Hundekauf, Rücktritt, Anzahlung zurück?

10. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kramsi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)
Hundekauf, Rücktritt, Anzahlung zurück?

Hallo, wir haben ein Problem :/

Es geht darum. Wir wollten uns einen Welpen kaufen. Haben auch schon eine Anzahlung gemacht. Jetzt spinnen aber unsere Nachbarn rum Wegen der Rasse und haben sich beim Vermieter beschwert welcher uns dann das halten dieser Rasse verbietet.
Jetzt müssen wir von dem Kauf zurücktreten.
Besteht eine Möglichkeit die Anzahlung zurückzubekommen?

Danke im Voraus

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120104 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat:
Besteht eine Möglichkeit die Anzahlung zurückzubekommen?

Ich würde erst mal abklären, ob überhaupt ein Rücktritt möglich ist.

Was mit der Anzahlung ist, sollte im Idealfalle im Vertrag stehen bzw. sich aus diesem ergeben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kramsi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Wir haben keinen Vertrag. Wir haben nur eine Quittung für die Anzahlung bekommen.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120104 Beiträge, 39830x hilfreich)

Wenn ihr keinen Vertrag hättet, dann wäre das keine Anzahlung sondern ein Geschenk.
Wenn ihr keinen Vertrag hättet, dann müsset ihr auch nicht von dem Kauf zurücktreten.

Man hat also - was auch immer - vertraglich vereinbart.
Wenn keine Vereinbarung zum Rücktritt existiert, dann gibt es auch keinen.

Man wird mit dem Verkäufer über eine Vertragsaufhebung verhandeln müssen. Da kann es dann sein das die Anzahlung verloren ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Es gibt zwar den "Wegfall der Geschäftsgrundlage", §313 III BGB .
Der wird nur nichts helfen, wenn "haben sich beim Vermieter beschwert welcher uns dann das halten dieser Rasse verbietet" so zu interpretieren ist, daß es euer eigenes Versäumnis war, sich nicht vor dem Kauf zu vergewissern, daß ihr dieses Tier auch halten dürft.
Bleibt nur der Tip von Harry zu Verhandlungen mit dem VK. Wenn man Pech hat, besteht der auf Erfüllung, dann kann man nichts machen.

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