Handykauf

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Daniel sun
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handykauf

Hallo Rechtler,

habe mal einen ganz alltäglichen Fall, bei dem mich meine Bwler Rechtkenntnisse aber verlassen:

Am letzten Freitag habe ich in einem Handyshop mein Vertrag verlängern lassen. Nach längere Beratung wurde mir dazu ein Modell der Marke Sony Ericson angeboten. Zurück at home, Internet angeschmissen, finde ich heraus das das Gerät
den höchsten Strahlungswert aller aktuell getesteten Handys mit 1,8 W/kg hat. Erlaubt ist sind in Dtl. 2,0 in anderen EU Ländern weniger.
Da es ein Kauf in einem Shop war hab ich ja kein Widerrufsrecht. Einzig BGB §434 Nr. 2 ff, erscheint mir zutreffend.
Hätte die Verkäuferin mich nicht über den hohen Wert und von ähnlichen Geräten, üblichen Strahlungswert hinweisen müssen?

Bei meinem heutigen Umtauschversuch wurde ich jedenfalls abgewiesen, mit der Begründung das HAndy sei nun benutzt.

Bin auf eure Antworten gespannt!

Gruß DAniel

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

quote:
Hätte die Verkäuferin mich nicht über den hohen Wert und von ähnlichen Geräten, üblichen Strahlungswert hinweisen müssen?


Quatsch. Dein Handy erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Die SAR Grenzwerte werden eingehalten. Es ist also alles in bester Ordnung.

Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
speedtoy
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo.
Das wäre mir auch neu, das auf solche Sachen hingewiesen werden müsste. Da es vorallem ja in der Norm oder in der erlaubten Richtwerten liegt, liegt für mich auch kein besonderer Grund vor, einen Tausch zuzustimmen.

Gruß

-----------------
"Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.<a href="http://www.danasoft.com"><img src="http://www.danasoft.com/vipersig.jpg" border="0"></a>

<div style="font-family:Arial,sans-serif;font-size:11px;">Sign"

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Umtausch ist nicht, Sie sind an den Kaufvertrag gebunden.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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