommen ?

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5 Antworten
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#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie geht man am besten vor um den Geldbetrag wiederzubekommen ? <hr size=1 noshade>


Ist ein bisschen unübersichtlich. Es wird zu empfehlen sein, noch einmal schriftlich zu widerrufen (Einschreiben) und eine Frist von 8 Tagen zur Rückzahlung zu setzen (alle relevanten Daten eingeben, insbesondere Kontoverbindung). Dabei erklären, dass man schon einmal widerrufen hat, der Widerruf ignoriert wurde, dass aber auch noch keine Ware eingetroffen ist, obwohl der Versand angeblich schon stattgefunden haben soll.

Ein Widerruf ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, der Käufer ist beweispflichtig für den Zugang. Ein Händler kann demnach bestreiten, einen Widerruf erhalten zu haben.

Eine Frist zur Rückzahlung sollte man bei einem Widerruf grundsätzlich setzen, ansonsten kann sich der Händler 30 Tage Zeit mit der Rückzahlung lassen, bevor er "automatisch" in Verzug gerät, § 357 Abs. 1 S. 2 BGB verweist auf § 286. Abs. 3 BGB .

§ 286
Verzug des Schuldners

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet
; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
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Auch wenn einiges darauf hindeutet, dass der schlaue Händler nur Zeit gewinnen will, wenn nicht noch mehr dahinter steckt, die E-Mail mit der Versandbestätigung kam ja gerade als Reaktion auf den Widerruf, weiß nicht ob aus der Mail hervorging, dass er den Widerruf erhalten hat oder ob er nur den Versand mitgeteilt hat, wird man wie beschrieben vorgehen müssen.

Läuft die Frist erfolglos ab ab, kann man einen Mahnbescheid beantragen.





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-- Editiert am 28.11.2010 07:27

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
handy4
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Also der normale Weg. Hatte was von Betrugsanzeige ist effektiv gelesen. Aber dies trifft wohl nicht zu.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Hatte was von Betrugsanzeige ist effektiv gelesen.


Eine Betrugsanzeige ist insofern nicht effektiv, weil sie das Geld ja nicht unmittelbar zurück bringt. Man muss es in der Regel ohnehin einklagen (und das auf dem Zivilrechtsweg).

Ein Betrug ist ansonsten immer möglich, dafür gibt es eben inzwischen zu viele betrügerische Shops (Fake-Shops), die nur Geld einsammeln, aber keine Ware liefern. Shops, die also nur vorspiegeln, welche zu sein.

Da muss man halt googeln, in der Regel ergeben sich Hinweise...

Im Übrigen jonglieren auch seriöse Shops mit der Rückzahlung (soweit es eben noch machbar ist). Ein Shop, der immer genug Vorauszahlungen von Käufern auf der hohen Kante hat, braucht keine Kredite.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

War es einer dieser Shops?
http://forum.autosec4u.info/informationen/shops-der-fake-shop-bande-t-1239.html

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
handy4
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 9x hilfreich)

Nein.

In ein paar Stunden wollte ich den Brief losschicken. Kommt 2. mail. Versand erfolgte heute.

Gehe von aus die Ware kommt.

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