Hermes: Annahme nachträglich verweigern (Lieferung bei Abwesendheit)

19. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
forenwandler
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hermes: Annahme nachträglich verweigern (Lieferung bei Abwesendheit)

Salut zusammen :)

Heute nur Peanuts:

Hermes hatte in letzter Zeit einigen Sendestau, so dass viele Sendungen deutlich über eine Woche zur Auslieferung brauchten.
Ich kaufte vor 2 Wochen Ware, die letzte Woche hätte kommen sollen (Lieferavis); die Sendungsverfolgung von Hermes funktionierte nicht. Nachdem die Sendung einige Tage im Verzug war, nahm ich eine Ersatzbeschaffung vor (Heizungsersatzteil, es wurde langsam kalt). Den Verkäufer informierte ich, und zwar nicht als Widerruf, sondern als Rücktritt wegen Lieferverzug.
Das Paket kam gestern an und wurde abgelegt, obwohl ich keine Kenntnis einer pauschalen Ablagegenehmigung habe (was erstmal nichts heissen soll) und online auch keine Ablageoptionen bestimmen konnte, weil wie gesagt die Funktion bei Hermes nicht zur Verfügung stand.
Da nun die Lieferung in meiner Abwesenheit stattfand, konnte ich die Annahme auch nicht verweigern.

Bleibe ich jetzt auf meinen Rücksendekosten hängen?
Mir geht es jetzt nicht um die 3,60€, sondern um die Rechtslage

Danke schon mal



-- Editiert von forenwandler am 19.10.2018 10:55

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von forenwandler):
Nachdem die Sendung einige Tage im Verzug war

Mit welchem Wortlaut war denn der Liefertermin vereinbart worden?



Wenn der Rücktritt rechtskonform war (was der Schilderung nach zweifelhaft ist), dann den Verkäufer informieren, das der die Ware nach Terminvereinbarung abholen kann.
Ist ja nicht das Problem des Käufers, wenn der Zusteller sich nicht regelkonform verhält.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Bei einer Lieferung von einem Unternehmer an einen Verbraucher findet der "Gefahrübergang" bei der Übergabe an den Käufer statt.
Solange der Käufer die Ware nicht entgegengenommen hat, ist sie nicht zugestellt.

Übergibt ein Paketdienst die Sendung an einen Nachbarn, so ist damit die Übergabe an den Käufer nicht erfolgt.

Geht das Paket bei dieser Aktion verloren (auf welche Weise auch immer), ist der Händler immer noch in der Pflicht, die Ware an den Käufer zu liefern. Der Händler kann ggf. den Paketdienst in Regress nehmen.

Einzige Ausnahme: der Käufer hat ausdrücklich den Paketdienst ermächtigt, Pakete für ihn beim Nachbarn abzugeben.

Eine "Ablage" ist bei einem Paket auch keine Übergabe an den Käufer, es sei denn, der Käufer hätte ausdrücklich eine Ablage des Pakets an einem bestimmten Ablageort zugestimmt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
forenwandler
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Mit welchem Wortlaut war denn der Liefertermin vereinbart worden?
Sendungsavis wie bei Ebay üblich ("Lieferung zwischen .. und ... ")

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von forenwandler):
Sendungsavis wie bei Ebay üblich

Also weitab von einem Fixtermin, mithin auch kein Verzug, somit auch kein Recht auf Rücktritt.

Wurde der Rücktritt denn auch so vom Verkäufer akzeptiert? Dann wäre wieder alles im Lot, denn wenn er einen nicht rechtmäßigen Rücktritt akzeptiert, dann ist er auch daran gebunden.



Zitat (von eh1960):
Geht das Paket bei dieser Aktion verloren (auf welche Weise auch immer), ist der Händler immer noch in der Pflicht, die Ware an den Käufer zu liefern.

Nö, ist er nicht. Das ist nur so ein unausrottbares Märchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
forenwandler
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat:
Wurde der Rücktritt denn auch so vom Verkäufer akzeptiert?
der hat noch gar nicht reagiert. Ok, dann wirds wohl auf einen normalen Widerruf rauslaufen.

Danke!

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