Händler hält zugesagten Preis nicht!

20. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Skydiver80
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Händler hält zugesagten Preis nicht!

Hallo,

ich hätte mal ne Frage. Ich hatte den Fall das ein Händler mir schriftlich per e-mail einen Lungenautomaten (fürs Tauchen) für 250 EUR angeboten auch. Schriftlich bestätigte er auch das der Octopus (Zusätzlich Stufe für Notfälle) inkl. sei.
Also hatte ich ein schriftliches Angebot für Automaten inkl. Octopus für 250 EUR.

Ich schrieb Ihm per e-mail das ich Interesse hätte und das ich vorbei komme. Bin dann extra zu dem Laden hin gefahren und sagte ich will jetzt einen Automaten kaufen und als er mir einen zeigte fragte ich wo der Octopus sei.
Darauf die Antwort der ist nicht dabei und kommt zusätzlich für 100 EUR hinzu.

Zeigte im dann seine e-mail, die er geschrieben hatte, mit dem 250 EUR inkl. Octopus und da bekam ich die Antwort das das ein Fehler von Ihm gewesen sei! Super oder? Die 350 EUR gesamt waren mir dann für diesen zuviel und bin dann ohne gegangen.

Nun die Frage ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Und was kann ich hier tun. Fand es schon einen Witz, denn ich bin extra ca. 40km zu dem Laden gefahren und habe hier ja auch Zeit geopfert. Welche Ansprüche hat man hier.

Wäre Euch für jede Hilfe dankbar.


-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von Skydiver80 am 20.01.2012 07:34

Nun die Frage ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen? <hr size=1 noshade>


Ein weit verbreiteter Irrtum.
Preisangaben sind nicht "bindend", weder in einem Katalog, noch im Internet, noch in einer Schaufensterauslage. Dem Anbieter bleibt jederzeit die Einrede des Irrtums (§ 119 BGB ) oder der falschen Übermittlung (§ 120 BGB ).


quote:<hr size=1 noshade>von Skydiver80 am 20.01.2012 07:34

Und was kann ich hier tun. Fand es schon einen Witz, denn ich bin extra ca. 40km zu dem Laden gefahren und habe hier ja auch Zeit geopfert. Welche Ansprüche hat man hier. <hr size=1 noshade>

Keine, fällt unter die Kategorie: "Pech gehabt"

-----------------
"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Skydiver80
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, bei einer Schufensterauslage oder Katalog sehe ich das evtl. noch ein. Oft gibt es hier ja ein Zusätze im Kleingedruckten.

Aber wenn ich ein Produkt direkt Anfrage und bekomme ein Angebot zurück, dann finde ich da nicht ok.

Angebot und Annahme!?!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Angebot und Annahme!?! <hr size=1 noshade>

§ 119 BGB

-----------------
"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber wenn ich ein Produkt direkt Anfrage und bekomme ein Angebot zurück, dann finde ich da nicht ok.

Angebot und Annahme!?! <hr size=1 noshade>



Ein KV ist nicht zustande gekommen. Die Anfechtung erübrigt sich, ein Irrtum i.S. § 119 BGB hat sicher nicht vorgelegen.

Der VK hat aber vorvertragliche Schutzpflichten verletzt, § 311 II BGB , er schuldet dir Schadensersatz nach § 280 BGB . Du kannst also deine Fahrtkosten ersetzt verlangen.

Deine "Privatzeit" ist laut BGH aber nicht erstattungsfähig.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen