Handy und Garantie

12. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kaffeemeister
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)
Handy und Garantie

Hallo Habe hier eine Frage das mein handy betrifft. Ich habe an diesem Handy einen Displayfehler innerhalb der Garantiezeit bekommen. Also habe ich es zu dem Servicesenter geschickt mit Brief und beschreibung des fehlers. Das Handy wurde nach 3 wochen als voll funktionstüchtig wieder zurückgeschickt hat. Im Lieferschein war keine Reparatur ausgewiesen. Ich schaltete das Handy ein und der Fehler war immernoch da und noch schlimmer .. also Display reagiert nicht immer auf aufgeklappt, oder nicht ... ich schrieb ein Brief und schickte das Handy abermals dorthin. Zurück kam erst ein bescheid "Korossionsschaden", das wäre kein Garantiefall und die kosten für die Fehlersuche würde 25,72 € betragen wenn mir das Handy zurückgeschickt wird, ansonsten wird es kostenfrei entsorgt. Da ich innerhalb einer woche auf diesen schreib nicht antwortet wurde mir das handy dann seperat zugeschickt mit den kosten. Ich habe jetzt das Handy von einer externen Person durchsehen lassen und da konnte kein Korussionsschaden festgestellt werdenlediglich das Gummi, dass das Signal auf und zu gibt ist gehärtet und eingedrückt, so dass es keine signale mehr geben kann. Natürlich habe ich die 25,xx € bis dato nicht bezahlt und habe der Servicefirma ein brief mit der der Sachlage geschrieben. DArauf kamm jetzt nur eine Mahnung aber keine Antwort. ist das Rechtens? kann ich irgendwo eine entsprechende Klausel finden die ich hier in einem Brief gut einbringen könnte, das ich diese kosten nicht tragen muss?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Wenn du nachweisen kannst(z.B. mit einem Gutachten), daß die Forderung ungerechtfertigt ist, dann brauchst du auch nicht zu zahlen.

Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
Kaffeemeister
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)

die nachträgliche reparatur bzw. begutachtung wurde von einem geräteelektroniker getätigt, dessen aussage würde nicht reicheb? müsste dann die Servicefirma diesen Gutachter dann bezahlen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Den Gutachter mußt zunächst du bezahlen, nach einem Rechtsstreit, wenn du gewonnen hast, müssen die Kosten dann von der Servicefirma übernommen werden. Die Aussage deines Bekannten, dem Geräteelektroniker, ist ziemlich bedeutungslos.

Viele Grüße, Michael

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