Hausverkauf geplatzt–wer zahlt Rechnung des Notars

29. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Marion Koep-Schlößer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverkauf geplatzt–wer zahlt Rechnung des Notars

Nach dem Tod meiner Mutter am 24.11.08 und dem Umzug meines Vaters ins Heim am 26.11.08 habe ich im Februar diesen Jahres angefangen, mich mit der Auflösung und dem Verkauf meines Elternhauses zu beschäftigen.

Es fanden sich ziemlich schnell Interessenten für das Haus, eine junge Familie, die mir vor-schlug, die ganze Sache ohne Makler abzuwickeln, um dabei zusätzliche Kosten zu sparen. Nach einigen Gesprächen, Hausbesichtigungen und Verhandlungen waren wir uns über den Kaufpreis einig und ein Notar sollte zwecks Erstellung eines Kaufvertrages beauftragt wer-den.

Dem Notar, den ich mit Einverständnis des kaufbereiten Ehepaars allein aufsuchte, gab ich den Auftrag, einen Kaufvertragsentwurf zu erstellen. Der Kaufvertrag wurde dann den Inte-ressenten und mir in einer Ausfertigung zum prüfen oder evtl. Änderungen zugesandt. Da wir mit allem einverstanden waren, wurde von mir nach vorheriger Absprache mit dem jungen Ehepaar ein Notartermin zum unterschreiben bzw. Vertragsabschluss vereinbart.

Dieser Termin konnte von den Käufern wegen beruflichen Verpflichtungen jedoch nicht wahrgenommen werden. Ich bat das Ehepaar darum, in der Kanzlei Bescheid zu geben und gleichzeitig einen neuen Termin zu vereinbaren. Dies wurde auch so erledigt, der neue Ter-min sollte ca. zwei Wochen später stattfinden, und zwar an einem Montag-Nachmittag.

Am Sonntagabend vor dem Montag-Termin gegen 21:00 Uhr erhielt ich einen Anruf des Ehepaars mit der Mitteilung, der morgige Notartermin könnte leider nicht stattfinden, ihre Hausbank fordert noch diverse Unterlagen von ihnen und mir. Unter anderem wurden von mir aktuelle Auszüge vom Katasteramt und eine Aufstellung von Renovierungsarbeiten des Hau-ses in den letzten Jahren verlangt.

Was mich geärgert hat, ist die Tatsache, dass ein vom Käufer selbst vereinbarter Notartermin (Montag-Nachmittag) so kurzfristig (Sonntag-Abend) mit einer unglaublichen Begründung abgesagt wird. Dem Ehepaar wurde auf keinen Fall sonntags von ihrer Bank mitgeteilt, dass noch diverse Unterlagen fehlen, sie waren zumindest schon freitags darüber informiert. Wa-
rum wurde überhaupt ein Kaufvertrag angefertigt? Die Hausbank der Käufer hatte offensicht-lich noch keine Zustimmung zur Kreditgewährung gegeben. Warum wurden von der Bank kurz vor dem vorgesehenen Vertragsabschluss noch Unterlagen gefordert? Mir gegenüber wurden vorher keine Bedenken geäußert und alles positiv dargestellt.
Hat sich das Ehepaar korrekt verhalten? Ich glaube, eher nicht, sonst hätten sie mich aufklären können und müssen, dass ihre Hausbank noch nicht bereit ist, den Kaufpreis des Hauses zur Verfügung zu stellen.

Ich fühlte mich jedenfalls an dem betreffenden Sonntag-Abend ziemlich mies und habe den Entschluss gefasst, mich mit den unschönen Angelegenheiten bzgl. Hausverkauf nicht mehr alleine zu beschäftigen und die ganze Angelegenheit einem Immobilienmakler zu übergeben. Das habe ich auch dem betreffenden Ehepaar mitgeteilt, die mir sarkastisch antworteten, sie glauben nicht, dass über diesen Weg ein besseres Ergebnis zu erzielen sei, machten aber auch keinen Versuch, mich bei meinem Entschluss umzustimmen. Ich hatte das Gefühl, sie waren froh, dass von meiner Seite die Sache beendet wurde, weil sie meiner Meinung nach kein Interesse mehr am Hauskauf hatten.

Der vorgesehene Montag-Nachmittag-Termin beim Notar wurde vom Ehepaar abgesagt.

Ich habe dann tatsächlich einen Immobilienmakler mit dem Hausverkauf beauftragt und bin im nachhinein froh, es gemacht zu haben, weil ich allem Ärger und vielen Unannehmlich-keiten aus dem Wege gehen konnte.

Ich möchte noch erwähnen, dass mich der Tod meiner Mutter, die ein jahrelanges Martyrium hinter sich hatte, der Einzug meines Vaters ins Heim und die damit verbundene Auflösung meines Elternhauses schwer getroffen hat. Diese Tatsachen musste ich erst einmal verarbei-ten, ich war nervlich und gesundheitlich nicht mehr in der Lage, die unangenehmen Dinge, die die Hausauflösung und der Hausverkauf mit sich brachten, alleine zu bewältigen.

Vorgestern erhielt ich eine Kostenrechnung des Notars für seine Bemühungen zur Erstellung des Kaufvertragentwurfs.
Muss ich diese Rechnung bezahlen? Werden dem ehemaligen kaufinteressierten Ehepaar auch Kosten in Rechnung gestellt?

Wer kann Auskunft geben?
Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.10.2009 09:28:53
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Den Kaufvertrag kannst Du ja als Grundlage für den nächsten Interessenten nehmen, was sich unter Umständen nur ändert, ist der Kaufpreis, sogesehen ist das Geld dafür nicht verloren.

Ein Haus-Kaufvertrag hat ganz andere Grundlagen wie andere Käufe. Grundsätzlich haben beide Seite das Recht und die Möglichkeit, bis zur Unterschrift von der Sache zurückzutreten, ohne das dies andere Seite daraus Forderungen stellen kann.

Makler: hier wird es sicher später die Frage sein, wer zahlt den. Wir haben damals jeweils 50% gezahlt. Teilweise zahlt der Verkäufer alles, manchmal auch der Käufer.

Beim Kauf/Verkauf wird von beiden Seiten oft taktiert, das hat aber nicht immer etwas mit Absicht zu tun. Beide Seiten haben auch oft mehrere Angebote - so ist es auch dir nicht verwehrt, mit mehreren interessierten Käufern zum Notar zu gehen, bis der erste tatsächlich unterschreibt.

-----------------
"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.10.2009 09:28:53
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

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