Handyvertrag - Wie soll ich das Gerät testen wenn ich nicht damit telefonieren kann?

18. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Steven Schley
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag - Wie soll ich das Gerät testen wenn ich nicht damit telefonieren kann?

Hallo ,

ich habe mir im Juli 2002 ein Handy von O2 schicken lassen. Es handelte sich um das Model XDA. Ich habe das Gerät online mit einen 24 Monatsvertrag bestellt. Das Gerät kam innerhalb von 2 Werktagen auch an. Nun habe ich das Gerät getestet und da ich es zum telefonieren sehr unhandlich fand habe ich von meinen 14 tägigen Rücktrittsrecht gebrauch gemacht . Es wurde das komplette Gerät inkl. der Sim Karte zurückgeschickt so wie es auch verlangt wurde. Leider bucht die Firma O2 jeden Monat die Grundgebühr von meinen Konto ab. Auf E-Mails wird nicht reagiert und die Telefonhotline kann man getrost vergessen. Ich erhiel nur den lapidaren Hinweis, das wenn mit dem Gerät telefoniert wurde der Vertrag nicht mehr rückgängig gemacht werden kann auch nciht wenn das Gerät in der festgelegten 14 tägigen Zeit zurückgesand wurde. Wie aber bitte soll ich denn das Gerät testen wenn ich nicht damit telefonieren kann um die Sprach- bzw ander Ausstattungsqualitäten zu testen. Soll ich jetzt wirklich 24 Monate diese Grundgebühr für nichts zahlen oder sollte ich mich an einen Rechtsanwalt wenden . Eine Rechtsschutzversicherung habe ich. VieleN Dank für die Hilfe Steven

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
crepidula
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

also: die wollen das geld von dir! du mußt zunächst die einzugsermächtigung, die du wohl der firma erteilt hast, widerrufen. Falls weiter abgebucht wird: Rücklastschrift über deine bank beantragen.
kniffelig wird`s bei dem vertrag wegen der termine, läuft aber alles unter "fernabsatzrecht", jetzt im BGB. such mal bei www.fernabsatzgesetz.de

mfg

über den erfolg (?) solltest du in diesem forum berichten !!

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