Heizkostenableser: Recht zur Nachbesserung??

12. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.02.2023 17:04:56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenableser: Recht zur Nachbesserung??

Hallo liebe Leser,
ich bin neu hier und hoffe ich mache es richtig. Ich habe folgendes Problem bzw. dazu natürlich die entsprechende Frage:
Als Neukunde bei einer Heizkostenablesefirma wurde mir per Postkarte ein Termin (zwischen 15 - 17 Uhr) für eine erste Ablesung mitgeteilt. Ich mußte mir für diesen Nachmittag frei nehmen. Wer nicht kam und auch nicht absagte, war der Ableser.
Schriftlich forderte ich von der Firma nun meinen Verdienstausfall an.
Lapidar wurde mir nun mitgeteilt, man diese Kosten nicht übernehme, da hier das Recht auf Nachbesserung greife.

Meine Frage deshalb, was hat es damit auf sich und ist das irgendwie rechtens?

Vielen Dank im Voraus
Norberte

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Einen nicht eingehaltenen Termin kann man schlecht "nachbessern".

Somit sehe ich diese Ausrede als unzureichend an, einen Schadensersatzanspruch des Kunden abzuwehren.

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