Handy unbrauchbar trotz gewährleistung

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
MR671
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Handy unbrauchbar trotz gewährleistung

hallo liebe gemeinde,

folgendes... meine lbensgefährtin kaufte in einem handyshop vor 1 jahr und 9 monaten ein handy von samsung. beim kauf wurde ihr versichert es handele sich um ein sim-lock freies handy. soweit funktionierte auch alles. nur jetzt, 3 monate vor ablauf der gewährleistungszeit traten defekte auf. alles soweit kein problem ... der händler, angeblicher besitzerwechsel..aber gleicher firmenname , nahm das handy entgegen und erwirkte über samsung eine vermeintliche reparatur. das handy kam zurück, erkannte aber keinerlei deutsche sim-karte. darauf erneuter besuch im shop, erneut eingeschickt... kam zurück mit dem vermerk : "neue platine eingebaut, ursprungszustand wieder hergestellt" . auf anfrage wurde ihr von samsung mitgeteilt das dieses gerät für den österreichischen markt vorgesehen war und selbst nach ablauf von 2 jahren wohl nicht in deutschland (bzw,. mit einer deutschen sim-karte ) funktionieren wird. den händler darauf angesprochen sagte dieser.. "er könne da nichts machen weil er den laden erst übernommen hat." das ist im bei der annahme des handys zur reparatur nicht eingefallen. meine partnerin ist nun stink sauer weil sie das handy wohl nicht nutzen kann ...nie wieder. dazu noch der spruch vom shop-betreiber: " ich freue mich auf post vom anwalt".

nun meine frage.... offensichtlich handelt es sich doch hier um ein "umgestricktes " handy... wäre es nicht kaputt gegangen hätte es keine probleme gegeben... aber nun ... es kann doch nicht wahr sein das es dem typ schnuppe ist das sie ein gerät gekauft hat welches sie jetzt nicht mehr nutzen kann. zumal es ne frechheit ist sich auf den vorbesitzer zu berufen. meine frage... inwieweit haben wir denn eine möglichkeit wieder zu einem funktionstüchtigen handy zu kommen und welche schritte können wir einleiten? für uns ist das betrug!

gerne nehme ich von euch ratschläge entgegen ! danke schon mal im vorraus

liebe grüße micha

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Du solltest erst mal klären mit "wem" du einen Kaufvertrag geschlossen hast und über was.

"Die Flotte Handy Biene" O2-Vodafon Shop ist kein Vertragspartner.
Meist ist es ein "echter Name", eine GmbH,KG,OH,AG, oder so was in der Art. Steht (hoffentlich) auf der Quittung.

Das der Jetzige ein echter "Nachfolger" ist kann ich mir nicht vorstellen. Die gehen ein wie die Fliegen und die nächste Flasche macht den gleich Sch... an der selben Stelle wieder auf.



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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ärgerlich - aber das kann mehr Aufwand bringen als dabei rauskommen könnte. Die Frist für die Beweislastumkehr ist um und die Auskunft von Samsung könnte sich auf die 2.Platine beziehen. Ob man einen gerichtsfesten Beweis(Org.zustand) erhält, ist zu bezweifeln. Wer soll die Handys umgeflasht haben? Vielleicht der Vorlieferant? Auf arglistige Täuschung zu zielen ist bei zweifelshafter Rechtsnachfolge des Ladens sehr unsicher!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
zumal es ne frechheit ist sich auf den vorbesitzer zu berufen.

Zahlst du etwa die Strafzettel für die Vorbesitzer deines Gebrachtwagens???


Wenn er nicht dein Vertragspartner von damals war (oder es zumindest behauptet), müsste man erst einmal klären ob er denn tatsächlich Rechtsnachfolger ist.



Dann noch die aufgeführten Beweisprobleme wegen der Beweislastumkehr ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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