Wir haben vor einem halben Jahr ein Haus gekauft, alles wurde notariell beurkundet, Übergabe sollte bis 01.12. erfolgen und damit dann die Zahlung des Preises.
Nun hat der Verkäufer schon angekündigt, dass er den Termin nicht halten kann da er Unstimmigkeiten mit seiner Bank wegen einer Vorfälligkeitsentschädigung hat die er nicht bedacht hat. Er möchte mit dem Geld aus dem Hausverkauf eine Wohnung kaufen.
Wir haben ihm zur Güte einen Monat länger gegen Zahlung einer Entschädigung eingeräumt, er hat zugestimmt. Ob er zahlt, sei aber mal dahin gestellt. Er ist zuversichtlich, bis zum 01.01.15 auszuziehen, ich bin jedoch nicht gutgläubig und warte bis dahin ohne zu wissen, was ich tun kann, wenn er nicht ausziehen sollte.
Der Notar ist soweit darüber informiert, kann mir aber keine Rechtsberatung geben, da er mit dem Verkäufer in einem Mandantenverhältnis steht. Blöd ist nur, dass dieser Fall im Kaufvertrag
nicht geregelt wurde, da steht auch nichts von Entschädigung etc drin.
Was wäre also zu tun wenn der Verkäufer zum 01.01. Nicht auszieht, was wäre unser Recht?
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Hauskauf, Verkäufer zieht nicht aus
28. November 2014
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Frage vom 28. November 2014 | 22:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf, Verkäufer zieht nicht aus
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 29. November 2014 | 22:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Ich würde folgendes machen
1. Schon jetzt weitere Nutzung über den 01.01.2015 untersagen, Übergabe spätestens zum 01.01.2015 fordern, Zustelleung per Gerichtsvollzieher
2. Am 02.01.2015 Räumungsklage erheben
Es wäre zu überlegen, das ganze frühzeitig an einen versierten Anwalt zu übergeben.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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