Handyvertrag Stornierung

15. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
elvira rosin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag Stornierung

Ich habe am 14.11.02 einen Handyvertrag bei D2 abgeschlossen.
Nach Rücksprache mit verschiedenen Leuten erfuhr ich, daß in
meinem Gebiet kein D2 Empfang zu bekommen ist.
Am 15.11.02 stornierte ich den Vertrag beim Händler. Dieser schrieb, ich hätte zuhause keinen Empfang.
Die bereits freigeschaltete Karte mit PIN-Nummer wollte er mir mitgeben, aber ich lehnte ab.
Einen anderen Vertrag, ev. D1, hier bekäme ich ein Netz, konnte er
mir nicht anbieten.
Muß vodafone D2 die Stornierung annehmen?

Gruß Elvira

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
crepidula
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

falls du nicht direkt beim händler - also in seinem laden - den vertrag geschlossen hast, kommt wohl das fernabsatzrecht im BGB infrage www.fernabsatzgesetz.de

frage ist auch, ob der händler von dem problem wußte und dir dennoch die mobilfunkkarte "verkauf" hat, D1 kann er ja nicht anbieten

mfg

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.159 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen