Haus mit Belastung gekauft

11. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)
Haus mit Belastung gekauft

Ich habe ein günstiges Haus gekauft ,ganz sicher alles über einen Notar.
Nun sind alle schriftlichen Geschichten fetig ,Geld ist runter vom Treuhand alles gut...ich bin stolzer Hausbesitzer.
Oder nicht....denn auf den Haus lastet noch eine Grundschuld.
Das war vorher nicht erkennbar ,denn es war zwar eine Grundschuld eingetragen,aber der Verkäufer hat zugesichert das die getilgt ist und nur noch aus den Grundbuch ausgetragen werden muß.
Ja ja....
So ,klar weiß ich das der Verkäufer sich damit strafbar gemacht hat und klar weiß ich auch ,das er diese Grundschuld tilgen muß....
aber!
1. hat er schon angedeutet das nicht zu tun ,bzw. nicht zu können
2. Die Kredietbank dieser Grudnschuld flippt natürlich aus und will das Geld sofort.
Meine Fragen nun :
Wie konnte sowas überhaupt passieren???????
Wie komme ich da wiedr raus aus der Misere(ich will natürlich nicht den Kredit anderer Leute bezahlen,denn so war das Haus dann nicht mehr günstig)
Die Kreditbank droht mit Zwangsversteigerung.
Übrigens ist Bekannten von mir gerade dasselbe passiert ,sie haben ein Auto gekauft ,welches vom Vorbesitzer noch gar nicht abgezahlt ist.
Wie ist das mit den Rechten dritter?

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

sie dürften anfechten können, da arglistige täuschung vorliegt. es bleibt die frage ob sie das haus auch mit belastung wollen oder dann lieber gar nicht.

der kaufvertrag kann nicht erfüllt werden, da zu den wesentlichen pflichten des kaufvertrages des verkäufers gehört dem käufer eigentum an der sache frei von sachlichen und rechtlichen mängeln zu beschaffen.

sie könnten den verkäufer auch auf schadenersatz verklagen - es bleibt nur fraglich ob entsprechende beträge im rahmen der zwangsvollstreckung realisiert werden können.

sie sollten umgehend einen fachkundigen anwalt vor ort zu rate ziehen.

-- Editiert von luda am 11.08.2005 07:28:03

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#2
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

das mit dem auto dürfte allerdings nicht zum problem für ihren bekannten werden. das auto selbst kann nicht belastet werden. wenn er den kfz-brief erhalten hat, gehört das autoo ihm. der gläubiger muss sich dann an den vorbesitzer wenden. ihren bekannten muss das nicht interessieren.

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