Handy aus Vertrag?

18. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
rumble1311
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy aus Vertrag?

Hallo, ich muss ein klein wenig ausholen.

Ich bin mit meine Ex-Freundin zusammen gezogen, zwei Monate nachdem das passierte ging sie mir fremd, trennte sich von mir und lebt nun "glücklich" mit dem typen zusammen.

Ich machte vor ca. einem Jahr ein Handyvertrag für sie (Partnerkarte von meinen Vertrag). Jetzt wollte ich das sie den Vertrag übernimmt und ich diese Partnerkarte nicht mehr an der Backe habe. Ich setzte ihr eine Frist sich bei der Telekom zu melden und sich zu entscheiden, diese hielt sie nicht ein und die Konsequenz war das ich die Karte sperren ließ aber sagte sobald sie sich bei mir meldet kann sie sofort entsperrt werden. Heute bekam ich eine Benachrichtigung in einer WhatsApp Gruppe in der wir beide sind, das sie ihre Telefonnummer geändert hat. Bedeutet sie hat einen neuen Vertrag gemacht oder eine Prepaid Karte, und sie meldete sich nicht bei mir.

Zu diesen Vertrag gab es ein IPhone 7 mit einer Zuzahlung von 350€. Jetzt kommen wir da hin worauf ich hinaus will! ich will diese IPhone zurück?! Auf der Rechnung steht mein Name, die 350€ Zuzahlung haben wir uns geteilt, aber nirgends schriftlich festgehalten.
Wie bekomme ich es zurück? Habe ich ein Recht darauf? Gehe ich zu einen Anwalt? Freiwillig gibt sie es mir nicht.

Ich möchte nur einen rein Rechtlichen Rat und keinen zwischenmenschlichen, es ist ein Rosenkrieg der nicht sein müsste aber ich lass mir nicht alles gefallen.


Danke im vorraus und freundliche Grüsse

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120191 Beiträge, 39844x hilfreich)

Zitat (von rumble1311):
Wie bekomme ich es zurück?

Wenn sie nicht kooperativ ist, bleibt nur der Rechtsweg.



Zitat (von rumble1311):
Habe ich ein Recht darauf?

Oft erfolgt das nämlich als Schenkung. Dann wäre das Eigentum übergegangen.
Anders wäre das bei einer Leihe, die könnte man kündigen.

Kommt also ganz darauf an, wie genau der Übergang des Geräte war. Und wer was wie genau beweisen kann.



Zitat (von rumble1311):
Gehe ich zu einen Anwalt?

Keine Ahnung was man die Woche noch so vor hat?
Eine Erstberatung kann jedenfalls mit bis zu 250 EUR zu Buche schlagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Wie bekomme ich es zurück? Habe ich ein Recht darauf?

Tendenz: nein
Wenn überhaupt ein Anspruch besteht, dann wohl auf die Hälfte der Zuzahlung (= 175€), aber nicht auf das Gerät selbst.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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