Händler behauptet Mangel existiert nicht

27. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
ViperMaster
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 31x hilfreich)
Händler behauptet Mangel existiert nicht

Hallo zusammen,

kurz zu Sachlage: DVD-Recorder gekauft und über dessen Tuner sind fast alle Programme nur schlecht bis sehr schlecht empfangbar. TV und andere Geräte funktionieren am Anschluss jedoch einwandfrei. Andere Käufer schreiben in Foren ebenfalls über Probleme.
Gerät eingeschickt und zurückerhalten: Händler schreibt, Gerät wurde getestet und kein Mangel festgestellt. Am eignen Anschluss jedoch nach wie vor schlechter Empfang.

Frage: Wie kann ich jetzt vorgehen? Gerät ist noch keine 2 Monate alt, also gilt ja Beweislastumkehr. Aber was muss der Händler genau beweisen?
Zählt dies jetzt auch schon als Nachbesserungsversuch?

Vielen Dank für eure Tipps.

Gruß ViperMaster

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Du mußt beweisen, daß überhaupt ein Mangel vorliegt! Der VK muß dann beweisen, daß dieser beim Kauf noch nicht bestanden hat. Ich kann dir jetzt aber nicht sagen, ob ein schlechter Empfang ein Mangel ist. Es wäre z.B. möglich, daß deine Installation nicht optimal ist und daß es dadurch bei diesem Gerät halt zu einem schlechten Empfang führt. Andere Geräte können halt besser im Empfang sein und die nicht optimale Installation besser kaschieren. Das ist aber nur eine Möglichkeit um die Schwierigkeit zu verdeutlichen hier einen Sachmangel plausibel zu machen.


Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
ViperMaster
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo,

§ 476
Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Daraus ergibt sich für mich nicht, dass ich das Vorhandensein des Mangels beweisen muss, oder?

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#3
 Von 
ViperMaster
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo nochmal,

habe noch vergessen zu schreiben, dass das Gerät bereits an einem anderen Anschluss (komplett anderes Haus) ausprobiert wurde: Gleiches Ergebnis.

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Du verwechselst da etwas. Du möchtest doch reklamieren, also mußt du auch beweisen, daß überhaupt ein Mangel vorliegt. Innerhalb der ersten 6 Monate wird dann vermutet, daß dieser Mangel bereits bei Gefahrenübergang bestand, der VK muß dann das Gegenteil beweisen wenn er die Nachbesserung ablehnt.
Trotzdem, es liegt an dir den Mangel zu beweisen weswegen du reklamierst. Stell dir einfach mal folgendes vor:
Ein Kunde kauft einen Gegenstand in einem Laden und möchte diesen einen Tag später wieder zurückgeben. Der VK fragt dann: 'Warum wollen SIe diesen zuurückgeben?' Der K sagt dann: 'Na weil der Gegenstand einen Mangel hat.' Der VK fragt dann wieder:'Welchen denn?'
Worauf der K erwidert: 'Keine Ahnung, suchen Sie mal'

Wäre das so für dich o.k.? Ganz klar nicht. Der K muß beweisen, daß überhaupt ein Mangel vorliegt.


Viele Grüße, Michael

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#6
 Von 
ViperMaster
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich verstehe ich das schon, aber...

Wie soll dieser Nachweis aussehen? Gerät wurde bereits an einem komplett anderen Anschluss getestet mit dem gleichen Ergenis. Viele User in Foren schreiben, dass sie gleiche Probleme haben.

Soll ich jetzt einen Sachverständigen beauftragen, der den Mangel nachweist? Und selbst wenn: Es kann ja gut sein, dass der Tuner so schlecht ist, dass er zwar an einem Testanschluss unter optimalen Bedingungen funktioniert, dass aber solche Bedingungen niemals an einem normalen Anschluss erreicht werden. Was dann? Ist es dann ein Mangel oder nicht?

Dann könnte ich auch ein 0-Liter Auto verkaufen. Wenn der Kunde reklamiert sage ich: Ja, wenn sie schieben, verbraucht es 0 Liter.

Hat denn jemand einen Tipp fürs weitere Vorgehen?

Danke und Gruß

ViperMaster

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#8
 Von 
ViperMaster
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 31x hilfreich)

@Michael

Umgekehrt kann es doch genauso bescheiden sein:

Käufer: Das Display hat einen Kratzer.
Verkäufer: Wo denn? Sehe ich nicht. Bitte erstmal beweisen mit einem Sachverständigengutachten!

Ist wohl klar, dass keiner bei einem geringen Gegenwert derartige Kosten aufwenden wird. Gut hier wäre es klar, dass auch ein Sachverständiger diesen Mangel feststellt, aber kann wirklich solch ein Aufwand verlangt werden?

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

kann wirklich solch ein Aufwand verlangt werden?

Akademische Frage. Wenn der VK nicht gewährleisten will, bleibt dem K eben nur eine Klage. Dafür ist völlig irrelevant, ob der VK sich nun berechtigt oder unberechtigt widersetzt.
Oder was erwarten Sie? Daß die Polizei anrückt und sagt 'wir sehen auch einen Kratzer, also gewährleisten Sie oder wir buchten Sie ein'?

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

@ViperMaster

Bist du beratungsresistent? Du fragst was du machen mußt und deine Frage wurde mehrfach beantwortet. Die Antwort gefällt dir nicht und du bohrst weiter und stellst dich stur.
Es ist nun aber mal so wie es ist, ob dir das gefällt oder nicht.
Wenn du den Aufwand nicht treiben möchtest---- bitteschön.
Niemand zwingt dich dazu das zu tun.


Viele Grüße, Michael

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#11
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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