Hausverkauf Mängel

14. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Peter bocholt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausverkauf Mängel

Hallo Forum ,hab da ein Problem.
Wir haben im Januar 2016 ein Haus verkauft ,Haus ist ca 150 Jahre Alt, Und ca 2 Jahre nicht mehr bewohnt ,natürlich war ich da um z.b. die Heizung im Winter an zu machen ,und Wasser laufen zu lassen damit da nix kaputt geht.
Es bestand ersichtlich, Aussen und Innen ,Renovierungsstau , im alten Gewölbekeller war der Putz durch Feuchtigkeit von der Wand gefallen .Der Käufer(Hat mehrere Immobilien) hatte auch schon das NAchbargebäude gekauft und wollte unser Gebäude umbedingt haben . Ich war sehr verwundert als er vorbeikam und OHNE Besichtigung nach kurzem Gespräch bei dem genannten Kaufpreis von 180000€ einschlug .Aus meiner Verwunderung herraus fragte ich ihn ob er sich das Gebäude nicht anschauen möchte ,und wir zeigtem ihm das komplette Gebäude .
Da wir uns einig waren und er zu Renovierungszwecken schonmal einen Schlüssel haben wollte vor Unterzeichnung des Kaufvertrages willigten wir ein und er erhilt den Schlüssel eine Woche vor Unterzeichnung.
Nach dem Kauf fing er ein halbes Jahr später mit der Renovierung an und es kamen wohl angeblich Mängel zum vorschein ,vor der Aussenwand hat man innen wohl vor ca 50 Jahren eine Holzwand aus SPannplatte gesetzt und die Wand sollte feucht und schimmelig gewesen sein ,im Keller wurden wohl vor ca 30 Jahren die Kopfwände auch verkleidet und eine Folie mit eingebracht auch dort angeblich Schimmel.
Erst wollte er von den Nachbarn Geld haben da dieser vor 10 JAhren an das Gebäuder heran Gepflastert hat und dieses angeblich die angebliche Feuchtigkeit verursacht haben soll,der Nachbar hat sich gewehrt und er hat wohl nix bekommen ..jetzt versucht der Käufer uns zu belangen ,im Kaufvertrag ist vermerkt "Gekauft wie gesehen"
Er hat keinen Gutachter beauftragt gehabt und und stützt sich auf die Aussagen seiner Handwerker.
Erst als er das Gebäuder fertig gestellt hat ,Renovierung,Umbau ,Teilabriss, kam ein Schreiben von seinem Anwalt er wollte 50000€ haben .
Und jetzt soll es vor Gericht gehen ,natürlich haben wir einen Anwalt eingeschaltet ,der bisher meinte das er da wir selber von den angeblichen Mängeln nichts wussten nicht belangbar sind.
Was meint Ihr dazu??

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Peter bocholt ):
kam ein Schreiben von seinem Anwalt er wollte 50000€ haben .

Und ich will einen Ferrari ... wie das so ist mit Wunschlisten ...



Zitat (von Peter bocholt ):
Und jetzt soll es vor Gericht gehen

Da habe ich meine Zweifel dran, ob er das wirklich macht

1. Es gibt keine Belege für die Mängel
2. Er hat nach Besichtigung gekauft wie gesehen
3. er hat euch keine Möglichkeit gegen die Mängel zu beseititgen
4. Er würde euch nachweisen müssen, das ihr von den Mängeln gewusst habt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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